Förderung

Schnell umsetzbare Radinfrastruktur (begleitend zu Kommunikationskampagnen)

Kleine Maßnahmen, große Wirkung: Kommunen können bis zu 50.000 Euro erhalten, um ihre Radinfrastruktur kurzfristig mit der Initiative RadKULTUR zu verbessern.

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Wegweiser zeigt Richtung von Radwegen an.

Was wird gefördert?

Finanzielle Unterstützung gibt es für verschiedene kurzfristige Arbeiten an Rad-Pendelstrecken, unter anderem für…

  • Markierungsarbeiten,
  • Aufbringung von Radpiktogrammen,
  • Ausbesserungen und Verbesserungen des Asphalts,
  • Aufstellung von Verkehrszeichen zur verbesserten Radwegeführung,
  • Sicherung von relevanten Kreuzungen und Querungen entlang der Strecke,
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Sichtverhältnisse,
  • Verbesserung der Beleuchtungssituation der Radwege etwa durch Grünschnitt,
  • Entfernung von Hindernissen auf Radwegen wie Poller,
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Sichtverhältnisse sowie Beleuchtungssituation der Radwege, etwa durch Grünschnitt
  • Kurzfristige Radparken-Maßnahmen,
  • Radzählsysteme zur Evaluation.

Wer kann Fördermittel erhalten?

  • Stadt- und Landkreise
  • Städte und Gemeinden
  • Zusammenschlüsse von Kommunen

Voraussetzung ist, dass diese gemeinsam mit der RadKULTUR eine der Radinfrastruktur-Kommunikationskampagne begleiten und dafür infrastrukturelle Verbesserungen auf den zu bewerbenden Radwegen umsetzen. Bei mehreren betroffenen Gemeinden werden Sammelanträge empfohlen.

Angaben zur Höhe der Förderung

Das Verkehrsministerium fördert 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 50.000 Euro je Kampagnenprojekt.

Finanziert werden Sachausgaben, Personalkosten, Fremdleistungen und andere Ausgaben, die direkt mit der Umsetzung der infrastrukturellen Verbesserungen auf den zu bewerbenden Radwegen zusammenhängen.

Die Anträge werden nach der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs bearbeitet und das zur Verfügung stehende Budget entsprechend nach dem Windhundprinzip vergeben.

Antrag stellen und loslegen

  1. Senden Sie für Ihr Vorhaben das ausgefüllte Antragsformular bis zum 1. November an poststelle@vm.bwl.de.
  2. Nach der Bewilligung des Antrags durch das Ministerium für Verkehr kann die Realisierung Ihres Vorhabens beginnen.