17.000 Einsendungen in der ersten Phase/ Ergebnisse der Bürgerbeteiligung im Internet veröffentlicht
Das Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) startete am 15. November die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Pilot-Lärmaktionsplanung. Bis 15. Dezember 2015 besteht jetzt die Gelegenheit, dem EBA eine Rückmeldung zum bisherigen Ablauf der Pilot-Lärmaktionsplanung zu geben. Die Beteiligungsplattform steht Interessierten unter www.laermaktionsplanung-schiene.de zur Verfügung.
Die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Pilot-Lärmaktionsplanung des EBA wurde inzwischen abgeschlossen und ausgewertet. Nun wurden die Ergebnisse im Rahmen eines Berichts auf der Homepage der Behörde veröffentlicht (s. Link oben). „Die Vielzahl der eingegangenen Beiträge zeigt deutlich, wie wichtig das Thema Schienenlärm ist“, betont Gisela Splett, Staatssekretärin im Ministerium für Verkehr und Infrastruktur.
Insgesamt waren beim EBA Beiträge von mehr als 17.000 EinsenderInnen eingegangen. Bis 30. Juni 2015 konnten BürgerInnen bestehende Lärmbelastungen durch die Schiene in einer Kartendarstellung eintragen und im Rahmen von acht Fragen kommentieren.
Voraussichtlich 2016 werden die Ergebnisse der beiden Phasen als Pilot-Lärmaktionsplan den EntscheidungsträgerInnen des Lärmsanierungsprogrammes des Bundes zu Verfügung gestellt. Splett, die auch Lärmschutzbeauftragte der Landesregierung ist, hierzu: „Ich hoffe, dass das EBA die Einsendungen ernst nimmt und gemeinsam mit dem zuständigen Bundesverkehrsministerium weitere Schritte entwickelt, um den Schutz schienenlärmbetroffener Bürgerinnen und Bürger zu verbessern und konkrete Maßnahmen zu entwickeln.“
Ende 2014 stellte das EBA mit deutlicher Verzögerung die Ergebnisse zur Lärmkartierung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes vor. Seit 1. Januar 2015 ist das Eisenbahn-Bundesamt für die daran anschließende Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes zuständig. Jedoch sind in Baden-Württemberg für die nicht abgeschlossenen Lärmaktionspläne der 2. Stufe an Haupteisenbahnstrecken nach wie vor die Städte und Gemeinden zuständig. Beim derzeit laufenden zweistufigen Verfahren des EBA handelt es sich daher lediglich um eine Pilot-Lärmaktionsplanung. Das EBA probt damit den Einstieg in die Lärmaktionsplanung ab dem Jahr 2018.