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Gewährte Beihilfen des Verkehrsministeriums nach dem Temporary Framework

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Verkehrsministerium (Bild: Joachim E. Roettgers GRAFFITI)

Das Verkehrsministerium veröffentlicht gewährte Beihilfen, die während der Corona-Pandemie erfolgten. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen wurden mit Geldern etwa für den Einbau von Schutzwänden in Bussen und mittels eines ÖPNV-Rettungsschirms unterstützt.

Die Europäische Kommission hat am 19. März 2020 den Befristeten Rahmen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des Ausbruchs von COVID-19 (Temporary Framework, TF) verabschiedet und seither mehrfach ausgeweitet. Die Kommission hat damit einen zeitlich befristeten Rahmen für staatliche Hilfeleistungen zur Unterstützung insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen vorgelegt. Gleichzeitig werden den Mitgliedsstaaten Pflichten für die Berichterstattung und Veröffentlichung auferlegt, die bei Anwendung der Regelungen und bei der Gewährung von Beihilfen zu beachten und zu erfüllen sind.

Gem. § 4 Abs. 4 der Vierten Geänderten Regelung zur vorübergehenden Gewährung geringfügiger Beihilfen im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 („Vierte Geänderte Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020") vom 12.02.2021 (SA-Nummer 61744) bzw. der maßgeblichen Folgefassung stellt die beihilfegebende Stelle sicher, dass alle relevanten Informationen zu jeder auf der Grundlage dieser Regelung gewährten Einzelbeihilfe von mehr als 100 000 Euro beziehungsweise von mehr als 10 000 Euro im Landwirtschafts- und Fischereisektor innerhalb von zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt ihrer Gewährung auf einer ausführlichen Beihilfenwebsite oder über das IT-Instrument der Kommission veröffentlicht werden.

Auflistung der gewährten Beihilfen

Das Ministerium für Verkehr hat folgende Beihilfen auf Grundlage der Geänderten Bundesregelung Kleinbeihilfen gewährt: