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Bürgerbusse als Teil der Verkehrswende

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Ein kleiner weiß, gelber Transporter steht als Bürgerbus umgebaut auf einem Platz.

Amtschef des Verkehrsministeriums würdigt Engagement von ProBürgerbus Baden-Württemberg e.V.

Bürgerbusse sind in Baden-Württemberg nach den Worten des Amtschefs im Verkehrsministerium, Berthold Frieß, ein wichtiges Angebot klimaverträglicher Mobilität und Ausdruck gelebter Gemeinschaft. „Durch den Einsatz vieler Ehrenamtlicher in den vergangenen Jahren können viele vor allem ältere Menschen ihre Einkäufe erledigen, Verwandte und Freunde oder kulturelle Veranstaltungen besuchen. Gerade in ländlichen Regionen schließen Bürgerbusse Lücken im Netz des öffentlichen Nahverkehrs“, sagte Ministerialdirektor Frieß am Sonntag beim Verbandstag von ProBürgerbus Baden-Württemberg e.V. in Wiernsheim (Enzkreis). Der dortige Bürgerbus WIPS feiert sein zehnjähriges Betriebsjubiläum.

Bürgerbusse unterstützen Verkehrswende

Berthold Frieß würdigte das Engagement der zahlreichen Aktiven in den Bürgerbusvereinen im Südwesten: „Deshalb fördert das Land seit 2013 diese Mobilitätsangebote mit verschiedenen Maßnahmen. Die aus Klimaschutzgründen dringend notwendige Verkehrswende wird durch die Bürgerbusse in vorbildlicher Weise unterstützt. Außerdem trägt der Einsatz der Ehrenamtlichen in den Bürgerbusvereinen zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zum Miteinander bei.“

So fördert das Land neue Bürgerbusse

Das Land unterstützt die Bürgerbusse mit finanziellen Förderprogrammen, mit Informations- und Beratungsangeboten der Nahverkehrsgesellschaft NVBW sowie mit Sachleistungen.

Das Land bietet Hilfestellung und Anleitung durch Information, Beratung und Ausgestaltung des rechtlichen Rahmens. Dazu wurden in den letzten Jahren verschiedene Aktivitäten gestartet. Mit dem 2018 ins Leben gerufenen Förderprogramm der Verwaltungskostenpauschale haben Betreiber die Möglichkeit, sich Sachkosten, Verwaltungsausgaben, Gebühren, Ausgaben für Schulung von ehrenamtlich Tätigen sowie Aufwendungen für Werbung und Öffentlichkeitsarbeit in Höhe von bis zu 1.500 Euro pro Kalenderjahr erstatten zu lassen. Außerdem kann ein einmaliger Ausgleich von maximal 2.000 Euro für pandemiebedingte Ausfälle beantragt werden.

Gefördert werden:

  • Bürgerbusse (öffentlicher Linienverkehr mit Kleinbussen)
  • Bürgerrufautos (öffentlicher bedarfsgesteuerter Verkehr)
  • soziale Bürgerfahrdienste (bedarfsgesteuertes Angebot für bestimmte
    Gruppen)
  • Pkw-Bürgerfahrdienste (Fahrdienst durch Ehrenamtliche mit privaten Pkw)

Die differenzierte Strategie hat sich nach den Worten von Amtschef Frieß bewährt und zu einer starken Zunahme der Gemeinschaftsverkehre im Land beigetragen: 2014 waren etwa 60 Verkehre bekannt, 2021 sind es über 250. Davon entfallen ca. 30 Prozent auf den Typ Bürgerbus, 37 Prozent auf soziale Bürgerfahrdienste und je 16 Prozent auf Bürgerrufautos und Pkw-Bürgerfahrdienste. Der Ministerialdirektor hob hervor, dass die Zahl der Gemeinschaftsverkehre trotz der pandemiebedingten Belastungen weiter zugenommen hat. Die Bürgerbusse seien ein wichtiger Teil für den vom Land vorangetriebenen Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs.

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