Lieferwerke von Baustoffgemischen
Die aktuellen Listen der güteüberwachten Lieferwerke von Baustoffgemischen zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel nach den technischen Lieferbedingungen für Baustoffgemische und Böden zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau, Ausgabe 2020 (TL SoB-StB 20) nach Regierungsbezirken unterteilt, wird hier bereitgestellt. Zudem ist die Liste güteüberwachte Liefererzeugnisse von Bodenmaterial nach den TL BuB E-StB für Baden-Württemberg hier abrufbar:
GÜ_Liste_04-2026_n.TL_BuB_E-StB_20_BW (PDF
) GÜ_Liste_02-2026_n.TL_SoB-StB_20_Freiburg (PDF)
GÜ_Liste_03-2026_n.TL_SoB-StB_20_Karlsruhe (PDF)
GÜ_Liste_04-2026_n.TL_SoB-StB_20_Stuttgart (PDF)
GÜ_Liste_03-2026_n.TL_SoB-StB_20_Tübingen (PDF)