Bundesrat stimmt für Schienenlärmschutzgesetz – Minister Hermann: Von 2020 an Halbierung des Lärms auf der Schiene
Der vom Bahnverkehr verursachte Lärm soll deutlich verringert werden. Der Bundesrat stimmte in seiner Sitzung am Freitag, 12. Mai, dem Gesetz zum Verbot des Betriebs lauter Güterwagen und zur Änderung des allgemeinen Eisenbahngesetzes zu. Dies werde die Anwohnerinnen und Anwohner an den Schienenstrecken in den kommenden Jahren von gesundheitsschädlichem Lärm entlasten, unterstrich Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann in seiner Rede vor der Länderkammer in Berlin.
Er sagte: „Das Schienenlärmschutzgesetz schafft nunmehr die von den Bundesländern schon lange geforderte Rechtssicherheit. Es sendet ein deutliches Signal an noch zögernde Eisenbahnunternehmen. Sie sollten umgehend laute Güterwagen austauschen oder sie mit sogenannten Flüsterbremsen nachrüsten.“
Ziel des Gesetzes ist es, die Bevölkerung vor dem vor allem vom Güterverkehr ausgehenden Lärm zu schützen. Es begrenzt ab dem Fahrplanwechsel zum 13.Dezember 2020 den von Güterwaggons ausgehenden Schall auf das Maß, das von leisen Güterwagen mit Flüsterbremsen eingehalten wird. Diese Bremsen aus verbesserten Materialien rauen beim Bremsvorgang die Laufflächen der Räder nicht auf. Dadurch wird das Rollgeräusch im Vergleich zu Waggons mit herkömmlichen Bremsen um ca. 10 dB (A) verringert. Für das menschliche Ohr entspricht das einer Halbierung des Lärms.
Zwar dürfen nach wie vor noch laute Güterwagen das Schienennetz nutzen, aber nur, wenn sie so langsam fahren, dass sie nicht lauter sind als neue Waggons. Um Kapazitätseinbußen im Netz so gering wie möglich zu halten, dürfen die mit dem Tempolimit belegten lauten Güterzüge nur noch in Gelegenheitsverkehr unterwegs sein.
Minister Hermann sagte: „Das vorliegende Gesetz ist schon lange überfällig. Bundestag und Bundesrat haben über viele Jahre immer wieder über Schienenlärm debattiert. Jetzt ist eine gute Lösung gefunden, die die Akzeptanz des Schienengüterverkehrs verbessert. Das ist eine wesentliche Voraussetzung für die Verlagerung von Güterverkehr von der Straße auf die Schiene. Begrüßenswert ist vor allem, dass das Gesetz schon die Entstehung des Lärms an der Quelle mindert. Dies ist wirtschaftlicher und nachhaltiger, als riesige Lärmschutzwände zu bauen, die nur punktuell vor Schienenlärm schützen.“