Carsharing

Carsharing-Förderung diesmal auch für Hybridfahrzeuge

Mit einer Förderung unterstützt das Land Carsharing im ländlichen Raum. Anträge können noch bis Ende November gestellt werden. Insgesamt stehen bis zu 500.000 Euro zur Verfügung.

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Ergänzung zum öffentlichen Nahverkehr

Mit der Neuauflage der Förderrichtlinie (PDF, barrierefrei) bringt das Verkehrsministerium den Carsharing-Ausbau gezielt dort voran, wo das Angebot bislang noch fehlt, und ergänzt damit den öffentlichen Nahverkehr um einen wichtigen Baustein. Das verbessert die Mobilitätsversorgung im ganzen Land.

Carsharing eröffnet neue Möglichkeiten, Fahrzeuge gemeinschaftlich zu nutzen und Mobilität einfacher, digital vernetzter und bedarfsgerechter zu gestalten. Ziel ist, dass solche Angebote nicht nur in den Städten, sondern auch in kleineren Gemeinden und im ländlichen Raum selbstverständlich werden.

Voraussetzungen für eine Förderung

Gefördert werden elektrische oder hybride Carsharing-Fahrzeuge mit einer einmaligen Festbetragsfinanzierung in Höhe von 15.000 Euro. Die Zweckbindungsfrist beträgt vier Jahre. Die Zuwendung erfolgt als De-minimis-Beihilfe und erreicht so gerade kleinere Carsharing-Anbieter. Weil eine Distanz von mindestens 500 Metern zu einem bestehenden Carsharing-Angebot eingehalten werden muss, werden neue Gebiete erschlossen. Eine Kumulierung mit dem Förderprogramm charge@BW zur Bereitstellung der Ladeinfrastruktur ist möglich.

Sharing-Economy – Mobilität für alle

Die Mobilität der Zukunft muss flexibel, alltagstauglich und digitalisiert sein. Wichtig ist, vorhandene Ressourcen effizienter einzusetzen und unterschiedliche Verkehrsmittel sinnvoll miteinander zu verbinden.

Carsharing ermöglicht individuelle Mobilität, ohne ein eigenes Fahrzeug zu besitzen. In Verbindung mit Bus und Bahn, Fahrrad und Fußverkehr kann es dazu beitragen, Mobilitätsketten flexibler zu gestalten und den Flächenbedarf für parkende Autos zu reduzieren, etwa um Ortsmitten neu zu gestalten.

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