Fluglärm

Ab 2016 Aufwandserstattungen für Schallschutz im Flughafenumfeld möglich

Berechne Lesezeit
  • Teilen

Anwohnerinnen und Anwohner der Lärmschutzbereiche im Land können ab 2016 die Kosten für den Bau von Schallschutzmaßnahmen erstattet bekommen.  

Bereits im Jahr 2010 wurden die Lärmschutzbereiche für die Flughäfen Karlsru-he/Baden-Baden, Friedrichshafen, Stuttgart und den Verkehrslandeplatz Mannheim festgesetzt. Nach fünf Jahren können nun EigentümerInnen von Wohnungen und Grundstücken in der näheren Umgebung der genannten Flughäfen Ansprüche auf Erstattung der Kosten für Schallschutzmaßnahmen geltend machen. 

„Es ist wichtig, dass mit dem Fluglärmgesetz ein Anspruch auf Erstattung erforderlicher Lärmschutzmaßnahmen eingeführt wurde“, betont Staatssekretärin Gisela Splett MdL, Lärmschutzbeauftragte der Landesregierung. „Kaum nachzuvollziehen ist allerdings, warum hierfür eine Übergangszeit von fünf Jahren festgesetzt wurde.“ 

Nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm sind für Wohngebäude und schutzbedürftige Einrichtungen innerhalb bestimmter Schutzzonen Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen vom Flughafenbetreiber zu erstatten. 

Befindet sich eine Wohnung oder ein Grundstück im Lärmschutzbereich, sind sowohl für die Errichtung baulicher Anlagen, als auch für bestehende bauliche Anlagen be-stimmte Schallschutzanforderungen einzuhalten. Die Erstattung von Aufwendungen für Schallschutzmaßnahmen ist an bestimmte Anforderungen an den Schallschutz geknüpft, die sich aus der Flugplatz-Schallschutzmaßnahmenverordnung (2. FlugLSV) ergeben. Die Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen für Schallschutzmaßnahmen richtet sich vor allem nach der Lage des Grundstücks. Ein Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen kann bestehen, sofern sich die Wohnung oder das Grundstück innerhalb der Tag-Schutzzone 1 bzw. der Nacht-Schutzzone des festgesetzten Lärmschutzbereichs für den Flughafen befindet. Ob eine Wohnung oder ein Grundstück im Lärmschutzbereich liegt, kann den Detailkarten im Maßstab 1:5000 entnommen werden, die für jeden der drei Flughäfen unter http://www4.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/67359/ eingestellt sind.

Der Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen besteht nur für bauliche Anlagen, die zum Zeitpunkt der Festsetzung des Lärmschutzbereichs, d.h. zum 30.12.2010, bereits in der Tag-Schutzzone 1 oder in der Nacht-Schutzzone errichtet waren oder mit deren Bau beispielsweise auf Basis einer erteilten Baugenehmigung hätte begonnen werden dürfen. Anspruchsberechtigt sind EigentümerInnen von Wohnungen oder Grundstücken, die innerhalb der genannten Schutzzonen liegen. Zur Zahlung der Aufwandungserstattungen ist der Flughafenbetreiber verpflichtet, sobald die unteren Verwaltungsbehörden einen entsprechenden Bescheid erlassen haben, in dem die Höhe der zu zahlenden Summe festgelegt wurde.

Im Lärmschutzbereich des Flughafens Karlsruhe Baden-Baden sind die beiden Gemeinden Hügelsheim und Rheinmünster betroffen. Anträge auf Erstattung von Schallschutzmaßnahmen werden auf der Homepage der Baden-Airpark GmbH zur Verfügung gestellt. Der Antrag mit den erforderlichen Unterlagen ist beim Landratsamt Rastatt, Amt für Baurecht und Naturschutz, Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt einzureichen. Fragen zu Einzelheiten des Verfahrens sind an das Landratsamt zu richten. Weitere Informationen sind auf den Internetseiten des Landkreises Rastatt unter www.landkreis-rastatt.de  (Stichwort: Schallschutz) abrufbar.

Der Flughafen Stuttgart hat die gesetzlichen Ansprüche vorab erfüllt und bereits 2013 mit den Leistungen im Rahmen seines Schallschutzprogrammes begonnen. Informationen zu dem Schallschutzprogramm, dessen Abwicklung sowie den Kontaktadressen vor Ort finden sich unter www.schallschutzprogramm-flughafen-stuttgart.de.

Im Lärmschutzbereich des Flughafens Friedrichshafen ist nur ein Wohngebäude betroffen. Die Klärung von Erstattungsansprüchen für Schallschutzaufwendungen erfolgt daher vor Ort in direktem Kontakt. Im Lärmschutzbereich des Verkehrslandeplatzes Mannheim liegen keine anspruchsberechtigten Wohnungen oder Grundstücke. 

 

Weitere Meldungen

Ein Mann fährt auf einem Fahrrad.
JobBike

40.000 JobBikes für Landesbeschäftigte

Straßenbegleitgrün
Straßenoasen

Wettbewerb „Straßenoasen“ geht in die nächste Runde

Vier Menschen mit Fahrradhelm lächeln in die Kamera
Stadtradeln

Die Sieger der STADTRADELN-Derbys stehen fest

Auf einer Autobahn fahren Lastwagen und Autos nebeneinander (Bild: Fotolia.com/ Gina Sanders)
LKW

Weitere Erleichterungen für Lkw-Transporte wegen Niedrigwassers

Lkws auf einem Parkplatz (Bild: Fotolia.com/ B. Wylezich)
LKW

Baden-Württemberg erleichtert Lkw-Transporte wegen Niedrigwassers

Arbeiter in Warnwesten arbeiten mit Schaufeln auf einer Baustelle an einer Straße.
Fahrbahndeckenerneuerung

B 35 zwischen Bruchsal und Graben-Neudorf wird saniert

Straßenrand mit blühenden Blumen und Gräsern.
Naturschutz

Platz für Artenvielfalt: Land erfasst 25.000 Hektar Straßenbegleitgrün

Ministerin Razavi überreicht den Förderbescheid.
E-Mobilität

Startschuss für Lkw-Ladenetz in Baden-Württemberg

Die Absolventen der Straßenwärterprüfung, zusammen mit Minister Nicole Razavi
Straße

44 neue Straßenwärterinnen und Straßenwärter für Baden-Württemberg

Verkehrsministerin Razavi steht neben Autos mit einem Handy in der Hand.
VerkehrsInfo BW

VerkehrsInfo BW mit neuen Funktionen und mehr Übersicht

Eine Gruppe aus verschiedenen Politikerinnen und Politikern schneiden auf einer Brücke ein Band durch.
Straße

Große Pflugfelder Brücke vorzeitig fertig: Land unterstützt Neubau mit 12,9 Millionen

Bauarbeiter arbeiten mit Schaufeln und Schubkarren an einer Baustelle.
Gingen

L 1214: Ortseingang von Gingen an der Fils wird sicherer und moderner

Ein Passagierzug von der Seite.
Vergabe

Netz 66: SWEG fährt künftig auch am Hochrhein

Staatssekretär Raimund Haser steht vor seinem Fahrrad mit einem Fahrradhelm auf dem Kopf und hält ein Handy in die Kamera.
RadMelder

RadMelder startet auf der Landesgartenschau

Mehrere Verkehrsschilder liegen übereinander. Darunter ein Vorfahrtsschild und ein Zone 30-Schild
Straßenschilder

Baden-Württemberg startet digitales Verkehrszeichenkataster