Verkehr

A 98: „Konsenstrasse“ ist technisch möglich

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Die vom Regionalverband Hochrhein-Bodensee am 20. Januar 2012 erstmals öffentlich vorgestellte alternative Trassenführung der A 98 in den Abschnitten 5 und 6 zwischen Schwörstadt und Murg (so genannte „Konsenstrasse“) muss stellenweise optimiert werden, wäre aber technisch machbar. Das ergab eine vertiefende Untersuchung des Regierungspräsidiums Freiburg, deren Ergebnisse heute im Beisein von Staatssekretärin Gisela Splett MdL und Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer im Bad Säckinger Kurhaus öffentlich vorgestellt wurden. Im Vergleich zu den bisherigen Planungen des Regierungspräsidiums können sich allerdings erhebliche Mehrkosten ergeben.

Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer erinnerte daran, dass das Regierungspräsidium wenige Tage nach der Präsentation der neuen Variante zugesagt habe, den Entwurf fachlich-technisch auf seine Machbarkeit zu prüfen. In den letzten Monaten wurde er daher u. a. in größerem Maßstab ausgearbeitet, ihre Leistungsfähigkeit untersucht, Lärm- und Schadstoffemissionen prognostiziert, Auswirkungen auf die natürliche Umwelt dargestellt, zu hydrogeologischen Fragen Stellung genommen und ein Sicherheitsaudit durchgeführt. Dazu hat das Regierungspräsidium Gutachten für insgesamt rd. 200.000 Euro in Auftrag gegeben. Des weiteren wurden die ExpertenInnen der Abteilungen Landwirtschaft, Umwelt und Forst im Regierungspräsidium, die Landkreise Lörrach und Waldshut, die Kommunen Rheinfelden, Schwörstadt, Wehr und Bad Säckingen und der Regio¬nalverband Hochrhein-Bodensee angehört und um ergänzende Stellungnahmen gebeten. Schäfer fasste das Ergebnis so zusammen: „Ich freue mich, dass wir die grundsätzliche Machbarkeit der Konsenstrasse bestätigen können und damit einen Schritt in Richtung einer einvernehmlichen Lösung weiter gekommen sind. Die Trasse müsste in einigen Punkten optimiert werden, um den heutigen verkehrstechnischen Regeln zu entsprechen. Die erforderlichen Maßnahmen betreffen insbesondere den Schutz der AnwohnerInnen vor Lärm und Immissionen, sowie den Schutz von Natur und Umwelt. Unter diesen Voraussetzungen ist sie grundsätzlich machbar. Die Machbarkeit hat jedoch ihren Preis: Im Abschnitt 5 werden die Kosten der Konsenstrasse je nach Ausgestaltung vorläufig auf 170 bis 240 Mio. Euro (amtliche Bergtrasse rd. 200 Mio. Euro) geschätzt, im Abschnitt 6 auf 345 Mio. Euro (andere Varianten 220 - 250 Mio. Euro).“

Staatsekretärin Gisela Splett MdL begrüßte die Initiative aus der Region, eigene Ideen zu entwickeln und damit auch die unterschiedlichen Interessen der benachbarten Städte und Gemeinden in den Blick zu nehmen. Allerdings ließ sie keinen Zweifel daran, dass das Aufgreifen der Konsenstrasse zu weiteren zeitlichen Verzögerungen führen wird. Denn für den Abschnitt 98.5 Karsau–Wehr habe der Bund schon Zustimmung signalisiert, auf der Basis der modifizierten Bergtrasse in die zweite Offenlage zu gehen und damit dem Baurecht (Planfeststellung) ein gutes Stück näher zu kommen. Um der Konsenstrasse in diesem Abschnitt die notwendige Planreife geben zu können, wären dagegen weitere Arbeiten erforderlich, um zu einem so genannten RE-Entwurf zu kommen, den das Bundesverkehrsministerium als Voraussetzung für ein Planfeststellungsverfahren verlangt. Andererseits sei auch das Festhalten an der bisherigen Antragstrasse keine Garantie für eine rasche Realisierbarkeit. Denn abgesehen von den rechtlichen Unwägbarkeiten im Planfeststellungsverfahren gibt es nach dem derzeit gültigen Investitionsrahmenplan des Bundes für alle noch nicht im Bau befindlichen Abschnitte keine realistischen Aussichten auf Umsetzung vor 2015.

„Es liegt jetzt an der Region, welchen Weg sie gehen will. Wenn Sie an der Konsenstrasse festhalten und dies der ausdrückliche Wunsch der Region ist, greifen wir dies auf. Zeitverzögerung und das Risiko, dass der Bund die dargestellten erheblichen Kostensteigerungen nicht mitträgt und daher die Konsenstrasse ablehnt, muss die Region bei der Abwägung der Vor- und Nachteile mitberücksichtigen“, so Splett.

Vereinbart wurde, dass das Regierungspräsidium zusammen mit den Auftraggebern der Machbarkeitsstudie noch einmal gemeinsam alle technischen Planungsdetails abgleichen und – ggf. unter Berücksichtigung weiterer Optimierungen – zur Deckung bringen. Bleibt es bei der grundsätzlichen Zustimmung aus der Raumschaft soll dieser Entwurf dem Bundesverkehrsministerium zwecks Einschätzung der Machbarkeiten und Finanzierbarkeit vorgelegt werden.

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