Fluglärm

Ab 2016 Aufwandserstattungen für Schallschutz im Flughafenumfeld möglich

Berechne Lesezeit
  • Teilen

Anwohnerinnen und Anwohner der Lärmschutzbereiche im Land können ab 2016 die Kosten für den Bau von Schallschutzmaßnahmen erstattet bekommen.  

Bereits im Jahr 2010 wurden die Lärmschutzbereiche für die Flughäfen Karlsru-he/Baden-Baden, Friedrichshafen, Stuttgart und den Verkehrslandeplatz Mannheim festgesetzt. Nach fünf Jahren können nun EigentümerInnen von Wohnungen und Grundstücken in der näheren Umgebung der genannten Flughäfen Ansprüche auf Erstattung der Kosten für Schallschutzmaßnahmen geltend machen. 

„Es ist wichtig, dass mit dem Fluglärmgesetz ein Anspruch auf Erstattung erforderlicher Lärmschutzmaßnahmen eingeführt wurde“, betont Staatssekretärin Gisela Splett MdL, Lärmschutzbeauftragte der Landesregierung. „Kaum nachzuvollziehen ist allerdings, warum hierfür eine Übergangszeit von fünf Jahren festgesetzt wurde.“ 

Nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm sind für Wohngebäude und schutzbedürftige Einrichtungen innerhalb bestimmter Schutzzonen Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen vom Flughafenbetreiber zu erstatten. 

Befindet sich eine Wohnung oder ein Grundstück im Lärmschutzbereich, sind sowohl für die Errichtung baulicher Anlagen, als auch für bestehende bauliche Anlagen be-stimmte Schallschutzanforderungen einzuhalten. Die Erstattung von Aufwendungen für Schallschutzmaßnahmen ist an bestimmte Anforderungen an den Schallschutz geknüpft, die sich aus der Flugplatz-Schallschutzmaßnahmenverordnung (2. FlugLSV) ergeben. Die Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen für Schallschutzmaßnahmen richtet sich vor allem nach der Lage des Grundstücks. Ein Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen kann bestehen, sofern sich die Wohnung oder das Grundstück innerhalb der Tag-Schutzzone 1 bzw. der Nacht-Schutzzone des festgesetzten Lärmschutzbereichs für den Flughafen befindet. Ob eine Wohnung oder ein Grundstück im Lärmschutzbereich liegt, kann den Detailkarten im Maßstab 1:5000 entnommen werden, die für jeden der drei Flughäfen unter http://www4.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/67359/ eingestellt sind.

Der Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen besteht nur für bauliche Anlagen, die zum Zeitpunkt der Festsetzung des Lärmschutzbereichs, d.h. zum 30.12.2010, bereits in der Tag-Schutzzone 1 oder in der Nacht-Schutzzone errichtet waren oder mit deren Bau beispielsweise auf Basis einer erteilten Baugenehmigung hätte begonnen werden dürfen. Anspruchsberechtigt sind EigentümerInnen von Wohnungen oder Grundstücken, die innerhalb der genannten Schutzzonen liegen. Zur Zahlung der Aufwandungserstattungen ist der Flughafenbetreiber verpflichtet, sobald die unteren Verwaltungsbehörden einen entsprechenden Bescheid erlassen haben, in dem die Höhe der zu zahlenden Summe festgelegt wurde.

Im Lärmschutzbereich des Flughafens Karlsruhe Baden-Baden sind die beiden Gemeinden Hügelsheim und Rheinmünster betroffen. Anträge auf Erstattung von Schallschutzmaßnahmen werden auf der Homepage der Baden-Airpark GmbH zur Verfügung gestellt. Der Antrag mit den erforderlichen Unterlagen ist beim Landratsamt Rastatt, Amt für Baurecht und Naturschutz, Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt einzureichen. Fragen zu Einzelheiten des Verfahrens sind an das Landratsamt zu richten. Weitere Informationen sind auf den Internetseiten des Landkreises Rastatt unter www.landkreis-rastatt.de  (Stichwort: Schallschutz) abrufbar.

Der Flughafen Stuttgart hat die gesetzlichen Ansprüche vorab erfüllt und bereits 2013 mit den Leistungen im Rahmen seines Schallschutzprogrammes begonnen. Informationen zu dem Schallschutzprogramm, dessen Abwicklung sowie den Kontaktadressen vor Ort finden sich unter www.schallschutzprogramm-flughafen-stuttgart.de.

Im Lärmschutzbereich des Flughafens Friedrichshafen ist nur ein Wohngebäude betroffen. Die Klärung von Erstattungsansprüchen für Schallschutzaufwendungen erfolgt daher vor Ort in direktem Kontakt. Im Lärmschutzbereich des Verkehrslandeplatzes Mannheim liegen keine anspruchsberechtigten Wohnungen oder Grundstücke. 

 

Weitere Meldungen

Anzeigetafel mit Abfahrtszeiten von Zügen an einem Bahnhof.
ÖPNV

Neuer Fahrplan für Bus und Bahn

Regiobahn fährt auf Schienen durch eine grüne Landschaft.
LEFG

18 Millionen Euro vom Land für sichere Schieneninfrastruktur

Illustration. Ein autonom fahrendes Auto steht an einem Zebrastreifer und lässt Fußgänger:innen passieren.
Autonomes Fahren

Land gestaltet Europas Testfelder für autonomes Fahren mit

Drohne mit Baukränen im Hintergrund
BIM

B 29: Sanierung zwischen Urbach und Lorch abgeschlossen

Ein Mann mit Cap und eine Frau stehen vor einem Auto mit der Aufschrift DEINE MUTTER und haben schwarze T-Shirts an mit gelber Schrift "Deine Mutter..."
Team Vision Zero

Ein bekanntes Muster: Mehr Unfälle rund um die Feiertage

Zwei Radfahrerinnen fahren auf dem Fahrradstreifen einer Straße.
Rad- und Fußwege

Kommunen planen mehr Rad- und Fußwege für Baden-Württemberg

Der Blick aus dem Inneren eines Tunnels auf das Tunnelende.
Straße

Tunnel Albstadt-Laufen: Mehr Sicherheit und moderne Technik auf der B 463

Handybildschirm mit dem CiCoBW-Ticket
bwegt

Nie mehr als 72 Euro: Land und Verbünde führen Preisobergrenze bei CiCoBW ein

Mehrere Radfahrer:innen fahren auf einem breiten Fahrradweg aneinander vorbei.
STADTRADELN

Baden-Württemberg startet mit Schwung ins STADTRADELN 2026

Absperrung auf einer Straße. Im Hintergrund eine Autobrücke.
Straßeninfrastruktur

Land unterstützt Kommunen beim Umbau der Straßeninfrastruktur

Minister Hermann und die Bine von bwegt klatschen sich ab
bwegt-Wanderweg

Eröffnung: 14. bwegt-Wanderweg Tübingen-Rottenburg

Eine Person fährt mit einem Fahrrad über einen Weg mit einem großen Fahrradsymbol.
Radwege

Diese Radwege werden ab 2026 gebaut

Ein Zug fährt an einem mit Häusern übersäten Hügeln durch eine grüne Landschaft.
Schiene

Starker Bahnknoten Stuttgart: Grundlage für den Erhalt der Panoramabahn vereinbart

Schild warnt vor Straßenschäden.
Straße

500 Millionen Euro für Straßen-Erhalt im Land

Icon eines Gesetzbuches mit aufgedrucktem Paragrafenzeichen.
Landesmobilitätsgesetz

Bilanz nach einem Jahr Landesmobilitätsgesetz