Bei dieser Förderung werden Modellprojekte zur Einrichtung von E-Zonen sowie die Durchführung von entsprechenden Machbarkeitsstudien gefördert.
E-Zonen können als ein Teilaspekt von Null-Emissions-Zonen verstanden werden. In E-Zonen werden Maßnahmen umgesetzt, um die in der Zone verkehrenden Pkw umweltfreundlicher zu machen. In der E-Zone wird der Kfz-Verkehr schrittweise auf emissionsfreie Fahrzeuge umgestellt.
Für diese Förderung ist Teil B der unten verlinkten Fördergrundsätze von Relevanz.
Was wird gefördert?
Gegenstand der Förderung sind unterschiedliche Elemente, die dazu dienen E-Kfz zu privilegieren und deren Umsetzung kommunikativ zu begleiten.
Dazu gehören:
- Machbarkeitsstudien und Umsetzungskonzeptionen
- Nichtöffentliche zugängliche Ladeinfrastruktur
- Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur
- Maßnahmen zur Umsetzung von Bevorrechtigungen elektrisch betriebener Fahrzeuge gemäß § 3 Absatz 4 EmoG
- Verkehrsleitsysteme
- Anschaffung von Fahrzeugen in Sharingsystemen
- Maßnahmen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerbeteiligung
Wie viel?
Die Höhe der Förderung ist abhängig von den jeweils beantragten Fördertatbeständen.
Details sind den unten verlinkten Fördergrundsätzen (Teil B des Dokuments) zu entnehmen.
- Projektkonkretisierungen, Machbarkeitsstudien und Umsetzungskonzeptionen
- 80% der Auftragskosten
- Nichtöffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur
- Für Kommunen und Unternehmen: bis zu 40%, max. 2.500 € pro Ladepunkt.
- Für Privatpersonen: max. 500 € pro Ladepunkt, wenn Beschaffungs- bzw. Installationskosten min. 500 € pro Ladepunkt.
- Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur
- Bis zu 75% der zuwendungsfähigen Kosten.
- Maximal 40.000 Euro pro Ladepunkt mit Ladeinfrastruktur.
- Maßnahmen zur Umsetzung von Bevorrechtigungen elektrisch betriebener Fahrzeuge gemäß § 3 Absatz 4 EmoG
- Bis zu 75% der zuwendungsfähigen Kosten.
- Verkehrsleitsysteme
- Bis zu 75% der zuwendungsfähigen Kosten.
- Anschaffung von Fahrzeugen in Sharingsystemen
- 50 % der Mehrkosten für die Anschaffung von hinsichtlich Größe und Ausstattung vergleichbaren emissionsfreien E-Fahrzeugen gegenüber den bereits geltenden einschlägigen Unionsnormen entsprechenden Fahrzeugen derselben Klasse, die ohne die Beihilfe erworben worden wären.
- Maßnahmen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerbeteiligung
- 50% der anfallenden bis zu einer Gesamthöhe von maximal 50 % der beantragten Fördersumme.
Für wen?
Antragsberechtigt sind baden-württembergische Gemeinden, Stadt- und Landkreise, oder kommunale Zusammenschlüsse (Zweckverbände).
Die Antragsberechtigten müssen in ihrem Gebiet eine E-Zone einrichten und die öffentlich kommunizieren.
Antragszeitraum
Die Anträge für die Machbarkeitsstudien sind beim Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg als elektronisches Dokument (ungeschützte PDF-Datei, alle Dokumente dürfen in Summe 10 MB nicht überschreiten) über die E-Mailadresse e-foerderung-bw@vm.bwl.de mit dem Betreff „Projektantrag: Machbarkeitsstudie Elektromobilitätszone“ einzureichen.
Der Projektantrag muss mit rechtsverbindlicher Unterschrift des Antragstellenden versehen sein.
Bitte wenden Sie sich bei fachlichen Fragen an die E-Mail-Adresse:
mobilitaet-foerderung@kea-bw.de
Wichtige Hinweise:
- Eine Förderung erfolgt vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.
- Für die Antragsstellung ist zwingend das vorgegebene Antragsformular, nebst dessen Anlage zu verwenden.
- Auf Grundlage des Aspektes der Wirtschaftlichkeit wird für die Umsetzung von investiven Maßnahmen ein Auswahlverfahren durchgeführt (Ranking). Nach Ablauf der Antragseinreichungsfrist wird unter Berücksichtigung aller fristgerecht und vollständig eingereichten Anträge ein Ranking gebildet.
Fragen zum Förderaufruf?
Die KEA-BW steht als Ansprechpartnerin für Fragen bzgl. der Antragsstellung zur Verfügung. Wir beabsichtigen die Antworten auf häufige Fragen auf dieser Webseite während des Antragzeitraums zur Verfügung zu stellen.
Kontakt
mobilitaet-foerderung@kea-bw.de