Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hat entschieden, das Planfeststellungsverfahren zum Neubau der B 31-West zwischen Breisach und Gottenheim derzeit ruhen zu lassen. „Die finanzielle Situation im Bundesstraßenbau macht eine Prioritätensetzung notwendig“, erläutert Staatssekretärin Gisela Splett MdL diese Entscheidung. Vor dem Hintergrund der Notwendigkeit, zuerst Straßenbauvorhaben im vordringlichen Bedarf anzugehen, sei es derzeit nicht verantwortbar, weitere Sach- und Personalmittel für das laufende Verfahren aufzuwenden, für ein Projekt des weiteren Bedarfs.
Eine Realisierung des Vorhabens sei aufgrund der finanziellen Situation selbst bei Erlangung des Baurechts auf absehbare Zeit nicht zu erwarten. Der 2. Bauabschnitt der B 31-West zwischen Breisach und Freiburg befindet sich im aktuellen Bundesverkehrswegeplan lediglich im weiteren Bedarf mit Planungsrecht. „Die dem Land vom Bund für den Bau von Bundesfernstraßen zur Verfügung gestellten Finanzmittel machen es notwendig, sich auf ausgewählte Projekte des vordringlichen Bedarfs zu konzentrieren“, so Splett weiter. Das Gesamtinvestitionsvolumen für Maßnahmen des Vordringlichen Bedarfs bis 2015 beträgt rund 5 Mrd. Euro. Allein zur Restfinanzierung bereits laufender Maßnahmen werden noch 1,1 Mrd. Euro benötigt. Baden-Württemberg erhält vom Bund jährlich jedoch nur Zuweisungen in Höhe von 120 - 140 Mio. Euro. Daraus folgt, dass bei gleichbleibender Finanzausstattung alle Maßnahmen im Vordringlichen erst nach Ablauf von ca. 40 Jahren realisiert wären.
Das Projekt ist zudem insbesondere in seiner Trassenführung in der Region umstritten und wäre mit erheblichen Auswirkungen auf Natur und Umwelt verbunden. Die geplante Trasse verläuft größtenteils in unmittelbarer Nähe zu Natura 2.000-Gebieten und tangiert das Naturschutzgebiet „Hochstetter Feld“. Eine Realisierung würde einen der letzten nahezu unzerschnittenen und von Niedermooren geprägten Lebensraumkomplex im Bereich der Freiburger Bucht zerschneiden. Der Landesnaturschutzverband hat für den Fall eines Planfeststellungsbeschlusses bereits Klage angedroht. Aus heutiger Sicht würde eine solche Trassenführung überhaupt nicht mehr in Betracht gezogen werden.
Vordringlicher als die Fortführung der B 31 West sind für das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur unter anderem der Ausbau der Breisgau-S-Bahn sowie andere Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen wie der Stadttunnel Freiburg.
Quelle:
Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg