Landkreise und Städte in Baden-Württemberg entscheiden selbst darüber, ob sie den Mobilitätspass einführen möchten. Das System dahinter ist einfach und fair: Wer für den Mobilitätspass eine Abgabe leisten muss, bekommt als Gegenleistung ein Guthaben für ein ÖPNV-Ticket in gleicher Höhe. Auch eine Anrechnung des Guthabens beim Kauf des Deutschland-Tickets soll möglich sein. Die durch die Abgabe entstehenden Einnahmen werden in den ÖPNV vor Ort investiert und sollen diesen besser machen.
Vier Optionen für den Mobilitätspass
Wer für den Mobilitätspass zahlen muss, entscheiden die Städte und Landkreise, die ihn einführen wollen. Der Gesetzentwurf sieht vier verschiedenen Modelle vor.
KfZ-Nutzer:innen zahlen für ihre Fahrten innerhalb einer festgelegten Zone eine Gebühr. Die Einnahmen kommen der Verbesserung des ÖPNV und des Verkehrsflusses zugute. Im Gegenzug bekommen sie ein Mobilitätsguthaben.
Einwohner:innen ab 18 Jahren leisten einen Beitrag für die Verbesserung des ÖPNV und bekommen im Gegenzug ein Mobilitätsguthaben. Ausnahmen und Ermäßigungen zum Beispiel nach sozialen Gesichtspunkten sind vorgesehen.
KfZ-Halter:innen leisten einen Beitrag für die Verbesserung des ÖPNV. Im Gegenzug bekommen sie ein Mobilitätsguthaben.
Arbeitgeber:innen ab einer bestimmten Größe leisten einen Beitrag für die Verbesserung des ÖPNV und bekommen im Gegenzug ein Mobilitätsguthaben für ihre Mitarbeitenden.
Alle vier Abgaben-Modelle sind sozial verträglich. So sind ausschließlich volljährige Personen zur Zahlung verpflichtet. Zudem sind Ermäßigungen oder Befreiungen nach sozialen Gesichtspunkten vorgesehen.
Das bringt der Mobilitätspass
- Der Mobilitätspass verbessert den ÖPNV vor Ort. Die Einnahmen können etwa in zusätzliche Fahrzeuge, bessere Verbindungen und die Digitalisierung des ÖPNV investiert werden. Das bessere Angebot macht den öffentlichen Verkehr attraktiver – auch für neue Fahrgäste.
- Der Mobilitätspass reduziert den Autoverkehr. Die Idee: Wer für einen Pass zahlt und damit ein Mobilitätsguthaben besitzt, lässt eher das Auto stehen und nutzt den ÖPNV. Der Verkehr auf den bereits überlasteten Straßen wird dadurch weniger.
Mobilitätspass ist für Kommunen freiwillig
Das Verkehrsministerium entscheidet nicht darüber, wann und wo der Mobilitätspass eingeführt wird. Vielmehr schafft es mit dem geplanten Landesmobilitätsgesetz die rechtliche Grundlage für interessierte Kommunen, sich frei für den Mobilitätspass entscheiden zu können.
Im Vorfeld gab es ausführliche Analysen und Berechnungen. Untersucht wurden die zu erwarteten Kosten und die Einnahmen eines Mobilitätspasses. Die Analysen (PDF) wurden zusammen mit 21 Modellkommunen im Land durchgeführt. Untersuchungen zu weiterführenden Detailfragen finden in Zusammenarbeit mit drei sogenannten Vorreiterkommunen statt. Diese sind die Städte Freiburg und Karlsruhe sowie der Ortenaukreis. Auf eine Einführung des Mobilitätspasses haben sie sich noch nicht festgelegt.
Aufbauen auf europäischen Vorbildern
In Deutschland gibt es noch keine vergleichbaren neuen Finanzierungsmodelle für den ÖPNV. Europaweit gibt es allerdings seit Jahren etablierte Vorbilder. In Frankreich und auch in Wien existiert beispielsweise eine Abgabe für Arbeitgeber:innen. In vielen weiteren europäischen Städten zahlen Autofahrer:innen um die Straße zu nutzen.
Downloads
Dokument: Ergebnisdokumentation Modellprojekt Mobilitätspass (PDF, barrierefrei)
Dokument: Anlage zur Ergebnisdokumentation (PDF, barrierefrei)