Der Landtag hat die Reform der Landesbauordnung beschlossen: Sie wird damit sozialer und ökologischer. So sollen nicht nur Solaranlagen auf Dächern leichter möglich sein, sondern es soll bei Neubauten künftig mehr barrierefreie Wohnungen geben: „Wir wollen, dass Menschen bis ins hohe Alter in den eigenen vier Wänden leben können. Deswegen ist uns Barrierefreiheit sehr wichtig“, sagt Gisela Splett, Staatssekretärin im Ministerium für Verkehr und Infrastruktur, im Interview.
Der Landtag hat heute die Reform der Landesbauordnung beschlossen. Was ist das Ziel der Novelle?
Gisela Splett: Wir modernisieren die Landesbauordnung nach sozialen und ökologischen Gesichtspunkten. Dabei achten wir darauf, dass die Novelle mit Augenmaß erfolgt und auch keine übermäßigen zusätzlichen Kosten nach sich zieht.
Was sind die zentralen Neuerungen der Reform?
Splett: Ein zentrales Ziel ist die Verbesserung der Barrierefreiheit. Künftig muss bei Neubauten bereits in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen eine Etage barrierefrei nutzbar sein. Da unsere Gesellschaft älter wird, und es immer mehr Menschen mit körperlichen Einschränkungen gibt, ist es sehr wichtig dafür zu sorgen, dass es genügend barrierefreie Wohnungen gibt. Das kann man nicht allein dem Markt überlassen. Wir wollen, dass Menschen bis ins hohe Alter in den eigenen vier Wänden leben können. Deswegen ist uns Barrierefreiheit sehr wichtig.
Außerdem reagieren wir auf ein geändertes Mobilitätsverhalten der Menschen. Es wird künftig keinen Zwang mehr geben, bei einem Neubau mindestens einen Pkw-Abstellplatz pro Wohnung zu schaffen, wenn die Gemeinde dies anders regeln will. Andererseits werden Abstellplätze für Fahrräder vorgeschrieben, weil ein entsprechender Bedarf besteht.
Darüber wird es deutlich leichter, eine Solaranlage auf dem Dach anzubringen. Bisher wurde die Nutzung auf angemieteten Dachflächen mit Solaranlagen als gewerbliche Nutzung angesehen, was eine langwierige behördliche Genehmigung erforderte.
Die Opposition behauptet, durch die Reform der Landesbauordnung würden erhebliche Zusatzbelastungen für Häuslebauer bringen. Stimmt das?
Splett: Nein, die zusätzlichen Kosten halten sich sehr in Grenzen, wenn beispielsweise die Barrierefreiheit beim Neubau gleich mitgeplant wird. Im Übrigen ersparen entsprechende Planungen spätere teure Umbauten. Das Thema Gebäude-Begrünung betrifft nur Neubauten, denen jegliche Grünfläche fehlt, wird also Wohngebäude nur in wenigen Fällen betreffen. Zudem gibt es genügend Beispiele aus der Praxis, wie sich Begrünungen ohne hohen finanziellen Aufwand verwirklichen lassen.
Andererseits führen Verfahrensvereinfachungen etwa beim Bau von Solaranlagen auch zu Kosteneinsparungen. Und die Freiheit für Kommunen, die Anzahl der Pkw-Stellplätze pro Wohnung zu reduzieren, kann in vielen Fällen zu ganz erheblichen Einsparungen führen.
Weitere Informationen
Pressemitteilung "Neue Landesbauordnung vom Landtag verabschiedet" (05.11.2014)