Der Zuschuss des Landes zum JobTicket BW beträgt 25 Euro pro Monat und wird monatlich mit den laufenden Bezügen beziehungsweise dem Gehalt ausgezahlt. Das JobTicket BW kann von allen Landesbediensteten über das Kundenportal des Extern: Landesamts für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg (Öffnet in neuem Fenster) (LBV) bestellt werden.
Anreiz zum Umstieg auf Bus und Bahn
Baden-Württemberg ist das erste Bundesland, das flächendeckend ein bezuschusstes Jobticket für seine Mitarbeiter:innen eingeführt hat. Bereits seit 2016 gibt es das JobTicket BW. Das Ticket ist ein wichtiger Anreiz für viele Landesbedienstete, vom Auto auf Busse und Bahnen umzusteigen. Damit ist die Landesverwaltung vorbildlich bei der nachhaltigen Mobilität. Das Land leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und mindert zugleich die Belastung der Luft mit Feinstaub und anderen Schadstoffen. Das JobTicket BW ist ein Beitrag dazu, um auch künftig die Attraktivität des öffentlichen Dienstes als Arbeitgeber sicherzustellen.
Auf dieser Seite sind die wichtigsten Informationen sowie häufig gestellte Fragen und Antworten rund um das JobTickets BW zusammengefasst.
Häufige Fragen und Antworten zum JobTicket BW
Das JobTicket BW ist eine vom Land bezuschusste Fahrkarte für Fahrten zwischen Wohnung und Dienststelle. Die Fahrkarte ist ausschließlich im Jahresabonnement mit monatlicher Zahlungsweise erhältlich. Das JobTicket BW wird von den Verkehrsverbünden bzw. Verkehrsunternehmen angeboten. Das JobTicket BW kann je nach Anbieter unterschiedlich ausgestaltet sein (vor allem Preis, Mitnahmeregelung). Die Verkehrsverbünde beziehungsweise Verkehrsunternehmen haben seit dem 1. Januar 2019 zudem die Möglichkeit das JobTicket BW als Zeitfahrkarte mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens sechs Monaten im Abonnement anzubieten.
Zuschussberechtigt sind die unmittelbar Beschäftigten des Landes (Arbeitsvertrag oder Dienstverhältnis mit dem Land Baden-Württemberg). Diese Personengruppe umfasst insbesondere Tarifbeschäftigte, Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter des Landes. Beschäftigte und Beamtinnen und Beamte von Kommunen oder Einrichtungen mit eigener Dienstherren- oder Arbeitgebereigenschaft (z.B. Tochterunternehmen des Landes) sind grundsätzlich nicht anspruchsberechtigt. Weitere Einzelheiten sind in dem Merkblatt Extern: „Zuschussberechtigte von A-Z“ (Öffnet in neuem Fenster) aufgeführt.
Der Zuschuss zum JobTicket BW beträgt derzeit 25 Euro pro Monat und wird monatlich mit den laufenden Bezügen bzw. dem Gehalt ausgezahlt. Das neue Deutschlandticket Job wird seit seiner geplanten Einführung am 1. Mai 2023 analog der bisherigen Jobticketmodelle als JobTicket BW für die Beschäftigten der Landesverwaltung bezuschusst.
Bei Rückfragen zur Umstellung bestehender JobTicket BW-Abonnements wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Vertragspartner.
Kontaktdaten:
bwtarif
Tel.: 0711 69300909 E-Mail: abo-bw@bahn.de
Extern: Internet: https://www.bwegt.de/deutschland-ticket (Öffnet in neuem Fenster)
Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund GmbH (bodo)
DB ZugBus Regionalverkehr-Alb-Bodensee (RAB)
ServiceCenter Ulm K6
Karlstr. 31-33
89073 Ulm
Tel.: 0731-1550-0 E-Mail: Jobticket.BW@bodo.de
Extern: Internet: www.bodo.de (Öffnet in neuem Fenster)
Donau-Iller-Nahverkehrsverbund-GmbH (DING)
Wilhelmstraße 22
89073 Ulm
Tel.: 0731-96252 52E-Mail: info@ding.eu
Extern: Internet: www.ding.eu (Öffnet in neuem Fenster)
Heidenheimer Tarifverbund
Abo-Center c/o HVG
Steinheimer Straße 73
89518 Heidenheim
Tel.: 07321-358243 Fax: 07321-42656E-Mail: info@hvg-bus.de
Extern: Internet: http://www.htv-heidenheim.de/ (Öffnet in neuem Fenster)
Heilbronner · Hohenloher · Haller Nahverkehr GmbH
Abo-Center Nahverkehr Hohenlohekreis
Bahnhofstraße 8
74653 Künzelsau
Tel.: 07940-91440E-Mail: info@nvh.de
Extern: Internet: www.h3nv.de (Öffnet in neuem Fenster)
Karlsruher Verkehrsverbund GmbH (KVV)
Tullastraße 71
76131 Karlsruhe
Tel.: 0721-6107-5885Fax: 0721-6107-5809 E-Mail: info@kvv.karlsruhe.de
Katamaran-Reederei Bodensee GmbH & Co. KG
Geschäftsstelle Konstanz
Hafenstraße 5
78462 Konstanz
E-Mail: info@der-katamaran.de
Extern: Internet: www.der-katamaran.de (Öffnet in neuem Fenster)
KreisVerkehr Schwäbisch Hall GmbH
Am Spitalbach 20
74523 Schwäbisch Hall
Tel.: 0791-9701017 E-Mail: M.Klumpp@kreisverkehr-SHA.de (Frau Klumpp)
Extern: Internet: www.kreisverkehr-sha.de/ (Öffnet in neuem Fenster)
Verkehrsverbund Neckar-Alb-Donau GmbH (naldo)
naldo-AboCenter Tübingen
Stadtwerke Tübingen GmbH
Eisenhutstr. 6
72072 Tübingen
Tel: 07071-157457 E-Mail: abo-tue@naldo.de
naldo-AboCenter Reutlingen
Reutlinger Stadtverkehrsgesellschaft mbH
Hauffstraße 89
72762 Reutlingen
Tel: 07121-5823131 E-Mail: abo-rt@naldo.de
Extern: Internet: www.naldo.de/ (Öffnet in neuem Fenster)
OstalbMobil GmbH
Bahnhofstraße 46
73430 Aalen
Tel: 07361 80475 -25 E-Mail: abo@ostalbmobil.de
Extern: Internet: www.ostalbmobil.de (Öffnet in neuem Fenster)
Regio-Verkehrsverbund Freiburg GmbH (RVF)
Allgemeine und tarifliche Fragen zum JobTicket BW:
RVF GmbH
Besanconallee 99
79111 Freiburg
Tel.: 0761 207280 E-Mail: info@rvf.de
Extern: Internet: www.rvf.de/jobticketbw.php (Öffnet in neuem Fenster)
Freiburger Verkehrs AG (VAG)
Abo Center
Postfach 100353
79122 Freiburg
Fax: 0761 45 11-801 Tel.: 0761 45 11-450 E-Mail: abo@vagfr.de
Regio Verkehrsverbund Lörrach GmbH
RVL-Geschäftsstelle
Turmstr. 20
79539 Lörrach
Tel.: 07621-588 052 0 E-Mail: jobticket-bw@rvl-online.de
Extern: Internet: http://rvl-online.de/ (Öffnet in neuem Fenster)
Stadtwerke Konstanz GmbH
Fährebetrieb
Schiffstraße 41
78464 Konstanz
Extern: faehre@stadtwerke-konstanz.de (Öffnet in neuem Fenster)
Extern: Internet: www.stadtwerke-konstanz.de (Öffnet in neuem Fenster)
TGO-Tarifverbund Ortenau GmbH
Hauptstr. 66
77652 Offenburg
Tel.: 0781-966 789 91-0 E-Mail: tgo@ortenaulinie.de
Extern: Internet: www.ortenaulinie.de (Öffnet in neuem Fenster)
vgf Verkehrs-Gemeinschaft Landkreis Freudenstadt GmbH
Heiligenbronner Str. 2
72178 Waldachtal
Tel: 07443-247-340 Fax: 07443-247-345 E-Mail: mail@vgf-info.de
Extern: Internet: www.vgf-info.de (Öffnet in neuem Fenster)
Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart GmbH (VVS)
Allgemeine und tarifliche Fragen zum JobTicket BW:
Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart GmbH
Rotebühlstraße 121
70178 Stuttgart
Tel.: 0711-19449 Kontaktformular: Extern: https://www.vvs.de/service/kontaktformulare/kontaktformular-anfragen-auskunft/ (Öffnet in neuem Fenster)
Fragen zur vertraglichen Abwicklung:
Abo-Center Stuttgart
Postfach 10 10 64
70009 Stuttgart
Telefonhotline: 07 11 - 76 16 41 93 E-Mail: abo-vvs@bahn.de
Verkehrsunternehmen Hegau-Bodensee Verbund GmbH
Eisenbahnstraße 3
78315 Radolfzell
Tel.: 07732-82399-0 E-Mail: info@vhb-info.de
Extern: Internet: www.vhb-info.de (Öffnet in neuem Fenster)
Pforzheim-Enzkreis GmbH (VPE)
Luitgardstr. 14-18
75177 Pforzheim
Tel.: 07231-3970299 E-Mail: info@vpe.de
Fragen zur vertraglichen Abwicklung:
IGP-AboCenter
Postfach 2351
71013 Böblingen
E-Mail: abocenter@igp.wbo.de
Extern: Internet: www.vpe.de (Öffnet in neuem Fenster)
Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Möhlstraße 27
68165 Mannheim
Tel.: 0621-465-4444 E-Mail: job-ticket@rnv-online.de
Extern: Internet: www.rnv-online.de (Öffnet in neuem Fenster)
Verkehrsverbund Schwarzwald-Baar-Heuberg (Move)
Abocenter
Bahnhofstraße 5
78048 Villingen-Schwenningen
Tel.: 07721-40 20 6 30 E-Mail: abocenter@mein-move.de
Extern: Internet: http://www.mein-move.de (Öffnet in neuem Fenster)
VGC Verkehrsgesellschaft Bäderkreis Calw
Sparkassenplatz 2
75365 Calw
Tel.: 07051-968850 Fax: 07051-968851 E-Mail: E-Mail: info@vgc-online.de
Extern: Internet: www.vgc-online.de (Öffnet in neuem Fenster)
Waldshuter Tarifverbund GmbH
Eisenbahnstraße 11
79761 Waldshut-Tiengen
Tel.: 07751-8964-0 Extern: Internet: www.wtv-online.de (Öffnet in neuem Fenster)
DB Vertrieb GmbH
Abo-Center DB Job-Ticket
Postfach 80 03 29
21003 Hamburg
Tel.: 030 72022569 Fax: 030 297-37007 E-Mail: abo-firmenkunden@bahn.de
Das Land zahlt seit dem 1. Januar 2016 auf Antrag einen Zuschuss zum JobTicket BW. Voraussetzung für die Auszahlung des Zuschusses ist der Erwerb eines JobTicket BW.Der Zuschuss ist bei Ihrer Bezüge oder Gehalt zahlenden Stelle, d.h. in der Regel beim Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) zu beantragen. Bitte beachten Sie, dass der Zuschuss je nach Be
stellverfahren unterschiedlich beantragt wird. Bitte sehen Sie von formlosen Anträgen auf einen Zuschuss ab, da wir formlose Anträge nicht verarbeiten können.
Der Zuschuss zum JobTicket BW beträgt monatlich 25 Euro (max. tatsächliche Kosten JobTicket BW). Bei jährlich einmaliger Zahlungsweise wird der Zuschuss - abhängig von der Gültigkeitsdauer der Zeitfahrkarte und längstens bis zur vorzeitigen Kündigung - in monatlichen Raten ausgezahlt. Er wird mit den laufenden Bezügen beziehungsweise. dem Gehalt ausgezahlt.
Hinweis: Bei Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter kann es aus buchungstechnischen Gründen zu einer verzögerten Auszahlung der ersten Zuschusszahlung kommen. Der Zuschuss wird in diesem Fall im Folgemonat rückwirkend ausbezahlt.
Online Verfahren
Bei nachfolgenden Verkehrsverbünden und Verkehrsunternehmen ist das JobTicket BW online erhältlich:
- Deutsche Bahn (für verbundüberschreitende Zugverbindungen)
- Donau-Iller-Nahverkehrsverbund-GmbH (DING)
- Filsland Mobilitätsverbund GmbH
- Heilbronner · Hohenloher · Haller Nahverkehr GmbH (HNV)
- Karlsruher Verkehrsverbund (KVV)
- KreisVerkehr Schwäbisch Hall GmbH
- Regio-Verkehrsverbund Freiburg GmbH (RVF)
- Regio Verkehrsverbund Lörrach GmbH (RVL)
- Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart GmbH (VVS)
- Verkehrsunternehmen Hegau-Bodensee Verbund GmbH (VHB)
- Verkehrsverbund Pforzheim-Enzkreis GmbH (VPE)
- Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH (VRN)
- Verkehrsverbund Schwarzwald-Baar GmbH (VSB)
- Waldshuter Tarifverbund GmbH (WTV)
Die Bestellung erfolgt über das Extern: Kundenportal (Öffnet in neuem Fenster) des Landesamtes für Besoldung und Versorgung (LBV).Zum Einloggen wird die Personalnummer benötigt. Bitte beachten Sie, dass Sie im Kundenportal nach Auswahl des Verkehrsverbundes beziehungsweise Verkehrsunternehmens auf dessen Bestellseite weitergeleitet werden. Sollten während des Bestellvorgangs Fragen oder Störungen auftreten, setzen Sie sich bitte mit dem zuständigen Verkehrsverbund beziehungsweise Verkehrsunternehmen in Verbindung. Beim Online-Verfahren wird der Zuschuss automatisch mit beantragt. Eine gesonderte Bestätigung, dass der Zuschuss beantragt wurde, erfolgt nicht. Nach erfolgreicher Bestellung erhalten Sie eine Bestellbestätigung vom Verkehrsverbund beziehungsweise Verkehrsunternehmen.
Warum erfolgt die Bestellung im Online-Verfahren nicht direkt über den Verkehrsverbund beziehungsweise das Verkehrsunternehmen?
Beim JobTicket BW handelt es sich um eine Fahrkarte, zu deren Erwerb ausschließlich Landesbedienstete berechtigt sind. Da ausschließlich Landesbedienstete in das Kundenportal gelangen, wird somit Ihre Beschäftigung beim Land bestätigt und Sie können die Bestellung durchführen ohne einen zusätzlichen Nachweis der Dienststelle zu benötigen. Zudem erleichtert eine Bestellung über das Kundenportal die Beantragung des Zuschusses.
Offline-Verfahren
Bei allen anderen Verkehrsverbünden im Land Baden-Württemberg ist das JobTicket BW derzeit noch schriftlich zu bestellen. Beim Offline-Verfahren wird der Zuschuss schriftlich durch das Formular „Antrag auf den Zuschuss zum JobTicket BW“ beantragt. Sowohl der Bestellschein für das JobTicket BW als auch der Antrag auf den Zuschuss zum JobTicket BW stehen im Extern: Kundenportal (Öffnet in neuem Fenster) des LBV zum Herunterladen zur Verfügung. Bitte beachten Sie die zur Verfügung stehende Ausfüllhilfe.
Auskünfte zu Preisen, Tarifbestimmungen, Versand- oder Abbuchungstermine erteilt Ihnen der betroffene Verkehrsverbund beziehungsweise das betroffene Verkehrsunternehmen.
Nein. Lediglich das JobTicket BW ist eine vom Land bezuschusste Fahrkarte. Um den Zuschuss zu
erhalten ist ein Wechsel der Fahrkarte auf das JobTicket BW erforderlich.
In Baden-Württemberg gibt es 19 Verkehrsverbünde, die Deutsche Bahn AG sowie die Betreiber der regelmäßig und ganzjährig verkehrenden Bodenseeschifffahrt, die zu unterschiedlichen Tarifen und Beförderungsbedingungen Personenverkehrsdienstleistungen anbieten. Dieses breite Angebot spiegelt eine vielfältige und ganz unterschiedliche Verkehrsnachfrage wider, die sich nicht auf ein einziges Produkt reduzieren ließ
Sollte die Fahrstrecke von Wohnung zur Dienststelle durch mehrere Verkehrsverbünde bzw. Verkehrsunternehmen führen, dann kann für jeden Verkehrsverbund bzw. jedes Verkehrsunternehmen das JobTicket BW erworben werden.
Nein. Der Zuschuss wird nur für ein JobTicket BW ausbezahlt.
Bitte wenden Sie sich an Ihren Verkehrsverbund beziehungsweise das Verkehrsunternehmen. Maßgeblich für den Wechsel zum JobTicket BW sind die Tarifbestimmungen, Beförderungsbedingungen und Geschäftsbedingungen des Verkehrsverbundes beziehungsweise Verkehrsunternehmens. Die meisten Verkehrsverbünde beziehungsweise Verkehrsunternehmen räumen Ihnen ein Sonderkündigungsrecht ein, wenn Sie bereits einen anderen Zeitfahrkarte/Jahresticket im Abonnement haben.
Nein. Seit dem 1. Januar 2019 ist der Zuschuss sowie der von den Verkehrsverbünden bzw. den Verkehrsunternehmen aufgrund des Zuschusses ggf. zusätzlich gewährte Rabatt gem. § 3 Nr. 15 Einkommensteuergesetz steuerfrei. (Extern: Merkblatt zur steuerlichen Behandlung (Öffnet in neuem Fenster))
Der Verkehrsverbund beziehungsweise das Verkehrsunternehmen ist verpflichtet, dem LBV Änderungen beim Preis für das JobTicket BW mitzuteilen. Sie müssen nichts veranlassen.
Ja, solange Sie laufendes Entgelt bzw. laufende Besoldung beziehen.
Das Land möchte mit dem bezuschussten JobTicket BW erreichen, dass seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für ihre Fahrten zwischen Wohnung und Dienststelle vom Pkw auf den klimaverträglicheren ÖPNV wechseln. Damit wird das Land seiner Vorbildfunktion bei der Verwirklichung nachhaltiger Mobilität und beim Klimaschutz gerecht (§ 7 Klimaschutzgesetz). Mit dieser Maßnahme will das Land zur Luftreinhaltung beitragen, insbesondere die Gesundheitsbelastung durch die Hintergrundbelastung mit Feinstaub und Stickstoffdioxid verringern sowie die Attraktivität des Landes als Arbeitgeber erhöhen.
Wenn Sie Ihr JobTicket BW bei Ihrem Verkehrsverbund bzw. Verkehrsunternehmen abbestellen oder wenn Sie es selbst dauerhaft nicht mehr nutzen, sind Sie verpflichtet, Ihre Bezüge bzw. Gehalt zahlende Stelle zu unterrichten. Darüber hinaus leiten sich aus dem Erwerb des bezuschussten JobTicket BW keine Pflichten gegenüber dem Land ab.
Die Fahrkarte kündigen Sie direkt beim Verkehrsverbund beziehungsweise Verkehrsunternehmen. Eine Kündigung ist dem LBV, aufgrund des nicht mehr zustehenden Zuschusses, umgehend mitzuteilen. Je nach Bestellverfahren (Online oder Offline), ist Folgendes zu veranlassen:
Online-Verfahren
Ihre Kündigung teilt grundsätzlich der Verkehrsverbund beziehungsweise das Verkehrsunternehmen dem LBV mit. Um jedoch gegebenenfalls Überzahlungen, die auf dem Mitteilungsweg basiert, zu vermeiden, bitten wir eine schriftliche Mitteilung der Kündigung zu übersenden. Hierfür kann zum Beispiel eine Kopie der Kündigungsbestätigung per Post, per E-Mail (E-Mail: JobTicketBW@lbv.bwl.de) oder über das Kundenportal an das LBV gesendet werden.
Offline-Verfahren
Nach einer Kündigung ist das LBV hierüber schriftlich zu informieren. Hierfür kann zum Beispiel das Formular „Antrag auf den Zuschuss zum JobTicket BW“ verwendet werden. Bitte beachten Sie beimAusfüllen die Ausfüllanleitung (Punkt „Abmeldung“). Alternativ kann auch eine Kopie der Kündigungsbestätigung übersandt werden.
Hinweis: Unabhängig vom Verfahren ist eine genaue Angabe des Kündigungstermins und die Angabe der Personalnummer erforderlich.
Falls sich z.B. nach einem Umzug der Gültigkeitsbereich Ihrer Fahrkarte ändert bzw. Sie andere Zonen/Waben benötigen als zuvor, wenden Sie sich bitte direkt an den Verkehrsverbund bzw. das Verkehrsunternehmen.
Das LBV ist zur Feststellung des geldwerten Vorteils umgehend über die dadurch ggf. entstehende
Preisänderung zu informieren. Je nach Bestellverfahren (Online oder Offline), ist Folgendes zu veranlassen:
Online-Verfahren
Die Preisänderung teilt der Verkehrsverbund beziehungsweise das Verkehrsunternehmen dem LBV mit. Sie müssen daher nichts weiter veranlassen.
Offline-Verfahren
Bitte verwenden Sie hierfür das Formular „Antrag auf den Zuschuss zum JobTicket BW“. Die genaue Vorgehensweise finden Sie in der Ausfüllanleitung unter dem Punkt „Preisänderung“. Hinweis: Unabhängig vom Verfahren ist eine genaue Angabe des Änderungstermins und die Angabe der Personalnummer erforderlich.
Seit dem 1. Januar 2019 kann die BahnCard 100 von den unmittelbar Beschäftigten des Landes (Arbeitsvertrag oder Dienstverhältnis mit dem Land Baden-Württemberg) sowohl in monatlicher Zahlungsweise, wie auch in jährlich einmaliger Zahlungsweise als vom Land bezuschusstes JobTicket BW erworben werden.
Wie kann ich den Zuschuss zu meiner BahnCard 100 beantragen?
Sie beantragen diesen beim Landesamt für Besoldung und Versorgung mit einem Extern: Antragsformular (Öffnet in neuem Fenster). Die entsprechenden Nachweise (Kopie der Bestellbestätigung und Gültigkeitsdauer und eine Kopie der Vorder- und Rückseite Ihrer BahnCard 100) legen Sie bitte dem Antrag bei und senden diesen postalisch an:
Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg
Philipp-Reis-Str. 2
70736 Fellbach
Der Zuschuss zum JobTicket BW muss von BahnCard 100 Inhabern nach Ablauf der Gültigkeitsdauer beim Landesamt neu beantragt werden.
Ab wann wird der Zuschuss gewährt?
Der Zuschuss wird ab Antragstellung gewährt beziehungsweise frühestens ab dem Gültigkeitsbeginn der
BahnCard 100.
Muss ich meine bestehende BahnCard 100 kündigen um den Zuschuss zu erhalten?
Nein, eine Kündigung Ihrer bestehenden BahnCard 100 ist nicht notwendig. Sie beantragen lediglich wie oben beschrieben den Zuschuss beim Landesamt für Besoldung und Versorgung.
Kurz und knapp: Für die Meisten ändert sich wenig, aber für wenige gibt es wichtige Verbesserungen. BahnCard 100-Kundinnen und BahnCard 100-Kunden aufgepasst.
Mit Inkrafttreten des „Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel von Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ sind seit dem 1. Januar 2019 zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährte Arbeitgeberleistungen (Zuschüsse und Sachbezüge) zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr (ohne Luftverkehr) zwischen Wohnung und Dienststelle nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfrei.
Bisher war der Zuschuss zum „JobTicket BW“ lediglich bis zu einer Freigrenze von 44 EUR pro Monat steuerfrei (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG). Allerdings hatte die bisherige Rechtsgrundlage (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG) den Nachteil, dass der Zuschuss als sog. Sachbezug ausgestaltet sein musste, wonach die Fahrtberechtigung mit der Zahlung der monatlichen Teilbeträge für das Abonnement jeweils neu entstand. Dieser Zwang fällt künftig weg.
In Folge dieser Rechtsänderung wurden die Bedingungen für die Gewährung des Zuschusses zum „JobTicket BW“ geändert. Danach können auch der Erwerb einer Zeitfahrkarte mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens sechs Monaten sowie der Erwerb der BahnCard 100 in jährlich einmaliger Zahlungsweise bezuschusst werden. Voraussetzung ist allerdings, dass der jeweilige Verkehrsverbund ein Halbjahres-Ticket als JobTicket BW anbietet.
Das bedeutet
- für die BahnCard 100-Kunden mit monatlicher Zahlungsweise, dass sie ab sofort auf die günstigere BahnCard 100 mit jährlicher Zahlungsweise wechseln können und hierfür weiterhin den Zuschuss zum „JobTicket BW“ erhalten. Der Wechsel ist durch einen neuen Antrag nachzuweisen.
- für die BahnCard 100-Kunden mit jährlicher Zahlungsweise, dass sie den Zuschuss zum „JobTicket BW“ ab 1. Januar 2019 beantragen können. (Bisher hatten Sie keinen Anspruch.)
Der Extern: Antrag (Öffnet in neuem Fenster)ist zu stellen an: E-Mail: E-Mail: jobticketbw@lbv.bwl.de
Sollten wir aufgrund der steuerlichen Neuregelungen weitere Vorteile für Sie verwirklichen können, werden wir Sie an dieser Stelle informieren.
Wenn Sie Fragen zum Antragsverfahren haben, dann richten Sie diese bitte an:
E-Mail: JobTicketBW@lbv.bwl.de
Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg
Betreff: JobTicket BW
Philipp-Reis-Str. 2
70736 Fellbach
Wenn Sie Fragen und Anregungen zum JobTicket BW allgemein haben, dann richten Sie diese bitte an:
E-Mail: JobTicketBW@vm.bwl.de
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Betreff: JobTicket BW
Dorotheenstraße 8
70173 Stuttgart