Seit dem 1. Januar 2016 bietet das Land Baden-Württemberg ein bezuschusstes Jobticket für die Beschäftigten der Landesverwaltung an. Der Zuschuss zum JobTicket BW beträgt 25 Euro pro Monat und wird monatlich mit den laufenden Bezügen bzw. dem Gehalt ausgezahlt. Das JobTicket BW kann über das Kundenportal bzw. die Internetseite des Landesamts für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg (LBV) bestellt werden.
Baden-Württemberg ist das erste Bundesland, das flächendeckend ein bezuschusstes Jobticket für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingeführt hat. Das Jobticket BW soll ein wichtiger Anreiz für viele Landesbedienstete sein, vom Auto auf Busse und Bahnen umzusteigen. Damit ist die Landesverwaltung vorbildlich bei der nachhaltigen Mobilität. Das Land leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und mindert zugleich die Belastung der Luft mit Feinstaub und anderen Schadstoffen. Das JobTicket BW ist ein Beitrag dazu, um auch künftig die Attraktivität des öffentlichen Dienstes als Arbeitgeber sicherzustellen.
Auf dieser Seite sind die wichtigsten Informationen sowie häufig gestellte Fragen und Antworten rund um das JobTickets BW zusammengefasst.
Der Zuschuss zum JobTicket BW beträgt derzeit 25 Euro pro Monat und wird monatlich mit den laufenden Bezügen bzw. dem Gehalt ausgezahlt. Das neue Deutschlandticket Job wird nach seiner geplanten Einführung am 1. Mai 2023 analog der bisherigen Jobticketmodelle als JobTicket BW für die Beschäftigten der Landesverwaltung bezuschusst werden.
Kurz und knapp: Für die Meisten ändert sich wenig, aber für wenige gibt es wichtige Verbesserungen. BahnCard 100-Kundinnen und BahnCard 100-Kunden aufgepasst.
Mit Inkrafttreten des „Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel von Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ sind seit dem 1. Januar 2019 zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährte Arbeitgeberleistungen (Zuschüsse und Sachbezüge) zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr (ohne Luftverkehr) zwischen Wohnung und Dienststelle nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfrei.
Bisher war der Zuschuss zum „JobTicket BW“ lediglich bis zu einer Freigrenze von 44 EUR pro Monat steuerfrei (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG). Allerdings hatte die bisherige Rechtsgrundlage (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG) den Nachteil, dass der Zuschuss als sog. Sachbezug ausgestaltet sein musste, wonach die Fahrtberechtigung mit der Zahlung der monatlichen Teilbeträge für das Abonnement jeweils neu entstand. Dieser Zwang fällt künftig weg.
In Folge dieser Rechtsänderung wurden die Bedingungen für die Gewährung des Zuschusses zum „JobTicket BW“ geändert. Danach können auch der Erwerb einer Zeitfahrkarte mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens sechs Monaten sowie der Erwerb der BahnCard 100 in jährlich einmaliger Zahlungsweise bezuschusst werden. Voraussetzung ist allerdings, dass der jeweilige Verkehrsverbund ein Halbjahres-Ticket als JobTicket BW anbietet.
Das bedeutet
- für die BahnCard 100-Kunden mit monatlicher Zahlungsweise, dass sie ab sofort auf die günstigere BahnCard 100 mit jährlicher Zahlungsweise wechseln können und hierfür weiterhin den Zuschuss zum „JobTicket BW“ erhalten. Der Wechsel ist durch einen neuen Antrag nachzuweisen.
- für die BahnCard 100-Kunden mit jährlicher Zahlungsweise, dass sie den Zuschuss zum „JobTicket BW“ ab 1. Januar 2019 beantragen können. (Bisher hatten Sie keinen Anspruch.)
Der Antrag ist zu stellen an: jobticketbw@lbv.bwl.de
Sollten wir aufgrund der steuerlichen Neuregelungen weitere Vorteile für Sie verwirklichen können, werden wir Sie an dieser Stelle informieren.