ÖPNV

Absichtserklärung für Landestarif im ÖPNV

Von Dezember 2018 an soll es möglich sein über Verbundgrenzen hinweg mit einer Fahrkarte durchs ganze Land zu fahren. Das Land hat hierfür mit Verbünden, Verbänden und Verkehrsunternehmen eine Absichtserklärung unterzeichnet. 

In Baden-Württemberg sollen Fahrgäste in Zukunft den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) über die Grenzen der einzelnen Verkehrsverbünde hinweg mit einem Ticket nutzen können. „Damit wollen wir die Attraktivität des ÖPNV deutlich steigern und den Menschen das Umsteigen vom Auto auf umwelt- und klimaschonende Verkehrsmittel erleichtern“, sagte Verkehrsminister Winfried Hermann. Er hatte zuvor im Landeskabinett über die Vorbereitungen eines Landestarifs durch sein Ministerium berichtet. Verbünde, Verbände und Verkehrsunternehmen haben gemeinsam mit dem Land eine Absichtserklärung zur Einführung des Landestarifs unterzeichnet. 

Minister Hermann betonte, dass ein attraktiver ÖPNV auch kundenfreundliche Tarife braucht. Die 22 Verkehrsverbünde in Baden-Württemberg würden zwar auf ihren jeweiligen Gebieten für ein gutes Tarifangebot sorgen. Bei Fahrten über Verbundgrenzen hinweg stießen die Fahrgäste jedoch häufig auf ein unübersichtliches Durcheinander aus Übergangstarifen zwischen den Verbünden und Haustarifen der Verkehrsunternehmen. Oftmals müssten derzeit für eine Fahrt zwei oder mehr Fahrausweise gelöst werden. Erschwerend komme hinzu, dass das Anschlussticket meist nicht am Startort der Fahrt gekauft werden kann.

Künftig sollen Fahrgäste landesweit durchgängige Fahrkarten über die Grenzen der Verkehrsverbünde hinweg vom Start bis zum Ziel ihrer Reise lösen können, die in Bahnen und Bussen gleichermaßen gelten. „Eine Fahrt – ein Ticket – egal von wo, nach wo und egal mit welchem Verkehrsunternehmen. Dieses Motto wird dank des Landestarifs künftig nicht mehr nur in Verkehrsverbünden, sondern im ganzen Land gelten. Das wird die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel erheblich verbessern“, betonte der Minister. 

In einem umfassenden Abstimmungsprozess mit Verkehrsunternehmen, Verkehrsverbünden und Verbänden im Südwesten wurde in den vergangenen zwei Jahren ein zukunftsweisendes und schlüssiges Konzept zur stufenweisen Einführung des Landestarifs erarbeitet. Zum Abschluss der Konzeptionsphase haben die Akteure nun eine Absichtserklärung unterzeichnet, in der sie die gemeinsam erzielten Ergebnisse festgehalten haben und ihre Unterstützung bei der vom Land vorgesehenen Einführung des Landestarifs bekräftigen. „Trotz vielfältiger Klippen und unterschiedlicher Interessen verliefen die Gespräche stets in sehr konstruktiver Atmosphäre“, erläuterte Minister Hermann. 

Der Landestarif wird die Verbundtarife nicht ersetzen, sondern sinnvoll ergänzen. „Bewährtes soll nicht einfach aufgegeben werden“, führte der Verkehrsminister aus. „Künftig gilt als Faustregel: Innerhalb des Verbundes gilt der Verbundtarif. Bei Fahrten über Verbundgrenzen hinweg wird landesweit einheitlich der Landestarif gelten“. Aber auch hier gilt: keine Regel ohne Ausnahme. Bewährte Tarifangebote wie beispielsweise das MetropolTicket Stuttgart, das Regio-X-Ticket des Karlsruher Verkehrsverbundes oder das Baden-Württemberg-Ticket sollen beibehalten werden. „Wir werden mit den Verkehrsverbünden beraten und entscheiden, welche ihrer Tarifangebote weiterhin am Markt bleiben. Dennoch wird es am Ende eine deutlich übersichtlichere und damit attraktivere Tariflandschaft im Öffentlichen Personennahverkehr in Baden-Württemberg geben“, meinte der Minister.

Aber nicht nur aus Sicht der Fahrgäste ist der Landestarif wichtig. Auch für den Wettbewerb im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) spielt er eine wichtige Rolle. Es handelt sich um einen unternehmensneutralen Tarif, der von den im Land tätigen Eisenbahnverkehrsunternehmen und den SPNV-Aufgabenträgern gemeinsam getragen und weiterentwickelt wird. Er ist damit ein Baustein für fairen Wettbewerb im SPNV, für den das Land mit seinen Vergabeverfahren sorgt.

Bis der Landestarif am Markt starten kann, wird es allerdings noch etwas dauern. Die Vorbereitung und Einführung des neuen Tarifsystems wird etwa fünf Jahre dauern. Es müssen die Vertriebssysteme vorbereitet und die Organisationsstruktur aufgebaut werden. In der ersten Stufe von 2018 an werden alle Bahnfahrscheine auch die Anschlussmobilität im ÖPNV am Zielort einschließen. In der Zielstufe von 2021 an soll die vollständige Durchgängigkeit aller Fahrscheine vom Start bis zum Zielort umgesetzt sein. Für die weiteren Schritte hat das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur bei der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW) ein „Kompetenzzentrum Landestarif“ eingerichtet.

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Benjamin Hechler
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