Mobilität

Privilegien für schadstoffarme Autos ermöglichen

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Baden-Württemberg will umweltfreundliche Mobilität fördern. Deshalb möchte die Landesregierung mit einer Bundesratsinitiative eine Vorzugsbehandlung von Fahrzeugen mit sehr geringem Schadstoffausstoß ermöglichen – etwa indem solche Autos von Parkgebühren befreit werden. Das hat das Kabinett heute beschlossen.

„Wir wollen Fahrzeugen mit schadstoffarmem Antrieb begrenzte und befristete Privilegien ermöglichen. Dazu gehört zum Beispiel das Freihalten von Parkplätzen für Elektrofahrzeuge zum Laden oder die Befreiung von Parkgebühren für besonders umweltfreundliche Autos“, sagten Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Verkehrsminister Winfried Hermann. „Wer ein besonders schadstoffarmes Fahrzeug fährt, soll auch besondere Vergünstigungen bekommen. Voraussetzung dafür ist aber eine geeignete Kennzeichnung dieser Fahrzeuge“, betonte Hermann.

Kaufanreize für umweltfreundliche Autos

Die Elektromobilität sei die Mobilität der Zukunft, so Hermann. „Wir müssen dafür sorgen, dass die Elektromobilität in den öffentlichen Verkehrsraum integriert wird, wenn wir das Ziel erreichen wollen, eine Million Elektrofahrzeuge bis 2020 auf die Straße zu bringen“, sagte der Verkehrsminister. Es solle deshalb eine rechtssichere gesetzliche Regelung erarbeitet werden, um klare und einheitliche Regelungen zur Schaffung von Parkraummöglichkeiten für das Laden von Elektroautos zu schaffen. Außerdem solle für die Länder und Kommunen eine Ermächtigungsgrundlage zur Befreiung von der Gebührenpflicht für Fahrzeuge mit besonders geringem Kohlendioxid- und Schadstoffausstoß geschaffen werden. „Mit diesen Privilegierungen setzen wir Anreize für die schnellere Einführung besonders umweltfreundlicher Autos“, unterstrich Ministerpräsident Kretschmann.

Die Bundesratsinitiative habe zum Ziel, dass Autos mit besonders geringem Kohlendioxid- und Schadstoffausstoß gekennzeichnet werden. Das könnten zum Beispiel Fahrzeuge sein, die weniger als 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen, sagte Hermann. Darunter fielen alle reinen Elektrofahrzeuge, aber auch Hybrid- und Brennstoffzellenfahrzeuge, die den Zielwert unterschreiten. Die Kennzeichnung solle ähnlich erfolgen wie die bereits bekannte Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit roter, gelber oder grüner Euro-Plakette. Gleichzeitig solle auch eine neue Plakette für Fahrzeuge die die neue Euro-6-Abgasnorm erfüllen, festgelegt werden, um auch diesen Autos mit besonders niedrigem Ausstoß von Stickoxiden im Rahmen von Luftreinhalteplänen eventuell befristet Privilegien gewähren zu können.

Die von Hamburg in den Bundesrat eingebrachten Anträge zur Schaffung eines neuen Kennzeichens auf Basis des Straßenverkehrsrechts entsprechen zwar ebenfalls dieser Zielsetzung. Jedoch verstößt nach Auffassung Baden-Württembergs die Privilegierung von Fahrzeugen mit dem von Hamburg vorgeschlagenen neuen blauen Kennzeichen gegen europäisches Recht, weil dann ausländische, gleichermaßen umweltfreundliche Fahrzeuge von den Privilegien ausgeschlossen wären. Minister Hermann: „Wir unterstützen zwar die Ziele der Hamburger Anträge, wollen mit unserer Initiative jedoch eine europarechtlich tragfähige Lösung erreichen.“

Worum es genau geht, erklärt Verkehrsminister Winfried Hermann im Interview.