Vor dem Hintergrund der in großer Anzahl anstehenden Erhaltungsmaßnahmen an Brücken und auf Grundlage der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen zum Artenschutz und der Umwelthaftung hat das Ministerium für Verkehr den Leitfaden „Artenschutz bei Brückensanierungen“ erstellt. Er soll generell bei der Prüfung, Überwachung und Unterhaltung sowie Planung und Durchführung von Erhaltungsmaßnahmen an Brücken Anwendung finden.
Der Leitfaden möchte für das Thema Artenschutz sensibilisieren, gibt einen Einblick in das geltende Recht und zeigt Wege auf, wie Verstöße gegen artenschutz- und umweltschadensrechtliche Bestimmungen vermieden werden können. Der Leitfaden soll so zur Planungs- und Ausführungssicherheit beitragen, indem durch die Beachtung der darin enthaltenen Arbeitsschritte Verzögerungen durch z.B. kurzfristig auftretende artenschutzrechtliche Konflikte oder gar gerichtliche Verfahren vermieden werden.