Aufnahmen von Feinstaub-Filtern (vorher/nachher) des Stuttgarter Neckartors am Tag eines Feinstaub-Alarms (26.02.2016). Das Bild darf für redaktionelle Zwecke unter Nennung der Bildquelle (LUBW) verwendet werden: Download Bild in Druckqualität
Beginn:
seit Sonntag, 10. April, 0.00 Uhr für den Autoverkehr
seit Samstag, 9. April, 18.00 Uhr für Komfort-Kamine
Ende:
Der Feinstaub-Alarm endet am Montag, 11. April um 24 Uhr.
Ziel des Feinstaub-Alarms ist es, bei stark austauscharmen Wetterlagen in Stuttgart die erwartbare Belastung mit Feinstaub und Stickstoffdioxiden zu reduzieren. Aktuell sagt der Deutsche Wetterdienst (DWD) bis mindestens Montag ein stark eingeschränktes Austauschvermögen der Atmosphäre voraus. Damit sind die Kriterien zur Auslösung des Feinstaub-Alarms erfüllt.
Zur Aufhebung des Feinstaub-Alarms muss der Deutsche Wetterdienst (DWD) eine nachhaltige und deutliche Verbesserung des Austauschvermögens prognostizieren, eine eintägige Unterbrechung der starken Einschränkung des Austauschvermögens reicht hierbei nicht aus.
Die Landeshauptstadt Stuttgart appelliert gemeinsam mit dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur und dem Regierungspräsidium Stuttgart daher an die Bevölkerung in Stuttgart und in der Metropolregion, das Auto in Stuttgart möglichst nicht zu nutzen und auf den Betrieb von sogenannten Komfort-Kaminen, die nur als zusätzliche Wärmequelle dienen, zu verzichten. Grundsätzlich ausgenommen sind Wohnungen, die ausschließlich mit solchen Einzelraumfeuerungen beheizt werden.
Autofahrern wird während des Alarms empfohlen, möglichst auf die Verkehrsmittel des Umweltverbunds, also Bahn, Stadtbahn, Bus oder Fahrrad umzusteigen, zu Fuß zu gehen, Elektrofahrzeuge zu nutzen oder Fahrgemeinschaften zu bilden.
Weitere Informationen
Informationen über Fortgang und Ende des Feinstaub-Alarms unter: www.feinstaubalarm.stuttgart.de
Quelle:
Landeshauptstadt Stuttgart