Verkehr

Faktencheck zur Rheinquerung soll im November vorliegen

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Gisela Splett, Staatssekretärin im baden-württembergischen Ministerium für Verkehr und Infrastruktur, und der Staatssekretär im rheinland-pfälzischen Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur, Jürgen Häfner, haben bei ihrem Treffen auf der Rheinbrücke Maxau erste Details und den zeitlichen Ablauf des weiteren, gemeinsamen Vorgehens für eine leistungsfähige Rheinquerung festgelegt. „Unser Ziel ist es, noch in diesem November über die Situation und die Planung zu informieren“, bekräftigten Splett und Häfner.

Da es in der Öffentlichkeit unterschiedliche Wahrnehmungen über den aktuellen Zustand der Rheinbrücke Maxau gegeben hatte, wurden von der baden-württembergischen Landesregierung alle vorliegenden Unterlagen gesichtet und geprüft sowie eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Nach ersten Ergebnissen ist damit zu rechnen, dass eine notwendige grundhafte Instandsetzung der bestehenden Brücke deren Restlebensdauer um 30 bis 40 Jahre erhöhen kann. Die endgültigen Ergebnisse der Untersuchungen sollen bis zum Faktencheck im November vorliegen. Vom derzeitigen Zustand der Rheinbrücke Maxau, die jedoch einen sehr hohen Unterhaltungsaufwand benötigt, hatten sich die beiden Staatssekretäre bei ihrer Besichtigung vor Ort überzeugt.

Bei dem auf zwei Tage angesetzten Faktencheck sollen insbesondere die Träger öffentlicher Belange, die Vertreterinnen und Vertreter von Bürgerinitiativen sowie die interessierte Bürgerschaft über die verschiedenen Möglichkeiten einer dauerhaft leistungsfähigen Rheinquerung eingebunden werden. Die unabhängig von den beiden laufenden Planfeststellungsverfahren angedachte Spezialistenrunde wird den aktuellen Sachstand vorstellen und dabei vor allem auch die Anschlusssituation auf beiden Seiten des Rheins betrachten. Daneben werden ein möglicher Lückenschluss zur B 36, eine Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs und die Radwegverbindungen Thema sein. Zur Vorbereitung des Faktenchecks vereinbarten beide Länder die Einsetzung einer Arbeitsgruppe.

Quelle:

Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg

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