Minister Hermann: Ausbau vorschriftswidriger Abschalteinrichtungen wird umgesetzt
Fahrzeugen mit unzulässiger Abschalteinrichtung wird auf Anweisung des Bundes der Betrieb untersagt. Betroffen sind die Fahrzeuge des VW-Konzerns, für die das Kraftfahrt-Bundesamt ein Softwareupdate verlangt hatte. Verkehrsminister Winfried Hermann appelliert an betroffene Fahrzeughalter ihrer Pflicht zur Umrüstung nachzugehen: „Fahrzeuge mit vorschriftswidriger Abschalteinrichtung entsprechen nicht ihrer Typgenehmigung und müssen deshalb stillgelegt werden, wenn die Abschalteinrichtung nicht abgestellt wird. Dieser festgestellte Regelbruch seitens der Hersteller ist auf deren Kosten zu beseitigen. Ein kleiner Teil der Fahrzeughalter scheut bisher den Gang zur Werkstatt – aus welchen Gründen auch immer.
Der Bund hat die Länder aufgefordert, die Umrüstungen konsequent durchzusetzen. Die illegalen Abschalteinrichtungen sind seit 2015 bekannt und müssen schleunigst korrigiert werden, sonst verlieren die Fahrzeuge ihre Betriebserlaubnis. Wer den Aufforderungen nach Korrektur auf Kosten der Hersteller nicht nachkommt, muss mit der unangenehmen und kostenpflichtigen Stilllegung seines Fahrzeuges rechnen. Dass in Baden-Württemberg immer noch tausende Fahrzeuge nicht umgerüstet wurden, obwohl die Rechtslage eindeutig und die Finanzierung geklärt ist, können wir nicht hinnehmen.“
Halter von Diesel-Fahrzeugen mit unzulässiger Abschalteinrichtung, die bislang trotz Aufforderungen durch den Hersteller und das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nicht an der Rückrufaktion teilgenommen haben, fordert das Landesverkehrsministerium auf, die Abschalteinrichtung umgehend entfernen zu lassen. „Die Zulassungsbehörden des Landes werden die Pflicht zur Umrüstung nicht zuletzt aus Gründen der Luftreinhaltung und des Gesundheitsschutzes konsequent umsetzen“, sagte Verkehrsminister Winfried Hermann in Stuttgart. Zugleich erklärte Hermann, dass die Zulassungsbehörden vom Ministerium eine Handreichung zur Umsetzung der Umrüstungspflicht erhalten haben. Hierdurch solle eine landeseinheitliche und konsequente Vorgehensweise sichergestellt werden.
Die unzulässige Abschalteinrichtung soll entfernt werden
Das KBA als zuständige Typgenehmigungsbehörde hatte gegen Hersteller von Diesel-Fahrzeugen mit unzulässiger Abschalteinrichtung Maßnahmen angeordnet, um die Übereinstimmung mit dem genehmigten Typ wiederherzustellen. Dies soll auch bei bereits im Verkehr befindlichen Fahrzeugen durch entsprechende Rückrufaktionen zum Entfernen der verbauten unzulässigen Abschalteinrichtungen sichergestellt werden. Betroffen sind vorwiegend Fahrzeuge mit EA 189-Motoren aus dem VW-Konzern. Das KBA als zuständige Marktüberwachungsbehörde überprüft die von den Herstellern durchzuführenden Rückrufaktionen in Deutschland.
Das KBA hat festgestellt, dass trotz mehrfacher Aufforderungen längst nicht alle Fahrzeughalter an den Rückrufaktionen teilgenommen haben. Es befinden sich also noch Fahrzeuge im Verkehr, die nicht den geltenden Typgenehmigungen entsprechen. Das KBA hat den zuständigen Zulassungsbehörden nun die Fahrzeugidentifikationsnummern (FIN) der betroffenen Fahrzeuge mitgeteilt, damit diese die Einleitung eines Verfahrens zur Betriebsuntersagung nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung prüfen und gegebenenfalls gegen die betroffenen Fahrzeughalter entsprechende Maßnahmen einleiten können. Nach aktuellem Stand sind die FIN-Daten von circa 2.000 betroffenen Fahrzeugen in Baden-Württemberg übermittelt worden. Die benachrichtigten Zulassungsbehörden schreiben die betroffenen Halter daraufhin an und fordern letztmals, die Umrüstung innerhalb einer Frist von vier Wochen nachholen zu lassen. Verstreicht auch diese letzte Frist ergebnislos, muss aufgrund des erheblichen Mangels des Fahrzeugs mit einer Betriebsuntersagung gerechnet werden. „Eine konsequente Durchsetzung der Umrüstungspflicht bei Säumigen ist auch geboten, weil sich die weit überwiegende Zahl der Fahrzeughalter rechtstreu verhalten hat und der Rückrufaufforderung nachgekommen ist“, erläuterte der Verkehrsminister die Vorgehensweise des Landes.