Was?
Das Land fördert die Errichtung von neuen öffentlich zugänglichen Lkw-Ladestandorten inklusive Netzanschluss in Baden-Württemberg zum Laden von E-Lkw der EG-Fahrzeugklassen N2 und N3. Entstehen soll ein Basisladenetz für öffentliches Laden von E-Lkw im regionalen Straßennetz.
Die Zuwendung erfolgt im Rahmen einer wettbewerblichen Ausschreibung. Insgesamt drei Kriterien entscheiden darüber, welcher Antragsteller beziehungsweise welches Bieterkonsortium eine Zuwendung erhalten wird.
- Für jeden öffentlich zugänglichen Lkw-Ladestandort sind technische Mindestanforderungen zu erfüllen. Eine Erweiterung der Mindestanforderung wird im wettbewerblichen Verfahren berücksichtigt.
- Eine Zuwendung wird nur gewährt, wenn die öffentlich zugänglichen Lkw-Ladestandorte innerhalb der vorgegebenen drei Suchraumlose und jeweils sieben Suchräume errichtet werden.
- Innerhalb der Suchräume ist jeweils ein Ladestandort zu errichten. Pro Los kann nur ein Antragsteller beziehungsweise ein Bieterkonsortium die Zuwendung erhalten.
Wie viel?
Die maximale Fördersumme pro Antragsteller ist auf 40 Prozent der Gesamtmittelausstattung begrenzt (siehe Fördergrundsätze).
Für wen?
Antragsberechtigt sind:
- juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
- Einzelkaufleute
- Personengesellschaften
Zudem ist eine Antragstellung als Konsortium möglich. Die Antragstellung und Koordinierung muss dabei durch einen Konsortialführer erfolgen. Dieser übernimmt unter anderem die Koordinierung des Konsortiums und übernimmt Verantwortung für Konzeption, Planung, Aufbau und Betrieb des Vorhabens.
Weitere Voraussetzungen
- Pro Ladestandort sind mindestens vier Lkw-Ladestellplätze mit jeweils einem öffentlich zugänglichen konduktiven DC-Schnellladepunkt (CCS-Ladepunkt) zu errichten.
- Die am Ladestandort verfügbare Gesamtnennladeleistung muss mindestens 1.200 kW betragen.
- Die Ladeinfrastruktur ist nachweislich mit Strom aus erneuerbaren Energien oder wünschenswerterweise aus vor Ort eigenerzeugtem regenerativem Strom zu versorgen.
- Die geförderte Ladeinfrastruktur muss zum Zeitpunkt der Antragstellung dem Stand der Technik, dem Mess- und Eichrecht und allen sonstigen einschlägigen rechtlichen Anforderungen entsprechen.
- Die geförderte Ladeinfrastruktur muss mindestens sechs Jahre (Zweckbindungsfrist) ab Inbetriebnahme an dem im Antrag definierten Ort in Baden-Württemberg in Betrieb sein und muss sich über die gesamte Mindestbetriebsdauer im Eigentum der Zuwendungsempfängerin oder des Zuwendungsempfängers befinden.
Eine vollständige Übersicht der Förderkriterien finden Sie in den Fördergrundsätzen (PDF, barrierefrei) sowie den Ergänzenden Zuwendungsvoraussetzungen (PDF, barrierefrei). Beachten Sie, dass es sich um ein wettbewerbliches Verfahren handelt.
Wie funktioniert die Antragsstellung?
Anträge können bis zum 31.01.2026 um 23:59 Uhr eingereicht werden. Später eingehende Projektanträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Besuchen Sie die Webseite der L-Bank. Dort finden Sie weitere Informationen sowie die Formulare zur Antragsstellung.
Kontakt L-Bank
E-Mail: elektromobilitaet@l-bank.de
Website L-Bank: Förderprogramm BASE BW
Hotline: 0721 150-1676
(Servicezeiten: Montag bis Freitag 8 bis 16.30 Uhr; kostenlos aus deutschem Festnetz oder mit deutschem Mobilfunknetz und -provider)
Downloads
Ergänzende Zuwendungsvoraussetzungen (PDF, barrierefrei)
Anlage 1: Karte der Lose 1 bis 3 mit Suchräumen (PDF, nicht barrierefrei)
Anlage 1.1: Karte des Los 1 mit Suchräumen (PDF, nicht barrierefrei)
Anlage 1.2: Karte des Los 2 mit Suchräumen (PDF, nicht barrierefrei)
Anlage 1.3: Karte des Los 3 mit Suchräumen (PDF, nicht barrierefrei)
