Finanzierung

Mobilitätspass für den ÖPNV

Mit den Einnahmen aus dem Mobilitätspass können Kommunen ihr Bus- und Bahnangebot verbessern. Davon profitieren Klima und Gesellschaft. Einblicke in das neue Finanzierungskonzept.

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Ein Verkehrsschild mit dem Namen Mobilitätspass beschriftet.

Landkreise und Städte in Baden-Württemberg entscheiden selbst darüber, ob sie den Mobilitätspass einführen möchten. Das System dahinter ist einfach und fair: Wer für den Mobilitätspass eine Abgabe leisten muss, bekommt als Gegenleistung ein Guthaben für ein ÖPNV-Ticket in gleicher Höhe. Auch eine Anrechnung des Guthabens beim Kauf des Deutschland-Tickets soll möglich sein. Die durch die Abgabe entstehenden Einnahmen werden in den ÖPNV vor Ort investiert und sollen diesen besser machen.

Zwei Optionen für den Mobilitätspass

Wer für den Mobilitätspass zahlen muss, entscheiden die Städte und Landkreise, die ihn einführen wollen. Möglich machen soll das ein neues Gesetz – das sogenannte Landesmobilitätsgesetz. Das neue Gesetz soll die Wahl zwischen zwei verschiedenen Modellen des Mobilitätspasses bieten.

Alle zwei Abgaben-Modelle sind sozial verträglich. So sind ausschließlich volljährige Personen oder juristische Personen zur Zahlung verpflichtet. Zudem sind Ermäßigungen oder Befreiungen nach sachgerechten Gesichtspunkten vorgesehen.

Das bringt der Mobilitätspass

Der Mobilitätspass…

  • verbessert den ÖPNV vor Ort. Die Einnahmen können etwa in zusätzliche Fahrzeuge, bessere Verbindungen und die Digitalisierung des ÖPNV investiert werden. Das bessere Angebot macht den öffentlichen Verkehr attraktiver – auch für neue Fahrgäste.
  • reduziert den Autoverkehr. Die Idee: Das eigene Auto bleibt eher stehen, da der ÖPNV durch die Abgabe ausgebaut wurde. Der Verkehr auf den bereits überlasteten Straßen wird dadurch weniger.
  • erhöht die Lebensqualität. Weniger Autos führen zu weniger Abgasen und Lärm. Zudem wird dann weniger Platz für Fahrzeuge benötigt – zum Beispiel für Parkplätze. Diese Flächen können Städte und Gemeinden dann anders nutzen zum Beispiel für Bäume, Radwege oder Aufenthaltsplätze und Spielgelegenheiten für Kinder. Wer wie viele ältere Menschen und Jugendliche kein Auto fährt, ist dank des besseren ÖPNV-Angebots flexibler unterwegs. Auch das steigert die Lebensqualität und das soziale Miteinander.
  • macht die Standorte von Unternehmen und Einrichtungen attraktiver. Sie werden durch den Ausbau besser an das ÖPNV-Netz angeschlossen.
  • schafft einen nutzbaren Gegenwert. Wer eine Abgabe zahlt, bekommt ein Guthaben für den Kauf eines ÖPNV-Tickets in gleicher Höhe.
So funktioniert der Mobilitätspass.

Mobilitätspass ist für Kommunen freiwillig

Das Verkehrsministerium entscheidet nicht darüber, wann und wo der Mobilitätspass eingeführt wird. Vielmehr schafft es mit dem geplanten Landesmobilitätsgesetz die rechtliche Grundlage für interessierte Kommunen, sich frei für den Mobilitätspass entscheiden zu können.

Im Vorfeld gab es ausführliche Analysen und Berechnungen. Untersucht wurden die zu erwarteten Kosten und die Einnahmen eines Mobilitätspasses. Die Analysen (PDF, barrierefrei) wurden zusammen mit 21 Modellkommunen im Land durchgeführt. Untersuchungen zu weiterführenden Detailfragen fanden in Zusammenarbeit mit drei sogenannten Vorreiterkommunen statt. Mit dabei waren die Städte Freiburg und Karlsruhe sowie der Ortenaukreis. Auf eine Einführung des Mobilitätspasses hatten sie sich dabei nicht festgelegt.

Aufbauen auf europäischen Vorbildern

In Deutschland gibt es noch keine vergleichbaren neuen Finanzierungsmodelle für den ÖPNV. Europaweit gibt es allerdings seit Jahren etablierte Vorbilder im Bereich der sogenannten Drittnutzerfinanzierung. In Frankreich und auch in Wien existiert beispielsweise eine Abgabe für Arbeitgeber:innen. In vielen weiteren europäischen Städten zahlen Autofahrer:innen, um die Straße zu nutzen.

Häufige Fragen und Antworten

Plant Ihre Kommune bei sich einen Mobilitätspass einzuführen? Arbeiten Sie für eine Kommune, die sich für das Instrument interessiert? Hier finden Sie Antworten etwa zu den Vorteilen, der Finanzierung und den Voraussetzungen des Mobilitätspasses. (Stand: Februar 2025)

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