Rechtsstreit zwischen dem Ortenaukreis und dem Land Baden-Württemberg über die Förderung der Zufahrt zum Europapark Rust wird beigelegt
Land und Ortenaukreis einigen sich auf Vergleich
Das Land Baden-Württemberg und der Ortenaukreis haben sich heute vor dem Verwaltungsgericht Freiburg auf einen vom Gericht vorgeschlagenen Vergleich geeinigt. Demnach werden die noch streitigen Förderbeträge jeweils hälftig geteilt. Bei dem Rechtsstreit ging es um die nach den Feststellungen des Landesrechnungshofes zu viel bewilligten Förderbeträge für den Ausbau der Zufahrtsstraße zum Europapark Rust. Mit dieser Einigung ist nach dem ersten Teilvergleich vom Oktober 2014 nun endgültig der Weg frei für die Planung und Umsetzung der notwendigen Ertüchtigungsmaßnahmen an der Anschlussstelle der Autobahn A 5 zum Europapark. Der Vergleich steht noch unter dem Vorbehalt der zu beteiligenden Gremien und Landesbehörden.