Lärm

Aufstellung des Lärmaktionsplanes für Flughafen Stuttgart

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Das Regierungspräsidium stellt derzeit den Lärmaktionsplan für den Flughafen Stuttgart zur Verbesserung der Lärmsituation auf. Mit dem vorliegenden ersten Entwurf des Lärmaktionsplans für den Flughafen Stuttgart wird der Sachstand der laufenden Lärmaktionsplanung für den Flughafen Stuttgart dargestellt und der Öffentlichkeit die Gelegenheit gegeben, sich aktiv an der Planaufstellung zu beteiligen und insbesondere eigene Maßnahmenvorschläge einzubringen. „Damit wird eine meiner langjährigen Forderungen realisiert“, sagte die Lärmschutzbeauftragte des Landes, Gisela Splett, am Donnerstag in Stuttgart. Nun wird der Planentwurf zur allgemeinen Einsichtnahme vom 29. Mai bis zum 27. Juli 2012 bei den Kommunen Altbach, Deizisau, Denkendorf, Esslingen a.N., Filderstadt, Leinfelden-Echterdingen, Neuhausen auf den Fildern, Ostfildern, Plochingen, Schönaich, Steinenbronn und Stuttgart, den Landratsämtern Esslingen und Böblingen sowie beim Regierungspräsidium Stuttgart öffentlich ausgelegt. Schriftliche Stellungnahmen gegenüber dem Regierungspräsidium sind bis zum 27. Juli 2012 möglich. „Allen vom Fluglärm betroffenen Bürgern und Bürgerinnen bietet sich damit die Gelegenheit, konstruktive Vorschläge und Ideen zum Schutz vor Fluglärm auf den Fildern einzubringen, betonte Staatssekretärin Dr. Splett. Fristgemäß eingegangene Äußerungen werden bei der Fertigstellung des endgültigen Planentwurfs angemessen berücksichtigt. Dieser soll bis Jahresende fertig gestellt werden. Auch hierzu wird es wieder eine Öffentlichkeitsbeteiligung mit der Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Die Bekanntmachung des endgültigen Lärm-aktionsplans ist bis Anfang 2013 geplant.
Der Planentwurf enthält in Teil 1 eine Darstellung der Grundlagen der Lärmaktionsplanung und der Fluglärmbelastung in der Umgebung des Flughafens Stuttgart. In Teil 2 werden die bisher umgesetzten Lärmminderungsmaßnahmen, die grundsätzlich möglichen Lärmminderungsmaßnahmen sowie erste Abschätzungen von lokalen Wirkungspotenzialen ausgewählter Maßnahmenvorschläge beschrieben und bewertet.

Nähere Informationen können dem Entwurf des Lärmaktionsplans entnommen werden. Der Planentwurf kann vom 29. Mai 2012 bis zum 27. Juli 2012 (je einschließlich) während der Sprechzeiten bei den Kommunen eingesehen werden.

Ebenfalls eingesehen werden kann der Planentwurf beim Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 54.1, Ruppmannstraße 21, 70565 Stuttgart (Vaihingen), Eingang B, 1. OG, Zimmer 1.078 sowie auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter www.rp-stuttgart.de unter der Rubrik Aktuelles.

Quelle:

Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg

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