In einem europaweiten Wettbewerb konnte sich das Architekturbüro Ingenhoven durchsetzen und wird den neuen Bahnhof konzipieren und bauen. Der Bau des neuen Bahnhofs umfasst zusammen mit der Umgestaltung des gesamten Bahnknotens Stuttgart u.a. folgende Maßnahmen:
- Bau eines unterirdischen Durchgangsbahnhofs mit 8 Gleisen
- Drehung der Gleisanlagen um 90 Grad
- Verlegung der Strecken zum Bahnhof in Tunnel
- Bau eines Fernbahnhofs am Flughafen Stuttgart
- Bau einer neuen S-Bahn-Station (Station Mittnachtstraße)
- Bau eines Abstellbahnhofs in Stuttgart-Untertürkheim.
Der neue Bahnhof soll städtebaulich in das neu zu gestaltende Umfeld integriert werden.
Ein neuer Stadtbezirk für Stuttgart
Auf den frei werdenden Gleisflächen hinter dem heutigen Kopfbahnhof soll ein modernes und nachhaltig gestaltetes neues Stadtviertel mit Wohnbebauung und Gewerbenutzung entstehen. Zur zukünftigen Gestaltung des Rosensteinquartiers hat die Stadt Stuttgart ein Verfahren gestartet, um die Bürgerschaft zu informieren und an dem Prozess zu beteiligen. Zur Projektseite
Eingriff in den Schlossgarten und Parkerweiterung
Für den Bau des neuen Hauptbahnhofs mussten zahlreiche Bäume und Sträucher im Mittleren Schlossgarten entfernt werden. Entgegen der ursprünglichen Planungen wurden in Anknüpfung an den Schlichterspruch von Dr. Heiner Geißler einige Bäume nicht gefällt, sondern versetzt. Im Vorfeld der Baufeldfreimachung sowie zur Frage der Verwendung der gefällten Bäume wurde im Rahmen des BürgerFORUMs S 21 verschiedene Informationsveranstaltungen sowie Workshops für die Bürgerinnen und Bürger angeboten. Auch die Entscheidung über die Anzahl der zu versetzenden Bäume erfolgte als Empfehlung eines Expertenforums im Rahmen des BürgerFORUMs S 21. Als Teil der Ausgleichsmaßnahmen für den Eingriff in den Mittleren Schlossgarten und im Rahmen der städtebaulichen Neugestaltung werden der Schlossgarten und der Rosensteinpark erweitert.
Die Genehmigungsverfahren
Das Projekt Stuttgart 21 gliedert sich auf in sieben Planfeststellungsabschnitte (PFA)², von denen fünf Abschnitte bestandskräftig planfestgestellt sind:
- Talquerung mit Hauptbahnhof (PFA 1.1: rechtskräftig, d.h. VGH Mannheim hat endgültig gerichtlich entschieden)
- Fildertunnel (PFA 1.2: bestandskräftig)
- Filderbereich mit Flughafenanbindung (PFA 1.3: offen; siehe auch Filderdialog)
- Filderbereich bis Wendlingen (PFA 1.4: bestandskräftig)
- Zuführung Feuerbach und Bad Cannstatt (PFA 1.5: bestandskräftig)
- Zuführung Ober-/Untertürkheim (PFA 1.6a: bestandskräftig)
- Abstellbahnhof Untertürkheim (PFA 1.6b: noch offen, Anhörung hat stattgefunden)
Sofern Planfeststellungsbeschlüsse vorliegen, bedeutet dies allerdings nicht, dass diese „in Stein gemeißelt" wären. Vielmehr kann die Deutsche Bahn AG als Vorhabensträgerin des Projekts Stuttgart 21 ihre Planungen ändern und sich diese Änderungen genehmigen lassen. Teilweise sind solche Änderungen auch aufgrund geänderter Rahmenbedingungen notwendig. Dementsprechend hat sie in verschiedenen Abschnitten bereits Änderungsanträge zu den bestehenden Planfeststellungsbeschlüssen gestellt. Über diese Änderungsanträge entscheidet - wie bei den ursprünglichen Planfeststellungsanträgen auch - das Eisenbahnbundesamt (EBA).
² Großprojekte werden in der Regel in einem Planfeststellungsverfahren genehmigt. Dabei werden die aufwändigen Vorhaben meist in mehrere Planfeststellungsabschnitte (PFA) unterteilt (Quelle: Glossar Kommunikationsbüro S21). Stuttgart 21 ist in sieben PFAs untergliedert, die Neubaustrecke Wendlingen-Ulm in sechs.
Neubaustrecke Stuttgart-Ulm
Eng verbunden mit dem Bau des Durchgangsbahnhofs und der Neuordnung des Bahnknotens Stuttgart ist der Neubau der Bahnstrecke von Stuttgart nach Wendlingen und der anschließenden Schnellfahrstrecke Wendlingen-Ulm. Weitere Informationen zu diesem Teilprojekt finden Sie unter Neubaustrecke Wendlingen-Ulm.