Lärmschutz

A5 bekommt Erprobungsstrecke für lärmarmen Straßenbelag

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Staatssekretärin Splett und Regierungspräsidentin Kressl besuchen Sanierungsmaßnahme der A5 bei Neuthard

„Als Lärmschutzbeauftragte der Landesregierung setze ich mich für  Bürgerinnen und Bürger ein, die von Lärmproblemen betroffen sind“, so Staatssekretärin Gisela Splett anlässlich ihres Baustellenbesuchs an der A 5. Splett und Regierungspräsidentin Nicolette Kressl besichtigen am 19. November die Erhaltungsmaßnahme A 5 „Neuthard I“. Seit dem 30. Juni 2015 bis voraussichtlich Dezember 2015 wird auf der A 5 zwischen den Anschlussstellen Karlsruhe-Nord und Bruchsal auf der Richtungsfahrbahn Basel–Frankfurt die Fahrbahndecke erneuert.

Die Fahrbahndeckenerneuerung wird dazu genutzt, eine Versuchsstrecke für lärmarme und länger haltbare Deckenaufbauten herzustellen. Das Forschungsprojekt wird durch die Bundesanstalt für Straßenwesen und das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur betreut. „Lärm ist in einem dicht besiedelten und von vielen Verkehrsadern durchzogenen Land wie Baden-Württemberg allgegenwärtig. Der Straßenverkehrslärm zählt dabei zu den belastendsten Lärmquellen. Aus diesem Grund setzen wir im Rahmen des Lärmsanierungsprogramms an bestehenden Bundes- und Landesstraßen Lärmsanierungsmaßnahmen um“, so Splett weiter. Kressl ergänzte: „Wir hoffen, dass wir durch die hier erprobten innovativen Bauweisen mittelfristig zu einer Reduzierung des Verkehrslärms beitragen können.“

Ein wirksames Mittel, um den Lärm schon an der Entstehungsquelle zu reduzieren, ist die Optimierung der Fahrbahnbeläge. Geräusche des fließenden Verkehrs entstehen maßgeblich an der Kontaktstelle von Reifen und Fahrbahn. Da noch Bedarf an Forschung und Weiterentwicklung besteht, haben die Bundesanstalt für Straßenwesen und das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gemeinsam mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe bei dieser Erhaltungsmaßnahme eine Versuchsstrecke festgelegt, um das sogenannte Grinding-Verfahren zu testen. Dies ist ein innovatives Verfahren, bei dem eine Lärmminderung in der Größenordnung von -4 dB(A) erreicht werden kann. Technisch funktioniert es wie folgt: in Längsrichtung der Fahrbahn werden Rillen eingeschliffen. Durch eine definierte Schleiftiefe sowie Rillen- und Stegbreite lassen sich gezielt Texturen mit sehr guten Lärmminderungs- und Griffigkeitseigenschaften herstellen.

Die Erneuerungsstrecke hat eine Länge von rund 3,3 Kilometern. Zeitgleich werden die Brückenbauwerke der Unterführung Hardtgraben, Unterführung der Industriestraße und Unterführung des Saalbaches jeweils halbseitig auf der Richtungsfahrbahn Frankfurt abgebrochen und neu errichtet. Das Investitionsvolumen des Bundes beläuft sich auf rund neun Millionen Euro. Im Jahr 2016 soll mit der Fahrbahndeckenerneuerung „Neuthard II“ die gegenüberliegende Fahrbahndecke einschließlich der zweiten Hälfte der genannten Bauwerke erneuert werden.

„Mobilität ist eine Grundvoraussetzung für gutes Leben und erfolgreiches Wirtschaften. Wir machen Baden-Württemberg zu einer Pionierregion für nachhaltige Mobilität“, so Staatssekretärin Splett zur Verkehrspolitik der grün-roten Landesregierung. Die dauerhafte Sicherung und Gewährleistung nachhaltiger Mobilität ist ein wichtiges Ziel. Die Sanierung und der Erhalt des bestehenden Straßennetzes stehen dabei im Vordergrund. Aufgrund der in früheren Jahren stetigen Verschlechterung des Straßenzustandes, vor allem der Landesstraßen in Baden-Württemberg, hat die grün-rote Landesregierung das Ziel formuliert, eine deutliche Verbesserung der Straßen herbeizuführen. Dieses Ziel wird realisiert mit der Verstärkung und Verstetigung der Erhaltungsmittel, dem nachhaltigen Einsatz der Haushaltsmittel durch Mittelverteilung nach objektiven Kriterien, die Erprobung neuartiger, kostengünstiger und umweltfreundlicher Bauverfahren und mit einer Kostenreduzierung durch Standardoptimierung.

Landesweit wurde im Jahr 2014 bei den Ausgaben für die Erhaltung ein Höchststand erreicht. Während im Jahr 2004 für Landesstraßen 42,7 Millionen Euro investiert wurden, war dies im Jahr 2014 mit 102 Millionen Euro etwa die 2,5-fache Summe. Für den Doppelhaushalt 2015/2016 wurden die Erhaltungsmittel sogar auf jährlich 120 Millionen Euro verstärkt. So hat es die Landesregierung ermöglicht, deutlich mehr Ressourcen im Bereich der Erhaltung einzusetzen. „Mit diesem erhöhten Ressourceneinsatz kann eine Trendwende erreicht werden und sich der Erhaltungszustand verbessern“, so Splett zum Erhaltungsmanagement der Landesregierung.

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