Infrastrukturförderung

Bahnübergang mit Andreaskreuz (Bild: Fotolia/ GordonGrand)

Mit der Förderung durch das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) und zugehöriger Verwaltungsvorschrift zum LGVFG unterstützt das Land Baden-Württemberg seine Landkreise, Städte und Gemeinden sowie Verkehrsunternehmen beim Bauen, Aus- und Umbauen ihrer Verkehrsinfrastruktur. Im Mittelpunkt stehen dabei Maßnahmen, die die Verkehrswende hin zu einer klima-, menschen- und umweltfreundlichen Mobilität vorantreiben.

Aktuelle Informationen sowie die Anlagen zur Förderung finden Sie hier.

Zuständig für die Bearbeitung von Anträgen nach dem LGVFG sind die Regierungspräsidien. Weitere Informationen zum Ablauf des Förderverfahrens finden Sie daher auch auf der Homepage der Regierungspräsidien:

Regierungspräsidium Baden-Württemberg - Förderungen

 

GVFG-Bundesprogramm

Für Vorhaben mit zuwendungsfähigen Kosten über 50 Millionen Euro steht das GVFG-Bundesprogramm zur Verfügung. Dort kann der Bau oder Ausbau von Verkehrswegen der Straßenbahnen, Hoch- und Untergrundbahnen Bahnen besonderer Bauart sowie Eisenbahnen des öffentlichen Personennahverkehrs in Verdichtungsräumen grundsätzlich gefördert werden. Bund und Land stellen hierfür Mittel bis zu 50 Millionen Euro jährlich zur Verfügung.