Luftreinhaltung

Öffentlichkeitsbeteiligung zur Luftreinhaltung

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Grundzüge des Konzepts zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Stuttgart stehen im Beteiligungsportal des Landes ab dem  10. Juni 2015 zur Verfügung

Öffentlichkeitsbeteiligung zur Luftreinhaltung in Stuttgart am 14. Juli 2015

Ab dem 10. Juni 2015 können die „Grundzüge des Konzeptes zur Einhaltung der Grenzwerte für Feinstaub PM10 in Stuttgart bis spätestens 2021“ im Bürgerbeteiligungsportal des Landes Baden-Württemberg kommentiert werden (Extern: www.beteiligungsportal-bw.de (Öffnet in neuem Fenster)). Bürgerinnen und Bürger können sich über dieses Portal bis zum 20. Juli 2015 zu den vorgeschlagenen Maßnahmen äußern.

Die Grundzüge sind Teil der Stellungnahme des Landes Baden-Württemberg vom Januar 2015 an die EU zum Vertragsverletzungsverfahren. Sie enthalten fünf Handlungsfelder mit folgenden Zielen: Umstellung auf emissionsarme Fahrzeuge und Maschinen, Reduzierung des Kfz-Verkehrs um 20 Prozent, zwei Warnstufen zur zeitlichen Einschränkung des Verkehrs und von Holzfeuerungen sowie Maßnahmen bei der Stadtplanung und Stadtbegrünung. Nach einer ersten Phase mit Appellen an die Bevölkerung, ihr Verhalten zu ändern, sind verbindliche Einschränkungen vorgesehen. Die Maßnahmen sollen dazu führen, dass die Grenzwerte für die Luftschadstoffe Feinstaub PM10 und Stickstoffdioxid bis spätestens 2021 unabhängig von den meteorologischen Verhältnissen eingehalten werden.

Die im Portal bereits vorgenommenen Kommentierungen fließen in eine Informationsver-anstaltung für die Öffentlichkeit ein, die am 14. Juli 2015 ab 17.30 Uhr im Wanner-Saal des Linden-Museums stattfinden wird. Dort besteht die Möglichkeit für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger über die vorgesehenen Maßnahmen zu diskutieren sowie ergänzende Vorschläge einzubringen.
Auf Basis der vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung und der Ergebnisse der Arbeitsgruppen wird das Regierungspräsidium Stuttgart den Entwurf zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Stuttgart erstellen und im förmlichen Verfahren zur Diskussion stellen.

Um dem Anliegen der Akteure aus dem Beteiligungsscoping, das am 23. April 2015 im Regierungspräsidium Stuttgart stattgefunden hat, zu entsprechen, wird es ergänzende Informationsangebote geben. Damit sollen Wissenslücken im Bereich Luftreinhaltung geschlossen werden. Es ist geplant, mit Hilfe eines Informationsflyers, einer Veranstaltung und Medienkooperationen beispielsweise über die Frage der gesundheitlichen Auswirkungen von Luftschadstoffen oder über die aktuelle Luftqualität zu informieren.
Die Veranstaltung im Herbst 2015 wird eine Informationsmesse mit Impulsvorträgen sein, bei der sich Interessenvertreter sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger an Informationsständen über Fragestellungen im Zusammenhang mit der Luftreinhaltung informieren und mit Praktikern und Experten ins Gespräch kommen können.

Quelle:

Regierungspräsidium Stuttgart

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