Partner und Gremien

Projektbeirat Rheintalbahn

Gründe und Ziele der Bürgerbeteiligung

In der Region stießen die Planungen der Deutschen Bahn AG vor allem wegen des Lärmschutzes und der Trassierung auf erhebliche Widerstände. Gegen die von der Bahn vorgelegten Pläne gingen bei der Planungsbehörde, dem Regierungspräsidium Freiburg, mehr als 172 000 Einwendungen ein. Das Land Baden-Württemberg und die Region am Oberrhein setzten sich deshalb für eine bessere Planung ein, die mehr Rücksicht auf Mensch und Umwelt nimmt. Über die erforderlichen Verbesserungen berieten Bund, Bahn, Land sowie Vertreterinnen und Vertreter der Region und der Bürgerinitiativen im Projektbeirat Rheintalbahn. Dieser richtete auf der Ebene der Landkreise drei Arbeitsgruppen ein mit Zuständigkeit für den jeweiligen Raum.

Ergebnisse der Bürgerbeteiligung

In dem mehrjährigen Beteiligungsprozess wurde die ursprüngliche Antragstrasse der Deutschen Bahn zu einer umwelt- und menschengerechten Trassierung vollständig umgeplant: Anstelle des ursprünglich geplanten oberirdisch Ausbaus wird in Offenburg ein zweiröhriger, etwa 7 Kilometer langer Güterzugtunnel errichtet; die Mehrkosten von rd. 1,2 Milliarden Euro übernimmt der Bund. Südlich anschließend wird die Güterzugstrecke aus den Orten heraus an die Autobahn verlegt (sog. autobahnparallele Trasse). Die Güterumfahrung Freiburg und die Trassierung im Markgräflerland (Bürgertrasse) werden verbessert und zwischen Müllheim und Auggen wird optimaler Lärmschutz hergestellt. Darüber hinaus wird der Knoten Hügelheim kreuzungsfrei umgesetzt. Damit wurde die Basis für eine Akzeptanz in der Region Südbaden und für eine zügige Umsetzung geschaffen. An den Mehrkosten dieser Lösung beteiligt sich das Land mit insgesamt rund 400 Mio. Euro.

Mitglieder des Projektbeirats

  • Deutsche Bahn AG als Vorhabenträgerin,
  • das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur,
  • das Land Baden-Württemberg,
  • die Regionalverbände,
  • Landräte als Vorsitzende der regionalen Arbeitsgruppen,
  • bei Bedarf: Landräte betroffener Landkreise, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister betroffener Gemeinden sowie Vertreterinnen und Vertreter örtlicher Bürgerinitiativen. (insgesamt jeweils rund 30 TeilnehmerInnen und Teilnehmer).