Flugverkehr

Am Himmel soll es leiser werden: Verkehrsministerium genehmigt neue Entgeltordnung für den Flughafen Stuttgart.

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Startendes Flugzeug am Flughafen Stuttgart (Bild: Flughafen Stuttgart)

Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hat eine neue Entgeltordnung des Flughafens Stuttgart genehmigt. Diese sieht erstmals eine Spreizung der lärmabhängigen Start- und Landeentgelte in 12 Lärmklassen in 1,5 dB(A)-Schritten vor. Flugzeuge der lautesten Kategorie müssen nach der neuen Einteilung jetzt sechsundfünfzigmal mehr pro Start und Landung zahlen, als Flugzeuge, die der leisesten Kategorie unterfallen. Die Lärmschutzbeauftragte der Landesregierung Staatssekretärin Gisela Splett, MdL begrüßte die Neufassung der Entgeltordnung: „Es ist ein wichtiges Anliegen der Landesregierung, die Menschen vor Fluglärm zu schützen. Die lärmabhängige Spreizung der Flughafenentgelte ist dabei ein ganz wesentliches Element, um wirtschaftliche Anreize für einen leiseren und nachhaltigeren Flugbetrieb zu setzen.“

Erstmals werden nun auch Flugzeuge ab zehn Tonnen maximalem Startgewicht in das neue System mit einbezogen. Bisher wurden alle Maschinen bis 35 Tonnen maximalem Startgewicht automatisch der leisesten Kategorie zugeschlagen – unabhängig von dem tatsächlich ausgelösten Lärm. Zudem führt der Flughafen Stuttgart erstmals ein Schadstoffentgelt ein, das sich auf den Ausstoß von Stickoxiden und Kohlenwasserstoffen der einzelnen Flugzeuge bezieht. Damit werden gezielt weitere Anreize für die Airlines geschaffen, möglichst geräusch- und schadstoffarme Flugzeuge einzusetzen. Die neue Entgeltordnung gilt ab dem 1. Januar 2014. 

Schon seit 2002 berechnet der Flughafen Stuttgart die Entgelte nicht mehr anhand von Lärmzulassungswerten der Flugzeuge, sondern bildet Lärmklassen auf Basis am Flughafen selbst gemessener, durchschnittlicher Überflugpegel. Damit soll die Lärmbelastung der Bevölkerung bestmöglich in den zu entrichtenden Flughafengebühren abgebildet werden. Zuletzt wurde die Entgeltordnung im Jahr 2006 geändert. Bisher enthielt die Entgeltordnung lediglich 6 Lärmklassen. 

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