Niedrigwasser

Baden-Württemberg verlängert Erleichterungen für Lkw-Transporte

Das anhaltende Niedrigwasser auf den Bundeswasserstraßen beeinträchtigt weiterhin die Binnenschifffahrt und damit wichtige Lieferketten.

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Lkws auf einem Parkplatz (Bild: Fotolia.com/ B. Wylezich)

Auf Bitten des Bundes verlängert daher Baden-Württemberg im Verbund mit anderen Bundesländern für Lkw die Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot um einen weiteren Monat bis Ende Oktober. Die Ausnahmegenehmigung wäre sonst am 30.9. 2026 ausgelaufen.

Die Ausnahmegenehmigung gilt für Transporte, die unmittelbar oder mittelbar der Bewältigung der Folgen des Niedrigwassers dienen. Sie ermöglicht es, Güter, die aufgrund der niedrigen Pegelstände derzeit nicht oder nur eingeschränkt auf dem Wasserweg transportiert werden können, bei Bedarf auch an Sonn- und Feiertagen auf der Straße zu befördern. Erfasst sind davon auch die damit verbundenen erforderlichen Leerfahrten.

Versorgung der Bevölkerung und Wirtschaft sicherstellen

Verkehrsministerin Nicole Razavi MdL: „Das anhaltende Niedrigwasser stellt die Binnenschifffahrt und damit auch viele Unternehmen in Baden-Württemberg weiterhin vor erhebliche Herausforderungen. Wo Transporte auf dem Wasserweg nicht mehr oder nur noch eingeschränkt möglich sind, müssen andere Verkehrsträger flexibel unterstützen können. Mit der Verlängerung der Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot schaffen wir hierfür die notwendigen Spielräume. Damit tragen wir dazu bei, Lieferketten aufrechtzuerhalten und die Versorgung der Bevölkerung und Wirtschaft in Baden-Württemberg sicherzustellen.“

Baden-Württemberg hatte wegen des Niedrigwassers ab Mitte August Ausnahmen für Lkw vom Sonn- und Feiertagsverbot erlassen.  Dazu zählen auch Großraum- und Schwertransporte. Zudem wird auf die Voraussetzung, dass die Ladung unteilbar sein muss, verzichtet, wenn der Transport ein Gesamtgewicht von 44 Tonnen einhält. Als Großraum- und Schwertransporte (GST) bezeichnet man Fahrzeuge oder Ladungen, die gesetzliche Standardmaße – wie 2,55 Meter Breite und 40 Tonnen Gesamtgewicht – überschreiten. Sie müssen in einem eigenen Verfahren genehmigt werden.

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