Förderprogramm

Betriebskostenförderung für Automatische Fahrgastzählsysteme (AFZS)

Das Land Baden-Württemberg gewährt Zuwendungen zur Finanzierung von Vorhaben, die zur Erleichterung der Benutzung des ÖPNV dringend erforderlich sind. Hierzu gehört die flächendeckende Einführung von Automatischen Fahrgastzählsystemen (AFZS).

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Smartphone wird an Scanner gehalten

Zuwendungszweck der Betriebskostenförderung AFZS ist, flächendeckend automatische Fahrgastzählsysteme und maximal vier regionale Hintergrundsysteme (rHGS) zu betreiben, um Daten zur Fahrgastnachfrage in landesweit vergleichbarer Qualität zu erhalten, welche alle Verkehrstage umfassen und jährlich mit einer statistischen Sicherheit nach anerkannten wissenschaftlichen Standards ermittelt werden.

Mit diesen Daten sollen die leistungsbezogenen Parameter zur Bestimmung der Höhe der Zuweisungen an die Aufgabenträger zur Finanzierung von Verkehrs- und Tarifleistungen im öffentlichen Personennahverkehr nach § 15 Abs. 1 und 2 ÖPNVG automatisiert erhoben und übermittelt werden.

Die Zuwendung im Rahmen der Betriebskostenförderung AFZ ist ausschließlich für folgende laufende Kosten vorgesehen:

  • Erzeugung und Aufzeichnung von automatischen Fahrgastzähldaten,
  • Automatisierte Übertragung der Daten vom Fahrzeug auf ein ortsfestes Speichermedium,
  • Übertragung von Zähl- und Fahrplandaten an das regionale Hintergrundsystem, an das sich der Zuwendungsempfänger angeschlossen hat,
  • Nutzung der regionalen Hintergrundsysteme (Betriebs- und Wartungskosten),
  • Prüfung und Zusammenführung von Zähl- und Fahrplandaten im regionalen Hintergrundsystem, an das sich der Zuwendungsempfänger angeschlossen hat,
  • Bündelung, Bearbeitung und Hochrechnung der Daten,
  • Messfahrtenplanung, Stichproben- und Plausibilitätsprüfung,
  • Protokollierung der Prüfungen,
  • Weitergabe von Zähl- und Fahrplandaten gemäß Anforderungskatalog Automatische Fahrgastzählsysteme (Anlage 1),
  • Wartung, Instandsetzung und Rezertifizierung der technischen Systeme der gesamten Datenkette,
  • Sicherstellung der Einhaltung von Vorgaben an Menge und Qualität der automatischen Zählung während der gesamten Datenkette vom Sensor bis zur Weitergabe gemäß Anforderungskatalog Automatische Fahrgastzählsysteme (Qualitätsmanagement).

Die Verwendung der Zuwendung für Investitionskosten ist nicht zulässig.

Weitere Informationen können der Richtlinie Betriebskostenförderung für Automatische Fahrgastzählsysteme (AFZS) (PDF, barrierefrei) entnommen werden.

Die Formulare zur Antragstellung sowie der jährliche Zwischenverwendungsnachweis und der Schlussverwendungsnachweis können per E-Mail an afzs@vm.bwl.de angefordert werden. 

Bitte reichen Sie den Antrag per E-Mail an afzs@vm.bwl.de ein.