Das Verkehrsministerium veröffentlicht gewährte Beihilfen, die während der Corona-Pandemie erfolgten. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen wurden mit Geldern etwa für den Einbau von Schutzwänden in Bussen und mittels eines ÖPNV-Rettungsschirms unterstützt.
Die Europäische Kommission hat am 19. März 2020 den Befristeten Rahmen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des Ausbruchs von COVID-19 (Temporary Framework, TF) verabschiedet und seither mehrfach ausgeweitet. Die Kommission hat damit einen zeitlich befristeten Rahmen für staatliche Hilfeleistungen zur Unterstützung insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen vorgelegt. Gleichzeitig werden den Mitgliedsstaaten Pflichten für die Berichterstattung und Veröffentlichung auferlegt, die bei Anwendung der Regelungen und bei der Gewährung von Beihilfen zu beachten und zu erfüllen sind.
Gem. § 4 Abs. 4 der Vierten Geänderten Regelung zur vorübergehenden Gewährung geringfügiger Beihilfen im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 („Vierte Geänderte Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020") vom 12.02.2021 (SA-Nummer 61744) bzw. der maßgeblichen Folgefassung stellt die beihilfegebende Stelle sicher, dass alle relevanten Informationen zu jeder auf der Grundlage dieser Regelung gewährten Einzelbeihilfe von mehr als 100 000 Euro beziehungsweise von mehr als 10 000 Euro im Landwirtschafts- und Fischereisektor innerhalb von zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt ihrer Gewährung auf einer ausführlichen Beihilfenwebsite oder über das IT-Instrument der Kommission veröffentlicht werden.
Auflistung der gewährten Beihilfen
Das Ministerium für Verkehr hat folgende Beihilfen auf Grundlage der Geänderten Bundesregelung Kleinbeihilfen gewährt:
Zum Ausgleich von Schäden der Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) einschließlich des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 gewährte das Land unter finanzieller Beteiligung des Bundes im Jahr 2020 Billigkeitsleistungen. Die Billigkeitsleistungen sind ein finanzieller Beitrag an die Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen im ÖPNV im Land Baden-Württemberg, deren Ausgaben in den Monaten März bis Dezember 2020 aufgrund der COVID-19-Pandemie nicht durch Einnahmen oder Ausgleichsleistungen gedeckt werden können und damit einen Schaden darstellen.
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Mit dem Vorhaben sollten durch eine zeitlich befristete Soforthilfe Carsharing-Standorte in Baden-Württemberg, deren Existenz durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie gefährdet waren, vor einer Schließung bewahrt werden. Das Vorhaben umfasste drei Phasen:
- Erhaltungsprämie der Anbieter,
- Marketingbegleitung der Anbieter,
- Erfolgskontrolle.
Die administrative Abwicklung wurde vom Bundesverband CarSharing e.V. (bcs) übernommen, der die Erhaltungsprämien und Marketingpauschalen an Carsharing-Anbieter mit Corona-bedingten Umsatzeinbußen weiterleitete.
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Das Land gewährt Stabilisierungshilfen als Zuwendung an Unternehmen der Reisebusbranche, die in Folge der Covid-19-Pandemie im Jahr 2020 und 2021 für mehrere Monate den Betrieb einstellen mussten und massive pandemiebedingte Einnahmeausfälle verzeichnen.
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Liste Beihilfen für "Stabilisierungshilfe Bustouristik 2020" (PDF)
Liste Beihilfen für "Stabilisierungshilfe Bustouristik 2021" (PDF)
Das Land Baden-Württemberg gewährte in den Jahren 2020 und 2021 Zuwendungen für die Beschaffung von Trenneinrichtungen / Trennscheiben zum Einbau in Linienbusse oder Bürgerbusse des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Damit unterstützte das Land die Anschaffung von Schutzscheiben in Linienbussen und Bürgerbussen, damit der Ticketverkauf durch den Busfahrer wieder ermöglicht werden konnte und die Busunternehmen vor weiteren wirtschaftlichen Einbußen geschützt wurden.
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Liste 2020: Beihilfen für "Schutzwände für Busfahrer:innen in Linien- und Bürgerbusse" (PDF)
Liste 2021: Beihilfen für "Schutzwände für Busfahrer:innen in Linien- und Bürgerbussen" (PDF)
Das Modellprojekt „Fahrschule der Zukunft, nachhaltig und innovativ“ des Bundesverbands deutscher Fahrschulunternehmen e. V. schult die Fahrschulen in Baden-Württemberg zu den aktuellen Entwicklungen im Bereich der Elektromobilität und bildet Fahrschullehrerinnen und Fahrschullehrer als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren für die Elektromobilität aus. Gleichzeitig soll durch das Modellprojekt die Digitalisierung im Fahrschulwesen vorangebracht werden.
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Liste Beihilfen für "Fahrschule der Zukunft, nachhaltig und innovativ" (PDF)