Vergebene Aufträge
An dieser Stelle informieren wir Sie gemäß Extern: § 30 UVgO (Öffnet in neuem Fenster), sobald unser Ministerium Liefer- und Dienstleistungsaufträge über 25.000,00 € (netto) im Wege einer Verhandlungsvergabe oder Beschränkten Ausschreibung ohne vorherigen Teilnahmewettbewerb vergeben hat. Ab Bekanntmachung werden die vergebenen Aufträge nach Ablauf von drei Monaten an dieser Stelle wieder gelöscht.