Leichte Sprache

Erklärung zur Barrierefreiheit

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Illustration von Glühbirnen die von der Decke Hängen.

Das Verkehrs-Ministerium Baden-Württemberg

ist zuständig für diese Internet-Seite.

Es gibt in Baden-Württemberg das Landes-Gesetz

zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung.

Die Abkürzung ist: L-BGG

In dem Gesetz steht:

Auch Menschen mit Behinderung sollen die Inhalte

einer Internet-Seite gut lesen und verstehen können.

 

Im Text auf dieser Seite erklären wir:

Einige Teile der Internet-Seite sind noch nicht barrierefrei.

Aber wir arbeiten daran.

Damit Menschen mit Behinderung bald alle Teile

der Internet-Seite gut lesen können.

Aber: Das ist viel Arbeit.

Darum wird das einige Zeit dauern.

 

1. Diese Teile der Internet-Seite sind noch nicht barrierefrei

  • Dokumente, die wir vor dem 23. September 2018 erstellt haben und mit denen wir jetzt noch arbeiten.
  • Einige Dokumente, die wir nach dem 23. September 2018 erstellt haben
  • Videos
  • Einige Formulare
  • Es gibt noch keine Erklärungen in Gebärdensprache.

Es gibt noch andere Teile der Internet-Seite,

die nicht barrierefrei sind.

Im Gesetz steht:

Das dürfen wir so lassen.

Aber nur dann:

  • Wenn wir ein Dokument vor dem 23. September 2018 erstellt haben und
  • wenn wir das Dokument jetzt bei unserer Arbeit

nicht mehr benutzen.

Hinweis:

An manchen Stellen können Sie von unserer Internet-Seite

auf eine andere Internet-Seite gehen.

Dann kann es sein:

Der Inhalt ist nicht barrierefrei.

Dafür sind wir aber nicht verantwortlich.

2. Prüfung der Internet-Seiten und Erklärung zur Barriere-Freiheit

Die Erklärung zur Barriere-Freiheit haben wir selbst erstellt

und selbst geschrieben.

Das haben wir am 17. September 2020 getan.

Die Erklärung haben wir am 26. Mai 2023 überprüft.

 

3. Information an uns

Sie haben noch andere Probleme auf der Internet-Seite gefunden?

Das heißt:

Es gibt noch mehr Teile,

die nicht barrierefrei sind?

Dann können Sie uns das sagen oder schreiben.

Das ist unsere Adresse:

Verkehrs-Ministerium Baden-Württemberg
Pressestelle
Dorotheenstraße 8
70173 Stuttgart

Telefon: 0711/89686-9100

E-Mail: presse@vm.bwl.de

 

4. Schlichtungs-Verfahren

Es ist dem Verkehrs-Ministerium Baden-Württemberg wichtig,

dass diese Internet-Seite barrierefrei ist.

Darum können Sie sich melden und uns sagen:

Der Teil der Seite ist auch nicht barrierefrei.

 

Sie haben etwas gemeldet oder etwas gefragt?

Dann müssen wir uns innerhalb von 4 Wochen bei Ihnen melden.

 

Wir haben uns nicht gemeldet?

Dann können Sie sich beschweren.

Und zwar bei der Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit.

Das ist die Adresse der Schlichtungsstelle:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart

Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: www.barrierefreiheit-bw.de

In bestimmten Fällen kann ein Verband Klage vor Gericht erheben.

Das alles steht im Landes-Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung.

 

Diesen Text hat Karin Schütt von AnWert e.V., Aachen

in Leichte Sprache übersetzt.