Als bedeutender Wirtschaftsstandort und Transitland ist Baden-Württemberg auf eine intakte Straßeninfrastruktur angewiesen. Die große Herausforderung in diesem Zusammenhang ist der Erhalt der Straßeninfrastruktur und die Einführung von zukunftsfähigen Planungs- und Bauverfahren. Dabei ist Klimaschutz unser Wegweiser und unsere Herausforderung gleichermaßen.
Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg stellt jedes Jahr zum 1. April Straßenbaureferendarinnen und-referendare für einen zweijährigen Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des höheren bautechnischen Verwaltungsdienstes der Fachrichtung Straßen ein. Die Fachrichtung Straßen umfasst die Bereiche Straßenwesen, Ingenieurbau, Verkehrstechnik und den technischen Umweltschutz.
Momentan ist das Straßenbaureferendariat leider nicht ausgeschrieben. Bitte schauen Sie im September 2025 wieder vorbei.
- Sie haben einen für die Verwendung in der Straßenbauverwaltung geeigneten Diplom-oder Master-Studiengang an einer Universität / Technischen Hochschule oder einen akkreditierten Master-Studiengang an einer Fachhochschule erfolgreich abgeschlossen. Geeignet sind insbesondere Bau- oder Wirtschaftsingenieurwesen Bau, Infrastrukturmanagement oder ein vergleichbarer ingenieurwissenschaftlicherer Studiengang.
- Sie haben Interesse an vielfältigen Aufgaben der Straßeninfrastruktur und Mobilität.
- Sie arbeiten gerne mit Menschen verschiedener Professionen zusammen, um gemeinsam kreative Lösungen und innovative Ideen zu entdecken.
- Sie bringen sehr gute theoretische Kenntnisse mit und freuen sich darauf, diese in der Praxis einzusetzen.
Während des Baureferendariats erhalten Baureferendarinnen und Baureferendare Anwärterbezüge nach dem Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg (aktuell circa 2.338 Euro brutto im Monat; die Bezüge sind steuerpflichtig, unterliegen aber nicht der Sozialversicherung).
Beispielrechnungen (brutto):
Anwärterbezüge
Grundgehalt: 1.612,62 Euro
Zulage (45 Prozent): 725,68 Euro
Gesamt-Brutto: 2.338,30 Euro
Einstiegsgehalt
Grundgehalt: 4.715,53 Euro
Zulage: 104,37 Euro
Gesamt-Brutto: 4.819,90 Euro
Familienzuschlag (verheiratet): 158,80 Euro
Familienzuschlag (verheiratet + 1 Kind): 297,64 Euro
Familienzuschlag (verheiratet + 2 Kinder): 436,48 Euro
Die Stellen für das Straßenbaureferendariat werden in jedem Jahr im September für den Einstellungstermin 1. April des kommenden Jahres öffentlich ausgeschrieben. Bei Interesse bewerben Sie sich mit den üblichen Unterlagen über den in der Stellenausschreibung genannten Link zum Bewerberportal des Verkehrsministeriums. Die Bewerbungsfrist endet Mitte November.
Die Vorstellungsgespräche finden beim Ministerium für Verkehr im Dezember statt. Die Einstellung erfolgt zum 1. April eines Jahres.
Wenn Sie für das Referendariat ausgewählt werden, benötigen Sie unter anderem noch folgende Unterlagen:
- Belehrung und Erklärung über die Pflicht zur Verfassungstreue
- Erklärungen über die wirtschaftlichen Verhältnisse und über Strafverfahren o.ä.
- Aktuelles ärztliches Zeugnis über die gesundheitliche Eignung
- Führungszeugnis (Belegart „0“) zur Vorlage bei einer Behörde (§ 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes)
- Das Referendariat beginnt jeweils am 1. April eines Jahres und dauert zwei Jahre.
- Während des Referendariats sind Sie in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf.
- Bei Vorliegen bestimmter persönlicher Voraussetzungen (Betreuungspflichten, Behinderung) ist ein Teilzeitreferendariat mit drei Jahren denkbar. Der praktische Teil erfolgt dabei in Teilzeit von 60%, der theoretische Teil (Unterricht) in Vollzeit.
- Ausbildungsbehörde ist eines der vier Regierungspräsidien in Baden-Württemberg (Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg, Tübingen). Mit der Einstellung werden Sie einem dieser Regierungspräsidien zugewiesen. Jedes Regierungspräsidium verfügt neben dem Hauptsitz auch über Standorte in der Fläche.
- Sie lernen verschiedene Dienststellen und unterschiedliche Verwaltungsebenen (Regierungspräsidium, Landratsamt, Stadt,) ebenso kennen wie die dazu gehörenden Aufgaben rund um Bundes- und Landesstraßen, Rad(schnell)wege, Brücken- und Tunnelbau sowie deren Planung, Erhaltung und Betrieb.
- Sie gestalten die Straßeninfrastruktur in Baden-Württemberg mit, lernen Großprojekte zu managen, vertreten Bund und Land als Bauherr und verknüpfen technisches Fachwissen mit Recht und Verwaltung.
- Sie nehmen an Lehrgängen zu unterschiedlichen Themen teil (z.B. verwaltungs- und straßenbaunahe Rechtsgebiete, Führung und Kommunikation).
- Sie schließen das Referendariat mit der Großen Staatsprüfung ab und dürfen den Titel Regierungsbaumeisterin oder Regierungsbaumeister führen.
- Ihre Übernahmechancen sind – abhängig von Ihrer Staatsprüfung – aktuell sehr gut.
- Ihre erste Stelle finden Sie bei einem Regierungspräsidium mit seinen zugehörigen verschiedenen Standorten im Land oder einem der 35 Landratsämter.
- Sie können - abhängig von den zur Verfügung stehenden Stellen und dem Ergebnis bei der Großen Staatsprüfung - als Baurätin oder Baurat in ein Beamtenverhältnis auf Probe übernommen werden. Nach entsprechender Bewährung erfolgt in der Regel nach drei Jahren eine Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit.
- Sie haben vielfältige berufliche Entwicklungsmöglichkeiten in der Straßenbauverwaltung, ob als Fachmann/Fachfrau oder in eine Führungsposition.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Regierungspräsidien.
Sprechen Sie uns bei Fragen an
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Dorotheenstraße 8 70173 Stuttgart