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Der Kabinettsbeschluss zur Regionalstadtbahn Neckar-Alb liegt vor

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Das Landeskabinett hat der Förderung der Regionalstadtbahn Neckar-Alb zugestimmt. Damit erfüllt die Regierung ihren Teil der im Oktober zwischen dem Verkehrsminister Winfried Hermann, dem Wirtschafts- und Finanzminister Nils Schmid und den kommunalen Vertretern der Region vereinbarten gemeinsamen Erklärung zur Umsetzung des ersten Moduls in diesem ÖPNV-Projekt. Eine entsprechende Kabinettsvorlage des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur billigte der Ministerrat am Dienstag, 18. November in Stuttgart. Der Beschluss sieht auch die Absicherung des Risikos eines geringeren oder ausfallenden Bundeszuschusses für den DB-Anteil des ansonsten überwiegend kommunalen Projektes vor.

Verkehrsminister Winfried Hermann sagte: "Die Regionalstadtbahn Neckar-Alb ist ein zukunftsweisendes ÖPNV-Projekt für eine nachhaltige Mobilitätsentwicklung in der Region Reutlingen/Tübingen. Deshalb meldet das Land dieses Vorhaben in der gleichen Weise wie elf andere große Infrastrukturprojekte im Öffentlichen Personennahverkehr beim Bund zur Förderung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) an und unterstützt es durch die Übernahme des üblichen Landesanteils in Höhe von 20 Prozent der förderfähigen Kosten." Außerdem sichere das Land das Risiko geringerer Bundeszuschüsse für den Anteil der DB-Strecke zwischen  Tübingen und Metzingen ab. Dies betrifft die Einrichtung neuer Haltepunkte und die Anpassung der Gleisanlagen in Metzingen, Reutlingen und Tübingen an der Neckar-Alb-Bahn. "Damit ist das Land der Region weit entgegen gekommen. Wir sorgen dafür, dass sich der ÖPNV in der Region zwischen Herrenberg, Tübingen, Reutlingen, Metzingen und Bad Urach erheblich verbessern kann", betonte Minister Hermann.

Hintergrund: Das Bundes-Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (Bundes-GVFG)

Die Förderung von Projekten im Öffentlichen Personennahverkehr nach dem Bundes-GVFG läuft zum Jahr 2019 aus. Bund und Länder hatten diese Finanzierungsform im Zuge der Föderalismusreform zur Entflechtung der Aufgaben von Bund und Ländern vereinbart. Große Infrastrukturprojekte, deren Kosten mehr als 50 Mio. Euro betragen, werden nach dem GVFG Bundesprogramm bezuschusst. 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten kommen vom Bund, weitere 20 Prozent aus der Ko-Finanzierung des Landes. Die Vorhabenträger müssen einen Eigenanteil von 20 Prozent sowie die Planungskosten finanzieren. Eine Nachfolgeregelung für das Bundes-GVFG gibt es trotz des Drängens der Verkehrsminister der Länder bisher nicht. Deshalb müssen ÖPNV-Vorhaben bis 2019 geplant, finanziert, gebaut und abgerechnet sein, wenn für sie Mittel aus dem Bundes-GVFG zur Verfügung gestellt werden sollen.

Hintergrund: Die Regionalstadtbahn Neckar-Alb

Die Regionalstadtbahn Neckar-Alb ist ein geplantes Stadtbahnsystem, mit dem das Angebot des ÖPNV und die gesamte Verkehrssituation in der Region Neckar-Alb rund um Reutlingen und Tübingen deutlich verbessert werden soll. Nach dem Vorbild des Karlsruher Modells sollen unter anderem die Innenstädte von Tübingen und Reutlingen über umsteigefreie Stadtbahnverbindungen mit der umliegenden Region bis nach Herrenberg, Bad Urach, Balingen und Albstadt verbunden werden. Für das erste Modul (Elektrifizierung und Ausbau der Ammertalbahn und der Ermstalbahn sowie Ausbau der Neckar-Alb-Bahn) werden derzeit Gesamtkosten von 105,1 Mio. Euro veranschlagt. Die Vorhabenträger beziffern die zuwendungsfähigen Kosten auf 85,3 Mio. Euro.

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