Corona

Diese 3G-Regeln gelten im ÖPNV für alle

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Um das Coronavirus einzudämmen, gilt in Bus und Bahn die 3G-Regel. Fahrgäste sind verpflichtet auf Nachfrage einen Nachweis über Impfung, Genesung oder ein aktuelles negatives Testergebnis vorweisen.

Die steigenden Infektionszahlen führen nun zu neuen Maßnahmen auch im öffentlichen Personenverkehr. Um die Coronavirus-Pandemie einzudämmen und Ansteckungen zu verhindern, gilt ab dem morgigen Mittwoch (24.11.) die sogenannte 3G-Regel. Fahrgäste sind verpflichtet auf Nachfrage nun einen Nachweis über Impfung, Genesung oder ein aktuelles negatives Testergebnis vorweisen. Das regelt das Bundesinfektionsschutzgesetz, welches bundesweit gilt.

Bußgeld von mindestens 200 Euro

Verkehrsminister Winfried Hermann: „Gesundheitsschutz geht für uns vor. Bitte ab morgen nur noch geimpft, genesen oder getestet in Bussen und Bahnen unterwegs sein. Wer sich nicht daran hält, gefährdet sich und andere und riskiert ein Bußgeld von mindestens 200 Euro. Es wird stichpunktartige Kontrollen geben.“

Kontrolliert werden die Nachweise stichprobenhaft durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verkehrsunternehmen mit der Unterstützung der Polizeibehörden. Die ersten Schwerpunktkontrollen sind bereits für den 24. November geplant.

Diese 3G Nachweise sind nötig

Fahrgäste müssen einen der folgenden Nachweise mit sich führen:

  • Impfnachweis (die letzte Impfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen)
  • Genesenenachweis (nicht älter als 180 Tage)
  • negativer Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden
  • negativer PCR-Test nicht älter als 48 Stunden
  • Außerdem ist zur Identitätsüberprüfung ein Personalausweis oder Reisepass mitzuführen

Selbsttests für den Eigengebrauch werden als Nachweis nicht akzeptiert. Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske gilt weiterhin. 

Ausgenommen von der neuen 3G-Regelung sind Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben sowie Schülerinnen und Schüler und die Beförderung in Taxen.

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