Informationen nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Aus diesem Grunde haben wir Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz von uns beachtet werden.
Verantwortliche Stelle
Ihre personenbezogenen Daten werden durch das Ministerium für Verkehr, Dorotheenstraße 8, 70173 Stuttgart verarbeitet.
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Bei Fragen zum Datenschutzrecht können Sie sich an den behördlichen Datenschutzbeauftragten des Ministeriums für Verkehr wenden:
Datenschutzbeauftragter
Ministerium für Verkehr
Dorotheenstraße 8 70173 Stuttgart
datenschutz@vm.bwl.de
Diese Person ist ausschließlich für datenschutzrechtliche Fragestellungen zuständig. Sie kann Ihnen keine Rechtsberatung erteilen.
Wir werden Ihre Kontaktdaten ausschließlich dafür verwenden, um mit Ihnen Kontakt aufzunehmen und Sie über den Fortlauf des Bewerbungsverfahrens zu informieren.
Wir verarbeiten die Daten, die Sie uns im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung nennen, um Ihre Eignung für die Stelle in unserem Haus zu prüfen und das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Insbesondere ergeben sich solche Daten aus den Bewerbungsunterlagen oder einem Vorstellungsgespräch.
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Landesdatenschutzgesetzes (LDSG).
In erster Linie dient die Datenverarbeitung der Eingehung des Dienst-, Arbeits- oder Praktikantenverhältnisses. Die vorrangige Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. e DS-GVO i.V.m. § 15 Abs. 1 LDSG. Freiwillige Angaben im Rahmen Ihrer Bewerbung (z. B Bewerbungsfoto) verarbeiten wir auf Grundlage von Art 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO.
Im Falle einer Einstellung übernehmen wir Ihre Daten aus dem Bewerbersystem in Ihre Personalakte und unser Personalinformationssystem. Nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses werden diejenigen personenbezogenen Daten weiterhin gespeichert, zu deren Aufbewahrung wir gesetzlich verpflichtet sind. Dies ergibt sich regelmäßig aus den rechtlichen Nachweis- und Aufbewahrungspflichten. Die Speicherfristen betragen danach bis zu zehn Jahre.
Im Falle einer Absage werden Ihre Bewerbungsunterlagen spätestens vier Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens gelöscht, soweit eine längere Speicherung nicht zur Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.
Innerhalb des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg erhalten nur die Personen und Stellen Zugang zu den in den Bewerbungsunterlagen enthaltenen personenbezogenen Daten, die in das Bewerbungsverfahren und in die Entscheidungsfindung über Ihre Einstellung eingebunden sind. (Mitarbeitende der Personalabteilung, Vertreterinnen und Vertreter der Fachabteilungen und des Personalrats, die Amtsleitung, die Beauftragte für Chancengleichheit und ggf. die Vertrauensperson schwerbehinderter Menschen). Daten, die über das Online-Bewerbungsportal eingegeben und übermittelt werden, werden zu Ihrem Schutz zugriffsicher verschlüsselt und auf den Servern des Landesamtes für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg gespeichert. Von dort aus werden die Daten vom Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg abgerufen. Das Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg wird im Auftrag des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg tätig (Auftragsverarbeitung gem. Artikel 28 DSGVO). Es erfolgt keine Übermittlung Ihrer Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation.
Es besteht keine rechtliche Verpflichtung Daten zur Verfügung zu stellen. Für die Durchführung des Bewerbungsverfahrens benötigen wir jedoch von Ihnen diejenigen personenbezogenen Daten, die für die Entscheidung über die Eingehung des Dienst-, Arbeits- oder Praktikantenverhältnisses erforderlich sind. Das Fehlen von relevanten personenbezogenen Daten in den Bewerbungsunterlagen kann die Nichtberücksichtigung bei der Vergabe des Dienstpostens/des Arbeitsplatzes/des Praktikumsplatzes zur Folge haben.
Wir nutzen keine rein automatisierten Verarbeitungsprozesse zur Herbeiführung einer Entscheidung.
Um Ihre personenbezogenen Daten wirksam zu schützen, gewährt Ihnen das Datenschutzrecht eine Reihe von Rechten, die Sie gegenüber dem Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg geltend machen können.
- Recht auf Auskunft, Artikel 15 DS-GVO
Gemäß Artikel 15 Absatz 1 DS-GVO haben Sie das Recht auf Auskunft darüber, ob wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten. Ist dies der Fall, haben Sie Anspruch auf weitere Informationen (Artikel 15 Absatz 1 Halbsatz 2 DS-GVO). Das Auskunftsrecht wird durch das Recht Dritter am Schutz ihrer personenbezogenen Daten beschränkt (Artikel 15 Absatz 4 DS-GVO).
- Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, Artikel 16, 17 und 18 DS-GVO
Sie haben nach Artikel 16 DS-GVO das Recht, unverzüglich die Berichtigung unrichtiger Daten und die Vervollständigung unvollständiger Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.
Ein Recht auf Löschung personenbezogener Daten steht Ihnen nach Maßgabe des Artikels 17 DSGVO zu, insbesondere dann, wenn die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht oder nicht mehr zulässig ist. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Aufbewahrungsfristen für die betreffenden Akten abgelaufen sind, wobei wir dann die Akten von Amts wegen unaufgefordert vernichten.
Unter den Voraussetzungen von Artikel 18 DS-GVO besteht ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten.
- Recht auf Datenübertragbarkeit, Artikel 20 DS-GVO
Ein Recht nach Artikel 20 Absatz 1 DS-GVO, Daten in einem bestimmten Format zu erhalten und an Dritte zu übermitteln, besteht nicht, wenn wir Ihre personenbezogenen Daten weder auf der Grundlage einer Einwilligung noch mittels automatisierter Verfahren verarbeiten.
- Recht auf Widerspruch, Artikel 21 DS-GVO
Sie haben gemäß Artikel 21 DS-GVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, gegen Verarbeitungen Sie betreffender personenbezogener Daten, die auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 e) DSGVO erfolgen, Widerspruch einzulegen. Wir dürfen in einem solchen Fall die Verarbeitung Ihrer Daten nur fortsetzen, wenn ein zwingender Grund vorliegt. Ein zwingender Grund kann sich insbesondere aus Gesetzen ergeben, die der Verarbeitung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dienen oder uns zur fortgesetzten Verarbeitung zwingen, beispielsweise gesetzliche Aktenaufbewahrungsfristen oder andere besondere gesetzliche Regelungen.
- Widerrufsrecht, Artikel 7 Absatz 3 DS-GVO
Sofern wir Ihre Daten auf Grundlage einer Einwilligungserklärung verarbeiten, haben Sie jederzeit das Recht, diese Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt von dem Widerruf unberührt.
Die genannten Rechte können im Hinblick auf den jeweiligen Vorgang durch ein Gesetz oder eine Rechtsvorschrift der Europäischen Union oder der jeweiligen Mitgliedstaaten beschränkt sein (Artikel 23 Absatz 1 DS-GVO).
Mein Recht auf Beschwerde bei dem Landesbeauftragten für den Datenschutz, Artikel 77 DS-GVO
Wir nehmen den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ernst. Mit Ihrem Anliegen bezüglich Ihrer von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten können Sie sich jederzeit an uns wenden. Es steht Ihnen aber auch frei, sich mit einer Beschwerde an den
Landesbeauftragten für den Datenschutz Baden-Württemberg
Hausanschrift:
Königstraße 10a
70173 Stuttgart
Postanschrift:
Postfach 10 29 32
70025 Stuttgart
zu wenden.
Bitte beachten Sie, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz ausschließlich die datenschutzrechtliche Aufsicht innehat.