Was regelt das Hinweispapier?
Das „Hinweispapier zur Plausibilitätsprüfung der Flächenbedarfsnachweise“ ist ein wichtiges Instrument für eine stringente Genehmigungspraxis. Es stammt ursprünglich aus dem Jahr 2009 und wurde damals vom FDP-geführten Wirtschaftsministerium herausgegeben. Im Mai 2013 erfolgte eine Neufassung durch das MVI: wichtigste Änderung ist die Absenkung des Faktors für den so genannten Belegungsdichterückgang von 0,5 auf 0,3 Prozent.
Das Papier richtet sich an Genehmigungsbehörden für Flächennutzungspläne; Ziel ist eine bedarfsgerechte Ausweisung entsprechend der Vorgaben des Baugesetzbuches. Das Hinweispapier enthält eine Rechenformel für den Wohnbauflächenbedarf (basierend auf Bevölkerungsentwicklung und Belegungsdichterückgang); in jedem Fall ist aber der örtlicher Bedarf zu prüfen; hierbei sind örtliche und regionale Besonderheiten zu berücksichtigen.
Warum hat vor der Einführung keine Anhörung stattgefunden?
Das Hinweispapier richtet sich an die Genehmigungsbehörden. Ein förmliches Anhörungsverfahren ist bei solchen verwaltungsinternen Maßgaben weder üblich noch vorgesehen. Trotzdem wurden – ebenso wie bei der Einführung des Papiers im Jahr 2009 - die kommunalen Landesverbände und Regionalverbänden vorab über die geplante Neufassung informiert. Sie haben von der Gelegenheit zur Äußerung aber keinen Gebrauch gemacht.
Greift das Hinweispapier in die kommunale Planungshoheit ein?
Das Hinweispapier richtet sich an die Genehmigungsbehörden und dient als landesweit einheitlichen Prüfmaßstab für die Vorgaben des BauGB. Es greift nicht in die kommunale Planungshoheit ein, die stets im Rahmen der Gesetze auszuüben ist. Die Vorgaben des BauGB zum Vorrang der Innenentwicklung, zur Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme usw. sind von den Gemeinden zu beachten.
Warum wird der Rechenformel die Bevölkerungsvorausrechnung des Statistischen Landesamtes (Stala) zugrunde gelegt?
Hieran hat die Neufassung der Hinweise gegenüber 2009 nichts geändert. Die Bevölkerungsvorausrechnung des Stala stellt die beste landesweit verfügbare Datengrundlage dar. Eine Aktualisierung ist seitens des Stala für 2014 zugesagt. Im Übrigen wird sich an der bisherigen Praxis der Genehmigungsbehörden, in gut begründeten Fällen auch andere Daten und Erhebungen bezüglich der Bevölkerungsentwicklung zur Beurteilung hinzuzuziehen, nichts ändern.
Wird Gemeinden durch die Absenkung des Faktors für den Belegungsdichte-Rückgang die Entwicklungsmöglichkeit genommen?
In die Rechenformel zum Wohnbauflächenbedarf geht zunächst die erwartete Bevölkerungsentwicklung ein und begründet einen Wohnbauflächenbedarf. Zusätzlich wird über den so genannten Belegungsdichterückgang der Tatsache Rechnung getragen, dass die durchschnittliche Wohnfläche pro EinwohnerIn in den vergangenen Jahren gestiegen ist und noch steigt. Deshalb wird hierfür ein zusätzlicher Bedarf anerkannt. Dieser Trend hat sich aber in den vergangenen Jahren abgeschwächt; der Faktor von 0,5 Prozent war deshalb zu hoch. Die Änderung des Faktors spielt in Gemeinden mit Bevölkerungswachstum und entsprechendem Wohnbauflächenbedarf eine untergeordnete Rolle; sie steht einer bedarfsgerechten Flächenausweisung nicht im Wege.
Inwieweit sind vorhandene Flächenpotentiale anzurechnen?
Bestehende Baugebiete, Baulücken u.a. sind (nur) entsprechend ihrer Verfügbarkeit zu berücksichtigen.