Artenschutz

Ausbau der Ortsdurchfahrt Klosterreichenbach im Zuge der L 409

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Staatssekretärin Splett: „Unbefriedigende Zustände der Ortsdurchfahrt verbessern sich“ 

Staatssekretärin Gisela Splett war am 12.10.2015, in Baiersbronn-Klosterreichenbach zum feierlichen Spatenstich für den Ausbau der L 409 in der Ortsdurchfahrt Klosterreichenbach. Mit dem Baubeginn wird eine vorgezogene Artenschutzmaßnahme im Gewann „Reuthäberle“ durchgeführt und die langjährige Planungstätigkeit abgeschlossen. „Durch die Umgestaltung der Ortsdurchfahrt wird sich der Zustand der Straße erheblich verbessern. Durch die Neugestaltung und den erstmaligen Bau von Gehwegen wird die Verkehrssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger erhöht“, so Staatsekretärin Gisela Splett in ihrer Ansprache.

Die Ortsdurchfahrt von Klosterreichenbach soll auf einer Länge von rund 760 Metern im Bestand ausgebaut werden. Die Topographie und die vorhandene Bebauung bestimmen die Lage der Straße maßgeblich. Die Fahrbahn wird 6 Meter und der talseitige Gehweg an allen Stellen mindestens 1,5 Meter breit. Für die Baugebiete Beckenberg und Oberer Beckenberg wird ein neuer Anschluss hergestellt. Anstelle der Trockenmauern werden neue Stützmauern errichtet und die Treppenaufgänge werden den neuen Mauern angepasst. Außerdem werden von der Gemeinde Baiersbronn die Kanalisation und die Wasserleitung in der Straße erneuert. Somit können entsprechende Synergieeffekte genutzt werden.

Die Bauarbeiten zum Ausbau der Ortsdurchfahrt sind ab April nächsten Jahres geplant und sollen weitestgehend bis April 2017 abgeschlossen sein. Dafür ist die Sperrung der Ortsdurchfahrt erforderlich. Die Anlieger erhalten während dieser Zeit die Möglichkeit, über Feld- bzw. Forstwege ins Ortszentrum von Klosterreichenbach zu gelangen. „Der Lohn des Ganzen wird eine gut ausgebaute Straße sein, die den Bedürfnissen aller VerkehrsteilnehmerInnen Rechnung trägt – sowohl den Fußgängerinnen und Fußgängern als auch dem motorisierten Verkehr“, bekräftigte Staatssekretärin Splett.

Für den Straßenausbau muss eine nach dem Naturschutzgesetz geschützte und von Zauneidechsen bewohnte Trockenmauer teilweise beseitigt werden. Zum Erhalt der ökologischen Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang wurde im Planfeststellungsverfahren als vorgezogene Artenschutzmaßnahme der Bau einer neuen Trockenmauer festgelegt, die nun im Gewann „Reuthäberle“ angelegt wird. Dorthin werden vor Abbruch der alten Mauer im kommenden Jahr die Zauneidechsen umgesiedelt. Die anstehenden Artenschutzmaßnahmen begrüßte die Staatssekretärin bei ihrem Besuch: „Es ist der Landesregierung ein großes Anliegen, dass Straßenvorhaben umweltverträglich geplant und gebaut werden. Daher freue ich mich, dass in Klosterreichenbach diese Artenschutzmaßnahme durchgeführt wird.“

Dem Spatenstich ging eine lange Planungsgeschichte voraus. Bereits in den frühen 70er-Jahren gab es erste Überlegungen zum Ausbau der Ortsdurchfahrt Klosterreichenbach und entsprechende Entwürfe wurden erarbeitet. Im Jahr 2009 erging der Planfeststellungsbeschluss, der jedoch auf Grund einer Klage erst im April 2014 Bestandskraft erlangte.

Im Zuge des Gesamtprojekts werden 760 Meter Straße erneuert und auf ca. 400 Metern Länge werden neue Stützmauern errichtet. 10.000 m³ Erdbewegungen werden ausgeführt und 5.300 m² Asphalt eingebaut. Die Kosten des Projekts belaufen sich auf circa drei Millionen Euro.

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