Fördergrundsätze BW-e-trucks

BW-e-trucks

Das Ministerium für Verkehr fördert die Anschaffung von emissionsfreien Nutzfahrzeugen.

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Die Förderung BW-e-Trucks hat eine hohe Nachfrage ausgelöst. Aufgrund der hohen Antragszahlen wir das Programm geschlossen und es können keine weiteren Anträge gestellt werden.

Das Ministerium für Verkehr fördert die Anschaffung von emissionsfreien Nutzfahrzeugen.

Was?

Das Ministerium für Verkehr verfolgt das Ziel den Anteil von alternativen Antrieben im straßengebundenen Güterverkehr zu erhöhen und damit CO2-Emissionen zu reduzieren. Mit dem Programm BW-e-Trucks werden gezielt Investitionen in emissionsfreie Nutzfahrzeuge gefördert, um die Transformation hin zu klimafreundlicher Mobilität zu unterstützen. Förderfähig sind Fahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen N2 und N3 gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 2018/858. Dazu gehören:

  • Klasse N2: Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen bis maximal 12 Tonnen.
  • Klasse N3: Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 12 Tonnen.

Gefördert wird der Erwerb, das Leasing oder die Nachrüstung neuer batterieelektrischer (BEV) oder brennstoffzellenbetriebener (FCEV) Nutzfahrzeuge. Die Förderung umfasst die antriebsspezifischen Mehrkosten im Vergleich zu einem konventionellen Fahrzeug derselben Klasse.

Wie viel?

Sie erhalten beim Kauf und Leasing die Mehrkosten eines emissionsfreien Nutzfahrzeuges in der Basisausstattung im Vergleich zur Basisausstattung eines vergleichbaren Verbrenner Nutzfahrzeuges. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Unternehmensgröße und liegt bei der Fahrzeugklasse N2 bei 30.000 Euro bis maximal 50.000 Euro und bei der Fahrzeugklasse N3 bei 60.000 Euro bis maximal 120.000 Euro.

Für wen?

Antragsberechtigt sind: Einzelunternehmen, Einzelkaufleute, Freiberufler:innen, Gesellschaften des bürgerlichen Rechts, Kommanditgesellschaften, Offene Handelsgesellschaften, Aktiengesellschaften, Partnerschaftsgesellschaften, Genossenschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung (auch Co. KG), Stiftungen des öffentlichen und privaten Rechts und Unternehmergesellschaften, selbständiges Kommunalunternehmen des öffentlichen Rechts; eingetragene Vereine. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte/Niederlassung in Baden-Württemberg.

Wie funktioniert das?

Aufgrund der hohen Antragszahlen wir das Programm geschlossen und es können keine weiteren Anträge gestellt werden.

Starten Sie mit uns in die neue Mobilität!

Kontakt L-Bank
E-Mail elektromobilitaet@l-bank.de
Homepage Anschaffung von emissionsfreien Nutzfahrzeugen (BW-e-Trucks)
Hotline: 0721 150-1676

(Servicezeiten: Montag bis Freitag 8 bis 16.30 Uhr; kostenlos aus deutschem Festnetz oder mit deutschem Mobilfunknetz und -provider)