Finanzierung

ICE und TGV begegnen sich auf der Rheintalbahn. Quelle: Deutsche Bahn

Nach dem Grundgesetz trägt der Bund für den Ausbau und Erhalt des Schienennetzes der Eisenbahnen des Bundes die Verantwortung (Artikel 87e Absatz 4). Diese Infrastrukturverantwortung des Bundes wird durch das Bundesschienenwegeausbaugesetz konkretisiert. Nach diesem Gesetz finanziert der Bund Investitionen in die Schienenwege des Bundes. Dies gilt daher auch für den Ausbau der Rheintalbahn.

Allerdings werden die mit der Infrastrukturverantwortung verbundenen Aufgaben im Bereich Schiene seit der Bahnreform nicht mehr unmittelbar durch die öffentliche Verwaltung erbracht, sondern sind Aufgabe der Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes – der Deutschen Bahn und ihrer Töchterunternehmen.

Die Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes realisieren im Bereich der sogenannten Bedarfsplanprojekte nach dem Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG) politisch freigegebene und durch den Bund finanzierte Projekte. Diese sind grundsätzlich Teil des Bundesverkehrswegeplans.

Das Land finanziert nur in Ausnahmefällen Baumaßnahmen bundeseigener Eisenbahnen mit. Mit insgesamt rund 400 Mio. Euro beteiligt sich das Land an den insgesamt ca. 1,8 Mrd. Euro Mehrkosten eines menschen- und umweltgerechten Neu- und Ausbaus der Rheintalbahn zwischen Offenburg und Basel. Der Ausbau der Rheintalbahn dient insbesondere dazu, Güterverkehr von der Straße auf die Schiene verlagern zu können.