Altkennzeichen

Bund macht Weg zur Wiedereinführung von weiteren Altkennzeichen frei

Verkehrsminister Hermann: „Das Land ist zur unbürokratischen Umset-zung bereit. Votum der kommunalen Seite ist wichtig“

„Der Bund hat seine bisherige Rechtsauffassung geändert hat und damit den Weg für eine weitere Liberalisierung bei der Wiedereinführung von Altkennzeichen frei gemacht. Wir sind zu einer unbürokratischen Umsetzung bereit. Bevor das Land aber eine Entscheidung trifft, ist es mir wichtig, zunächst die kommunalen Landesverbände anzuhören“, teilte Winfried Hermann, Minister für Verkehr und Infrastruktur, am 16. Juni 2014 in Stuttgart mit. Dieser Tage habe bereits ein erstes Gespräch auf Arbeitsebene mit dem Landkreis-, dem Städte- und dem Gemeindetag stattgefunden. Ein Votum der kommunalen Landesverbände sei noch vor der Sommerpause angekündigt. „Ob wir in Baden-Württemberg von der Möglichkeit der Wiedereinführung von Altkennzeichen in mehreren Verwaltungsbezirken Gebrauch machen, entscheiden wir nach Vorlage der Voten der Kommunalen Landesverbände und deren Prüfung nach der Sommerpause“, so Minister Hermann.

Bisher hatte der Bund ein Altkennzeichen nur in jenem Verwaltungsbezirk zugelassen, der seit der Kreisreform formal für die Abwicklung zuständig ist. Von dieser Rechtsauffassung ist der Bund mittlerweile abgewichen, nachdem beim Wohnortwechsel ab 1. Januar 2015 bundesweit auf eine Umkennzeichnung verzichtet werden kann. Damit verliert das Kennzeichen seine Bedeutung als „Unterscheidungszeichen“. Wo Altkreise aufgelöst wurden und deren Teilgebiete anschließend in mehreren Landkreisen aufgingen, kann nun für alle diese Landkreise die Wiedereinführung des Altkennzeichens beantragt werden. Der Bund fordert allerdings, dass das Unterscheidungszeichen zumindest in einem Teilgebiet der heutigen Verwaltungsbezirke, die die Zuständigkeit für das Unterscheidungszeichen erhalten sollen, bereits einmal zugeteilt worden sein muss. Gleichzeitig müssen sich die betroffenen Kreise auf ein Bewirtschaftungskonzept verständigen, das die Doppelvergabe von Kennzeichen ausschließt.

Das bedeutet, dass die Länder nun grundsätzlich Altkennzeichen nicht nur für einen, sondern für mehrere Verwaltungsbezirke beantragen können, denen Kommunen aus Altkreisen angehören. Dem Landesverkehrsministerium liegen bereits zwei Interessensbekundungen vor:

 

  • vom Ortenaukreis für BH (Bühl), welches im Rahmen der Kreisgebietsre-form dem Landkreis Rastatt zugeordnet wurde (das nördliche Gebiet des Altkreises mit der Stadt Bühl wurde seinerzeit dem Landkreis Rastatt, das südliche Gebiet dem neu gebildeten Ortenaukreis zugeordnet. Drei Orte waren bereits 1972 in den Stadtkreis Baden-Baden eingegliedert worden), und vom
  • Landkreis Schwäbisch Hall für BK (Backnang), welches im Zuge der Kommunalgebietsreform dem Rems-Murr-Kreis zugeordnet wurde (der größere Teil des Altkreises Backnang, darunter die Kreisstadt Backnang selbst, ging im neu gegründeten Rems-Murr-Kreis auf, der östliche Teil wurden dem vergrößerten Landkreis Schwäbisch Hall, einige Gemeinden im Westen dem vergrößerten Landkreis Ludwigsburg, die Gemeinde Gschwend dem Ostalbkreis zugeordnet).

Die Altkennzeichen BH und BK sind bereits in den Landkreisen Rastatt und Rems-Murr wiedereingeführt worden.

Übersicht über die bislang in BW wieder zugeteilten Altkennzeichen

Zuständiges Landratsamt und Altkennzeichen

 

  • Ostalbkreis - GD
  • Böblingen - LEO
  • Rems-Murr-Kreis - BK
  • Neckar-Odenwald-Kreis - BCH
  • Zollernalbkreis - HCH
  • Freudenstadt - HOR
  • Main-Tauber-Kreis - MGH
  • Rastatt - BH
  • Schwäbisch Hall - CR
  • Ortenaukreis - KEL, LR, WOL

Hintergrund

Im Herbst 2012 hatte der Bundesrat die Fahrzeug-Zulassungsverordnung geändert, und damit die Wiedereinführung sogenannter Altkennzeichen auf Antrag ermöglicht. Dies setzt einen entsprechenden Antrag des Bundeslandes – nicht einer Zulassungsbehörde oder einer Stadt – voraus, über den dann das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) entscheidet. Baden-Württemberg beantragt seither all jene Altkennzeichen beim Bund, bei denen die zuständige Zulassungsbehörde bzw. der Landkreis dies wünscht. Bei seiner Entscheidung orientiere sich das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur an der Haltung im jeweiligen Landkreis.

Zwischenzeitlich sind zwölf Interessenbekundungen von Landkreisen zur Wiedereinführung von Altkennzeichen vom Land an den Bund weitergeleitet und positiv beschieden worden (siehe oben). Ganz aktuell ist eine weitere Interessenbekundung des Landkreises Ludwigsburg zur Wiedereinführung des Altkennzeichens „VAI“ für Vaihingen/Enz.

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