Lärm

Eisenbahn-Bundesamt erstellt Aktionsplan gegen Schienenlärm

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Der Lärmschutzbeauftragte der Landesregierung 
Am 30. Juni 2017 startet die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat mit der Erstellung eines bundesweiten Lärmaktionsplanes für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes begonnen. Bürgerinnen und Bürger, Lärmschutzvereinigungen und Kommunen oder sonstige, vom Schienenverkehrslärm betroffene Einrichtungen sind dazu aufgerufen, sich an der Lärmaktionsplanung Schiene zu beteiligen. Weitergehende Informationen wie auch die Ergebnisse der etwa 16.500 Streckenkilometer umfassenden Lärmkartierung werden unter www.laermaktionsplanung-schiene.de bereitgestellt. 

Thomas Marwein, Lärmschutzbeauftragter der Landesregierung, hält eine möglichst konstruktive Beteiligung von Lärmbetroffenen am Aktionsplan für wichtig: „Zweifellos konnten im Kampf gegen den Schienenlärm gerade in jüngerer Zeit begrüßenswerte Fortschritte erzielt werden. Gleichzeitig belegt eine aktuelle Studie des Umweltbundesamtes aber auch, dass gerade im Bereich Schienenverkehr noch viel getan werden muss, um Menschen effektiv vor Schienenverkehrslärm zu schützen. Neben einem verbesserten Lärmschutz an der Quelle setzen wir uns auch weiterhin für einen rechtlich verbindlichen Anspruch auf Lärmsanierungsmaßnahmen an Bestandsstrecken ein.“

Der Lärmaktionsplan hat zur Aufgabe, die Lärmprobleme und -auswirkungen entlang der lärmkartierten Haupteisenbahnstrecken zu regeln. Um für die Planung künftiger Lärmminderungsmaßnahmen ein möglichst repräsentatives Bild von der Situation der durch Schienenverkehrslärm belasteten Menschen zu erhalten, hofft das Eisenbahn-Bundesamt auf eine breite öffentliche Beteiligung an der Lärmaktionsplanung.

Hierzu hat das EBA unter der Adresse www.laermaktionsplanung-schiene.de eine Informations- und Beteiligungsplattform eingerichtet. In der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung können vom 30. Juni bis zum 25. August 2017 Anregungen und Hinweise über lokale Probleme beim Schienenlärm eingereicht werden. Anfang 2018 soll dann Teil A des Lärmaktionsplans veröffentlicht werden, der die Ergebnisse der Lärmkartierung und der 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zusammenfasst und die bereits vorhandenen und geplanten Maßnahmen des Bundes zur Lärmminderung im Schienenverkehr erläutern wird.

Weitere Informationen:

www.laermaktionsplanung-schiene.de

www.umweltbundesamt.de/Strategien zur effektiven Minderung des Schienengüterverkehrslärms

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