Verfahrensstart für „Neubau einer Mainbrücke bei Collenberg, Ortsteil Kirschfurt“ sowie „Ersatzneubau der Brücke über den Main bei Wertheim – Kreuzwertheim“
Zwei Neubauten für Mainbrücken sind heute einen entscheidenden Schritt weiter gekommen. Das Stuttgarter Landeskabinett hat für die Verfahren der beiden Projekte „Verlegung der L 2310 neu /St 2315 bei Collenberg (Ortsteil Kirschfurt) mit Neubau einer Mainbrücke“ sowie „Ersatzneubau der Brücke über den Main bei Wertheim – Kreuzwertheim“, die gemeinsam mit dem Freistaat Bayern ausgeführt werden sollen, grünes Licht gegeben. Damit startet nun ein mehrstufiges Verfahren. Beide Vorhaben werden nun zur Vorunterrichtung in den Stuttgarter Landtag eingebracht. Das Landesparlament entscheidet dann in mehreren Etappen über den geplanten Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Freistaat Bayern.
Geplant ist, dass nach Zustimmung des Landtages und Abschluss des Staatsvertrages unter Federführung der bayerischen Staatsbauverwaltung die länderübergreifenden Maßnahmen geplant und die hierfür erforderlichen Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden sollen. Die beiden Brückenbauwerke befinden sich getrennt durch die Staatsgrenze jeweils in geteilten Baulast des Freistaats Bayern und des Landes Baden-Württemberg.
Die Regierung von Unterfranken soll nach Zustimmung des Stuttgarter Landtags für die gesamten Vorhaben als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde bestimmt werden. Ferner soll in dem Staatsvertrag vereinbart werden, dass die Planfeststellungsverfahren von der Regierung Unterfranken des Freistaates Bayern für die gesamten Vorhaben nach den für die bayerische Straßenbauverwaltung gültigen Vorschriften und Richtlinien durchgeführt werden können.