Allgemeines und Zielsetzung
Das Land Baden-Württemberg hat am 21. Februar 2025 eine novellierte Fassung der Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (VwV-LGVFG) erlassen.
Das LGVFG unterstützt die Träger von Verkehrsprojekten, die zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden beitragen, durch finanzielle Förderung. Ziel ist es, nachhaltige und klimafreundliche Mobilität zu fördern sowie die Luftqualität und den Lärmschutz in den Gemeinden zu verbessern.
Antragsberechtigung
Gemeinden, Gemeindeverbände, Landkreise, öffentliche Unternehmen, gegebenenfalls private Unternehmen.
Angaben zur Höhe der Förderung
Die Förderung beträgt grundsätzlich bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Insbesondere klimafreundliche Vorhaben können einen erhöhten Fördersatz von bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten erhalten.
Antrag stellen und loslegen
- Melden Sie Ihre Maßnahmen bis zum 31. Oktober des der Programmaufnahme vorausgehenden Jahres bei dem für sie zuständigen Regierungspräsidium an. Unterjährige Programmaufnahmen sind möglich.
- Stellen Sie nach erfolgreicher Aufnahme in das Programm innerhalb von drei Jahren einen Förderantrag.
- Beginnen Sie die Realisierung Ihres Vorhabens innerhalb eines Jahres nach der Bewilligung Ihres Antrags.
Die Anmeldung und den Förderantrag richten Sie bitte in digitaler Form an das zuständige Regierungspräsidium, das Sie gerne beratend unterstützt.
Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (VwV-LGVFG) (PDF, barrierefrei)
Anlage 1 a: Abgrenzung der zuwendungsfähigen Kosten im Bereich kommunaler Straßenbau sowie Rad- und Fußverkehr (PDF, barrierefrei)
Anlage 1 c: Kommunaler Straßenbau Technische Anlage Brückenmodernisierung (PDF, barrierefrei)
Anlage 1 d: Förderung von Quartiersgaragen (PDF, barrierefrei)
Anlage 1 e: Förderung des Netzanschlusses für Ladeinfrastruktur (PDF, barrierefrei)
Anlage 7 a: Abgrenzung der zuwendungsfähigen Kosten im Bereich des ÖPNV (PDF, barrierefrei)
Anlage 7 f: Förderung von Betriebshöfen und zentralen Werkstätten für Omnibusse und Schienenfahrzeuge (PDF, barrierefrei)
Anlage 12: Berücksichtigung des Stands der Technik bei Maßnahmen für den Rad- und Fußverkehr (PDF, barrierefrei)
Anlage 19: Pauschalsätze kommunaler Straßenbau innerorts, ÖPNV sowie Rad- und Fußverkehr (PDF, barrierefrei)
Anlage 20: Klimamobilitätspläne (PDF, barrierefrei)
Anlage 21: Anforderungen an die Berechnung eines besonders positiven Beitrags zum Klimaschutz durch Einzelnachweis (PDF, barrierefrei)
Anlage 22: Besonders klimafreundliche Vorhaben mit vereinfachtem Verfahren (PDF, barrierefrei)
Anlage 24: Erklärung des zuständigen Aufgabenträgers und des Verkehrsunternehmens über das Vorliegen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags zur beihilfenrechtlichen Rechtfertigung der Förderung (PDF, barrierefrei)
Anlage 25 a: Erklärung der Kommune beziehungsweise Anstalt des öffentlichen Rechts über die Vermeidung einer Begünstigung im Zusammenhang mit der späteren Nutzung der Förderung (ohne Ladeinfrastruktur) (PDF, barrierefrei)
Anlage 25 b: Erklärung der Kommune beziehungsweise Anstalt des öffentlichen Rechts über die Vermeidung einer Begünstigung im Zusammenhang mit der späteren Nutzung der Förderung (Ladeinfrastruktur) (PDF, barrierefrei)
Anlage 26: De-minimis-Erklärung (PDF, barrierefrei)
Anlage 27: DAWI-De-minimis-Erklärung (PDF, barrierefrei)