Was?
Das Ministerium für Verkehr verfolgt das Ziel den Anteil von alternativen Antrieben im straßengebundenen Güterverkehr zu erhöhen und damit CO2-Emissionen zu reduzieren. Mit dem Programm TruckCharge@BW werden Schnellladestationen inklusive Netzanschluss zum kabelgebundenen Laden von Elektro-Nutzfahrzeugen (EG-Fahrzeugklassen N2 und N3) im öffentlichen und nicht-öffentlichen Raum auf Betriebsgeländen, an Umschlagplätzen und in Lade-Hubs in Baden-Württemberg gefördert.
Wie viel?
Sie erhalten für die Beschaffung und Installation pro Schnelladepunkt einen Zuschuss in Höhe von bis zu 25.000 Euro. Für den Anschluss der Ladestation an das Spannungsnetz, können Sie von einem Zuschuss in Höhe von bis zu 50.000 Euro profitieren. Die Bewilligungssumme für Ihr Vorhaben beträgt mindestens 50.000 Euro.
Für wen?
Antragsberechtigt sind Einzelunternehmer, Einzelkaufmann, Freiberufler, Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, Kommanditgesellschaft, offene Handelsgesellschaft, Aktiengesellschaft, Partnerschaftsgesellschaft, eingetragener Verein, Genossenschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (auch Co. KG), öffentliche Anstalt, Stiftung des öffentlichen und privaten Rechts oder Unternehmergesellschaft.
Weitere Voraussetzungen
- Bei ihrem Unternehmen handelt es sich um ein KMU oder ein Großunternehmen.
- Sie kaufen und installieren neue Ladestationen inklusive Netzanschluss für Elektro-Nutzfahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen N2 und N3.
- Die Ladestationen ermöglichen kabelgebundenes Laden. Sie sind öffentlich und nicht öffentlich zugänglich.
- Sie halten die Meldepflichten und Netzanschlussbedingungen, die Vorgaben aus dem Mess- und Eichrecht, sowie der einschlägigen rechtlichen Anforderungen ein.
- Sie nehmen die beantragten Ladepunkte nach spätestens 18 Monate nach Erhalt des Zuwendungsbescheids in Betrieb.
- Sie betreiben die geförderte Ladeinfrastruktur mindestens 3 Jahre ab Inbetriebnahme an dem Ort in Baden-Württemberg, den Sie uns im Antrag genannt haben
- Sie betreiben die Ladestationen auf Betriebsgeländen, an Umschlagpunkten und in Lade-Hubs in Baden-Württemberg.
(Hinweis: Dies ist eine Auflistung wichtiger Punkte und nicht vollständig)
Wie funktioniert das?
Sie stellen einen Antrag bei der L-Bank. Füllen Sie bitte den Online-Antrag aus und reichen Sie ihn bei der L-Bank ein.
Starten Sie mit uns in die neue Mobilität!
Kontakt L-Bank
E-Mail elektromobilitaet@l-bank.de
Homepage Ladeinfrastruktur für Elektro-Nutzfahrzeuge (TruckCharge@BW)
Hotline: 0721 150-1676
(Servicezeiten: Montag bis Freitag 8 bis 16.30 Uhr; kostenlos aus deutschem Festnetz oder mit deutschem Mobilfunknetz und -provider)