Schiene

Zuversicht für Hochstufung der Bahnstrecke Stuttgart – Zürich im BVWP steigt

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Minister Hermann: Gemeinsame Anstrengungen für den Gäubahnausbau lohnen sich

Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann MdL sagte am Donnerstag, 15. September 2016 auf der grünen Fraktionsklausur in Titisee-Neustadt zur Meldung, dass die Bahnstrecke Stuttgart – Zürich im Bundesverkehrswegeplan in den Vordringlichen Bedarf hochgestuft werden könne: „Die gemeinsame Allianz aller Kräfte in Baden-Württemberg hat es möglich gemacht, dass die Dringlichkeit für den Aus-bau der internationalen Bahnstrecke von Stuttgart nach Zürich endlich auch in Berlin anerkannt wurde. Die gemeinsamen Anstrengungen des Interessensverbands, der Koalition im Landtag und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verkehrsministeriums lohnen sich.“

Ende August hatte das Verkehrsministerium ein vom Land in Auftrag gegebenes Gutachten an den Bund übergeben, welches bestätigte, dass der Ausbau der sog. Gäubahn zu vertretbaren Kosten und bei guter Fahrplanstabilität möglich ist. Verkehrsminister Winfried Hermann dazu: „Das Gutachten belegt überzeugend, dass eine Fahrzeitverkürzung zwischen Stuttgart und Zürich um etwa 20 Minuten möglich ist. Mit vergleichsweise überschaubaren Investitionen in die Infrastruktur und in Verbindung mit Neigetechnikzügen können auf der Gesamtstrecke wie auf Teilbereichen mit einer stufenweisen Ausbaustrategie für Fahrgäste deutliche Verbesserungen erzielt werden.“ Welche der möglichen Ausbauvarianten am Ende am sinnvollsten ist, müsse noch geprüft werden. Aber nach Vorlage des Gutachtens ist klar: Es gibt keine Gründe mehr, den Ausbau der Gäubahn aufzuschieben. Die Strecke Stuttgart-Zürich müsse in den Vordringlichen Bedarf, so Hermann.

Der CDU-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Reinhart gab am Mittwoch, 14. September 2016 per Pressemitteilung bekannt, dass sich Bundesverkehrsminister AlexanderDobrindt zuversichtlich geäußert habe, dass der Ausbau der Gäubahn im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens doch noch in den vordringlichen Bedarf hochge-stuft werde.

Wesentliche Kernaussagen des Gutachtens:

Eine Fahrzeitverkürzung von 19 Minuten, die durch bessere Anschlüsse im Gesamtnetz eine Fahrzeitverkürzung von einer halben Stunde bewirkt, kann bei einer wirtschaftlich optimalen Betriebsqualität (Fahrplanstabilität) unter folgenden Voraussetzungen erreicht werden:

  • mit einem moderaten Mitteleinsatz (je nach Variantenwahl zwischen 220 Mio und 285 Mio. Euro für den Ausbau der Infrastruktur)
  • durch den Einsatz Neigetechnikzügen.

Der Ausbau der Infrastruktur ist auch schrittweise möglich. Er nützt vor allem dem Personenfernverkehr, bringt aber auch viel für eine bessere Qualität im Personennahverkehr und im Güterverkehr. Damit werden alle Verkehrsarten und somit Attraktivität der Schiene insgesamt gestärkt.

Weiteres Vorgehen:

Das Land hat das Gutachten dem Bund als Verantwortlichen für den Gäubahn-Ausbau übermittelt. Der Bund ist derzeit dabei, die Gäubahn im Rahmen des Bundesverkehrswegeplanes 2030 (BVWP 2030) zu bewerten. Diese Bewertung ist noch nicht abgeschlossen, daher ist die Gäubahn momentan noch im „Potenziellen Bedarf“ (PB) des BVWP 2030 aufgeführt. Die dort gelisteten Vorhaben können im Fall einer positiven Bewertung in den „Vordringlichen Bedarf“ (VB) aufsteigen. Es kommt jetzt darauf an, dass es endgültig verankert wird. Dafür ist der Bundestag entscheidend.

Mit dem Landesgutachten liegt dem Bund nun eine zusätzliche, aktuelle und fundierte Entscheidungsgrundlage für den Ausbau vor. Die Achse Stuttgart – Zürich ist eine elektrifizierte Hauptbahn und Bestandteil des Grundnetzes des Transeuropäischen Eisenbahnnetzes (TEN). Sie ist Zulaufstrecke zur „Neuen Alpen-Transversale“ (NEAT), dem vor kurzem neu eröffneten Gotthard-Basistunnel Richtung Italien. Aufgrund ihrer vielen einspurigen und kurvenreichen Abschnitte ist sie jedoch nur beschränkt leistungsfähig.

Download: Studie zu Fahrzeitverkürzungen auf der Gäubahn (PDF)

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