Die Belastung der Luft in vielen Ballungsräumen mit Stickstoffdioxid erfordert nach den Worten von Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann im Interesse der Gesundheit rasch wirksame Maßnahmen. „Länder und Kommunen haben bereits zahlreiche Maßnahmen geprüft und ergriffen, um die Einhaltung der Grenzwerte im Rahmen der Luftreinhalteplanung zu bewirken. Aber alle zusammen reichen nicht aus, um die Grenzwerte für Luftschadstoffe einzuhalten. Wie dringend die Lösung dieser Probleme ist, zeigen die anhängigen Gerichtsprozesse und EU-Vertragsverletzungsverfahren“, sagte der Minister am Freitag, 2. Juni in der Sitzung des Bundesrates in Berlin. Dass die Europäische Umweltagentur von über 10.000 vorzeitigen Todesfällen allein in Deutschland wegen der hohen Stickstoffdioxidwerte ausgeht, zeige den dringenden Handlungsbedarf zur Verbesserung der Luftqualität.
Der Minister brachte einen Entschließungsantrag in die Länderkammer ein, in dem der Bund aufgefordert wird, umgehend die notwendigen rechtlichen Grundlagen für die Verbesserung der Abgasreinigung älterer Dieselfahrzeuge zu schaffen. Minister Hermann erklärte an die Adresse der Bundesregierung: „Der Ball liegt jetzt beim Bund. Übernehmen Sie Verantwortung und setzen Sie einen klaren Rahmen für das Vorhaben Nachrüstung. Das Verkehrsministerium im Bund ist gefordert, umgehend alle technischen, prüftechnischen und zulassungsrechtlichen Fragen einer Nachrüstung der Bestandsflotte zu klären.“
Die Automobilindustrie habe dem Land Baden-Württemberg im Zuge dieser Gespräche zur Vermeidung von Fahrverboten ein erstes Angebot zur Nachrüstung von Euro-5-Diesel-Pkw unterbreitet. Dies sei ein guter Anfang für weitere Verhandlungen zur Reduktion des tatsächlichen Schadstoffausstoßes. Und diese Verhandlungen müsse nun der Bund zügig aufnehmen. Denn es geht letztlich um eine nationale Aufgabe. Eingriffe in Software, Motorsteuerung oder Abgasreinigung müssen am Ende vom Kraftfahrtbundesamt geprüft und gegebenenfalls genehmigt werden. Dazu braucht es gesetzliche Regelungen auf Bundesebene.
Entscheidend sei, dass die Emissionen der Fahrzeugflotte insgesamt so deutlich sinken, dass die Grenzwerte auch dann eingehalten werden können, wenn die nachgerüsteten Fahrzeuge von Verkehrsbeschränkungen ausgenommen werden würden. Auch für die deutlich verunsicherten Kundinnen und Kunden wäre nach den Worten von Minister Hermann die Möglichkeit der Nachrüstung von Dieselfahrzeugen durch technische Überarbeitung in Richtung des Emissionsstandards Euro 6 ein wichtiges Signal aus der Automobilindustrie. Zudem könne die Automobilindustrie damit verloren gegangenes Vertrauen wieder zurückgewinnen.
Über den baden-württembergischen Entschließungsantrag wird nun in den Ausschüssen des Bundesrates beraten.