Bei der Bundesratssitzung in Berlin hat sich Winfried Hermann, baden-württembergischer Minister für Verkehr und Infrastruktur, nachdrücklich dafür eingesetzt, dass kurzfristig wieder eine Finanzierung von Tierquerungshilfen zur Vernetzung von Lebensräumen an bestehenden Bundesfernstraßen zugelassen wird. Diese sollen aus dem Bundesfernstraßenhaushalt finanziert werden. „Die biologische Vielfalt ist Existenzgrundlage für das Leben und Wirtschaften heutiger und zukünftiger Generationen“, betonte Winfried Hermann. Es sei daher dringend erforderlich, den Verlust der biologischen Vielfalt zu stoppen und Maßnahmen zu deren dauerhaften Sicherung durchzuführen, die auch der Reduzierung von Wildunfällen dienen.
Eine wesentliche Säule stellt hierzu das Bundesprogramm Wiedervernetzung dar, zu dessen Erarbeitung sich die Bundesregierung im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP verpflichtet hat. Ziel des Bundesprogramms ist es, Lebensraumkorridore für wild lebende Tiere, wie zum Beispiel den Luchs oder die Wildkatze, zu erhalten, und Bereiche, in denen bedeutende Lebensräume in der Vergangenheit getrennt wurden, wieder zusammenzuführen. Das Programm soll dabei Grundlage für den Bau von Tierquerungshilfen im Netz der bestehenden Bundesfernstraßen in den wichtigsten Lebensraumkorridoren sein. „Wir freuen uns darüber, dass das Bundesverkehrsministerium und das Bundesumweltministerium gemeinsam einen Entwurf des Bundesprogramms Wiedervernetzung erarbeitet haben“, betonte Verkehrsminister Hermann im Bundesrat. „Mit Bedauern mussten wir jedoch zur Kenntnis nehmen, dass das Programm zwischenzeitlich aufgrund der begrenzten Haushaltsmittel von Herrn Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer MdB in seiner Fortführung gestoppt wurde“.
Bei der Planung und dem Bau von Straßen spielen Querungshilfen für Tiere bereits seit längerem eine bedeutende Rolle. Grünbrücken, Gewässerunterführungen oder auch Kleintierdurchlässe für Amphibien tragen dazu bei, dass Tiere die Straßen in den betroffenen Abschnitten gefahrlos queren können. Im Rahmen des Konjunkturpakets II war es in den Jahren 2009 bis 2011 erstmals möglich gewesen, Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung von Zerschneidungswirkungen an bestehenden Bundesfernstraßen zu finanzieren. „An zehn Abschnitten von baden-württembergischen Bundesautobahnen und Bundesstraßen können so Maßnahmen zur Wiedervernetzung von Lebensräumen realisiert werden“, fasste Hermann zusammen.
Um auch in Fortsetzung des Konjunkturpakets II die ökologische Durchlässigkeit von
zerschnittenen Räumen wiederherstellen zu können, sieht es das Land Baden-Württemberg als absolut notwendig an, das Bundesprogramm Wiedervernetzung mit höchster Priorität voranzutreiben, unterstrich Hermann in seinem Antrag. Danach soll das Bundesprogramm Wiedervernetzung baldmöglichst verabschiedet werden.
Quelle:
Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg