Mit Entscheidung vom 20. Februar 2013 hat die Europäische Kommission mitgeteilt, für welche Gebiete in Deutschland sie Grenzwertüberschreitungen bei Stickstoffdioxid (NO2) akzeptiert und für welche nicht. „Diese Entscheidung bekräftigt uns auf dem Weg, Luftreinhaltemaßnahmen weiterhin konsequent umzusetzen“, sagte Gisela Splett, Staatssekretärin im Ministerium für Verkehr und Infrastruktur.
Der seit 2010 geltende Luftqualitäts-Jahresgrenzwert für Stickstoffdioxid dient dem Gesundheitsschutz und ist auf 40 Mikrogramm pro Kubikmeter festgelegt. Besonders entlang von stark verkehrsbelasteten Straßen mit enger Randbebauung wird dieser Grenzwert noch überschritten. Hauptgründe für eine hohe NO2-Belastung sind Fahrzeug- und Heizungsabgase. In Baden-Württemberg waren zuletzt 25 Gemeinden von solchen Grenzwertüberschreitungen betroffen. Laut Artikel 22 der Luftqualitätsrichtlinie (2008/50/EG) konnte bei der Europäischen Kommission eine Fristverlängerung für die Einhaltung der NO2-Grenzwerte beantragt werden.
Mit der Entscheidung der EU-Kommission wurde eine solche Fristverlängerung bis Ende 2014 für den Ballungsraum Karlsruhe (Stadt Karlsruhe und Ettlingen) akzeptiert, sowie für das Gebiet „Regierungsbezirk Freiburg ohne den Ballungsraum Freiburg“, sofern der Luftreinhalteplan Schramberg zeitnah als genehmigter Plan nachgereicht wird.
Für die Kommunen Freiberg am Neckar, Ilsfeld, Mannheim, Markgröningen, Pfinztal, Pforzheim, Urbach und Walzbachtal hat eine Prognose ergeben, dass der Grenzwert der Stickstoffdioxidkonzentration ab 2015 eingehalten werden kann. Demgegenüber konnte für Freiburg, Heidelberg, Heidenheim, Heilbronn, Herrenberg, Ingersheim, Leonberg, Ludwigsburg, Mühlacker, Pleidelsheim, Reutlingen, Schwäbisch Gmünd, Stuttgart, Tübingen und Ulm keine Einhaltung des Stickstoffdioxid-Grenzwertes prognostiziert werden. Die genannten Gemeinden sind in insgesamt sieben Gebieten beziehungsweise Ballungsräumen zusammengefasst, die jeweils Orte mit günstiger und ungünstiger Prognose für 2015 enthalten. Daher akzeptierte die Kommission aus formalen Gründen für diese Gebiete/Ballungsräume eine Fristverlängerung nicht. Es ist nicht bekannt, ob die EU Kommission daraus folgende Schritte, z. B. ein Vertragsverletzungsverfahren, einleiten wird.
Wesentliche Ursache für die weiterhin andauernden Grenzwertüberschreitungen sind die Emissionen von Dieselfahrzeugen. Der Schadstoffausstoß der Fahrzeuge der Norm Euro 4 hat im Stadtverkehr weniger abgenommen als erwartet. Die Hoffnungen ruhen nun auf Kraftfahrzeugen der Norm Euro 6 mit noch einmal verschärften Emissionsgrenzwerten. Staatssekretärin Splett: „Deshalb müssen die Unternehmen der Automobilindustrie zügig ihr Angebot an Euro 6 Fahrzeugen ausweiten und stärker darauf hinwirken, dass ihre Produkte in allen Fahrsituationen möglichst geringe Schadstoffemissionen haben.“